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John Demjanjuk

John Demjanjuk, geb. am 3. April 1920 in Dubowi Macharynzi (Ukraine) war während des Zweiten Weltkrieges Wächter in mehreren Konzentrationslagern. Nach dem Zweiten Weltkrieg emigrierte er aus Deutschland in die USA. Von dort wurde er 1986 nach Israel überstellt, wo er wegen Verbrechen im Vernichtungslager Treblinka zunächst zum Tode verurteilt wurde. 1993 wurde dieses Urteil aufgehoben und John Demjanjuk kehrte in die USA zurück.

Demjanjuk wird vorgeworfen, während seiner halbjährigen Tätigkeit als Wachmann im KL Sobibor im Jahre 1943 an der Ermordung von 29.000 Juden mitbeteiligt gewesen zu sein. Der Ukrainer war bereits in den 80iger Jahren wegen ähnlicher Vorwürfe, damals galt er als der „Iwan der Schreckliche“ von Treblinka, in Israel zum Tode verurteilt worden. Nach jahrelanger Haft musste er dann jedoch freigelassen werden, nachdem sich die Vorwürfe gegen ihn als haltlos und zu einem nicht geringen Teil auf Fälschungen des KGB beruhend entpuppten. Es hat den Anschein, dass die jetzigen Vorwürfe gegen Demjanjuk lediglich eine schlechte Umarbeitung des früheren israelischen Anklagematerials sind, dessen Haltlosigkeit und politische Fadenscheinigkeit letztlich zur Aufhebung des damaligen Jerusalemer Todesurteils führte. Die Münchner Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin am 11. März 2009 einen internationalen Haftbefehl gegen Demjanjuk, um eine Auslieferung nach Deutschland zu erreichen.

Einer AFP-Meldung zufolge, die sich auf den FOCUS beruft, soll man in den USA inzwischen einige Akten über Demjanjuk zur Verschlußsache erklärt haben. In der Meldung heißt es: „Die im US-Nationalarchiv lagernden Ordner enthielten ursprünglich öffentlich zugängliche Erkenntnisse von Auslandsgeheimdiensten sowie Unterlagen über die Kooperation der USA mit internationalen Polizeibehörden, berichtete “Focus”. Statt der im Katalog aufgeführten Akten finde sich in den Archivmappen nun aber die Notiz: “Unter Verschluss”. Zur Begründung hieß es, es handele sich um eine “aktive Untersuchung”, berichtete das Magazin.“

Demjanjuk befand sich am 26. / 27. Mai wegen eines Gichtanfalles zeitweise in einem Krankenhaus. In den nächsten Tagen wird darüber befunden, ob er überhaupt verhandlungsfähig ist.

 

Sogar das BRD-Fernsehen kritisiert Demjanjuk-Verfahren!

KOMMENTAR von Dr. Gunther Kümel:

"Merkwürdig. Es geht im Verfahren gegen den Ukrainer anscheinend überhaupt nicht darum, ob Verbrechen denn eigentlich stattgefunden haben. Denn das eine der „Hauptbeweismittel“ sind sogenannte Verlegungslisten. Es wird also wieder einmal „tatbestandlich vorausgesetzt“, daß jeder, der auf Transportlisten auftaucht, ermordet wurde, durch Giftgas, versteht sich.

Das andere „Hauptbeweismittel“ ist der angebliche Dienstausweis von Herrn Demjanjuk. Geliefert wurde er von einer sowjetischen Stelle. Das BKA hat eindeutig auf Fälschung erkannt, so deutlich und beweiskräftig, daß jener Beamte, der beim Prozeß in Israel berichten mußte, vom Präsidenten des BKA teilweises Aussageverbot erhielt. Ein sehr merkwürdiges Verhalten eines Amtes zur Unterstützung der Gerechtigkeit! Und schließlich war die Fälschung so offensichtlich, daß sogar das (oberste) Gericht in Israel die Behauptung nicht aufrechterhalten hat, und statt Todesurteil auf Freispruch erkannt hat.

Sogar dem offiziellen TV der OMF-BRD erscheint es als starker Tobak, daß ein BRD-Staatsanwalt nun über alles hinweggeht und den von den Sowjets gelieferten „Ausweis“ einfach als echt bezeichnet.

Na ja, wenn man hierzulande wegen Meinungsverbrechen zu 5, 7, 13 Jahren Kerker verurteilt werden kann, dann steht auf einem gefälschten SS-Dienstausweis sicherlich die Todesstrafe."

Der nachfolgende Text ist die Aufzeichnung eines „Report“-Beitrages, der auch als Video anzusehen ist.

 

Kriegsverbrechen vor Gericht - Wie sicher ist die Beweislage gegen Demjanjuk?
 

Manchmal beginnen REPORT-Geschichten so: Auf verschlungenen Wegen erreicht uns dieser vertrauliche Vermerk aus dem Bundeskriminalamt. Er stammt aus dem Jahre 1987 und befasst sich mit der einfachen Frage, ob ein bestimmter Dienstausweis echt oder eine Fälschung sei.

Im Ergebnis hält der Vermerk fest, dass es eine Reihe von auffälligen Merkwürdigkeiten gibt, die nicht für die Echtheit des Dokuments sprechen. Warum wir da hellhörig wurden? Weil es sich um den angeblichen Dienstausweis dieses Mannes hier handelt: Iwan Demjanjuk. Als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor soll er geholfen haben, Tausende Juden ins Gas zu treiben.

In München wird ihm jetzt der Prozess gemacht, und der erwähnte Ausweis spielt dabei eine entscheidende Rolle. Ulrich Neumann mit einer Spurensuche.

Bericht:

Der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher Iwan Demjanjuk, 89 Jahre alt, vor kurzem von den USA nach Deutschland ausgeliefert. Als Sowjetsoldat gerät er 1942 in deutsche Kriegsgefangenschaft, und wird dann, so der Vorwurf der Strafverfolger, so genannter Hilfswilliger der SS, unter anderem im Vernichtungslager in Sobibor im heutigen Polen.

O-Ton, Anton E. Winkler, Oberstaatsanwalt München:
»Die Staatsanwaltschaft München I wirft Herrn Demjanjuk vor, Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen geleistet zu haben.«

Als Beweismittel liegen unter anderem eine Zeugenaussage aus den 70er Jahren in der ehemaligen Sowjetunion vor sowie Verlegungslisten nach Sobibor. Das wichtigste Beweisstück – der mutmaßliche SS-Dienstausweis.

O-Ton, Anton E. Winkler, Oberstaatsanwalt München:
»Es gab Sachverständige aus Amerika, die bereits früher mal festgestellt haben, dass dieser Dienstausweis echt sein soll. Die ausführlichen Gutachten liegen uns nicht vor. Aufgrund dessen haben wir uns entschlossen, diesen Dienstausweis erneut überprüfen zu lassen vom bayerischen Landeskriminalamt. Und das Landeskriminalamt kam zu dem Ergebnis, dass dieser Ausweis echt ist.«

Und so wird auch seit Monaten berichtet: Die Beweislage sei eindeutig. Doch ist sie das wirklich?

Rückblick: 1987 stand Iwan Demjanjuk schon einmal vor Gericht in Israel. Die Anklage: Als Iwan der Schreckliche soll er im KZ Treblinka für den Tod von fast 900.000 Juden verantwortlich gewesen sein. In erster Instanz wird er zum Tode verurteilt, doch der Oberste Gerichtshof von Israel spricht ihn 1993 frei - einstimmig. Und auch eine Voruntersuchung wegen seiner mutmaßlichen Tätigkeit im Vernichtungslager Sobibor wird nach umfangreichen Zeugenbefragungen aus Mangel an Beweisen beendet.

Gründonnerstag 2009 in Wiesbaden: Wir treffen vertraulich einen hochrangigen Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes, BKA. Er sagt: Das BKA habe schon 1987 im Auftrag der Israelis den Dienstausweis überprüft und damals massive Zweifel an der Echtheit des SS-Ausweises geäußert. Darüber existiere sogar ein Aktenvermerk.

Und das ist der uns zugespielte Aktenvermerk von 1987, gefertigt für den BKA-Präsidenten. Die Kriminaltechniker bemängeln mehrere auffällige Merkwürdigkeiten und bezweifeln deshalb die Echtheit des Ausweises.

Dr. Wolfgang Steinke war damals Chef des Kriminaltechnischen Institutes des BKA. Ein Institut mit Weltruf. Ihm legen wir wichtige Unterlagen des Demjanjuk-Verfahrens zur Einschätzung vor, unter anderem Haftbefehl, Gutachten des bayerischen Landeskriminalamtes und den BKA-Vermerk.

Frage: Waren denn das leichte oder ausgeprägte, starke Zweifel an der Echtheit des Dienstausweises?

O-Ton, Wolfgang Steinke, ehem. Chef Kriminaltechnisches Institut des BKA:
»Ich würde sagen, es waren starke Zweifel.«

Frage: Massive Zweifel?

O-Ton, Wolfgang Steinke, ehem. Chef Kriminaltechnisches Institut des BKA:
»Es fehlte zum Beispiel das Datum, es haben Leute unterschrieben, die dazu eigentlich nicht befähigt waren. Es waren Auffälligkeiten im Druckbild und in der Schreibmaschine. Also schon nach der oberflächlichen Untersuchung gab es erhebliche Zweifel. Und damit wäre der Ausweis nicht verwertbar gewesen.«

Frage: In einem Gerichtsverfahren?

O-Ton, Wolfgang Steinke, ehem. Chef Kriminaltechnisches Institut des BKA:
»In einem Gerichtsverfahren.«

Der niederländischen Strafrechtler Prof. Christiaan F. Rüter. Er ist weltweit einer der anerkannten Experten, wenn es um Kriegsverbrecherprozesse geht. Seine Einschätzung über die prozessrelevanten Dokumente.

O-Ton, Prof. Christiaan F. Rüter, Strafrechtler:
»Das BKA-Gutachten oder der Vermerk ist seriös und das Gutachten des Landeskriminalamtes in München ist das nicht.«

Frage: Warum nicht?

O-Ton, Prof. Christiaan F. Rüter, Strafrechtler:
»Es entspricht einfach nicht, aus zwei Gründen, es entspricht nicht den Untersuchungsstandards. Es hat keine Materialanalyse gemacht, es hat keine Papieranalyse gemacht, es hat keine Tintenanalyse gemacht. Das ist das eine, das muss man in solchen Fällen machen. Und das andere ist: Weil man den Ausweis von Demjanjuk mit drei anderen Ausweisen vergleicht und dann sagt, die stimmen überein und sind damit authentisch, während ich von diesen drei anderen Ausweisen auch nichts weiß und namentlich nicht, ob sie authentisch sind. Das ist schlimmer als ein Untersuchungsfehler, das ist ein Denkfehler.«

O-Ton, Wolfgang Steinke, ehem. Chef Kriminaltechnisches Institut des BKA:
»Es geht mir doch nicht darum, einen NS-Schergen zu schützen. Es geht doch darum, dass ein ordentlich geregeltes rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt wird. Und dazu muss man dann auch Dokumente vorlegen, von denen man nach wissenschaftlichen Methoden weiß, dass sie echt sind.«

Halten wir fest: Die Beweiskraft des wichtigsten Dokumentes im bevorstehenden Demjanjuk-Prozess wird von namhaften Experten massiv angezweifelt. Mit diesen Aussagen haben wir die Staatsanwaltschaft konfrontiert.

O-Ton, Anton E. Winkler, Oberstaatsanwalt München:
»Ich muss mich auf die Begutachtung des Landeskriminalamtes verlassen. Wie gesagt, letztlich entscheidet das Gericht, ob dieses Gutachten ausreichend ist, ob es die Echtheit des Dienstausweises feststellt oder nicht. Alle Spekulationen, die von anderen Seiten kommen, sind nicht entscheidend.«

Professor Thomas Feltes. Er ist Kriminologe und Jurist. Seine Einschätzung nach Studium der Unterlagen.

O-Ton, Prof. Thomas Feltes, Ruhr-Universität Bochum:
»Ich kann nicht mit so einer schwachen Beweislage vor Gericht gehen und dann darauf vertrauen, dass das Gericht vielleicht von sich aus, aus eigener Sachkunde, dem einen oder dem anderen Gutachten folgt. Das geht nicht.«

Fazit: Droht einer der letzten Kriegsverbrecherprozesse in Deutschland zu scheitern?

O-Ton, Prof. Thomas Feltes, Ruhr-Universität Bochum:
»Es wäre für die Opfer ein Fiasko, weil man ihnen Hoffnungen gemacht hat, die man nicht einhalten kann. Es wäre für die Justiz ein Fiasko, weil wir den Grundsatz haben, dass eben möglichst, wenn ich zu Gericht gehe, eben auch das Verfahren entsprechend durchziehen und zum Erfolg bringen kann, vor allem in solchen Fällen, wo es eben um Nazi-Kriegsverbrecher geht. Da darf ich mir keine Fehler erlauben. Und die sind offensichtlich hier gemacht worden.«

Abmoderation Fritz Frey:

Das Risiko für diesen Beitrag jetzt Applaus von der falschen Seite zu bekommen, das besteht. Aber es besteht eben auch das Risiko, dass der Münchner Prozess aufgrund schlampiger Vorbereitung zum Fiasko für den Rechtsstaat wird. Und wer dann applaudiert, das weiß man schon heute.


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