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John Demjanjuk
John Demjanjuk, geb. am
3. April 1920 in Dubowi Macharynzi (Ukraine) war während des Zweiten
Weltkrieges Wächter in mehreren Konzentrationslagern. Nach dem Zweiten
Weltkrieg emigrierte er aus Deutschland in die USA. Von dort wurde er 1986
nach Israel überstellt, wo er wegen Verbrechen im Vernichtungslager
Treblinka zunächst zum Tode verurteilt wurde. 1993 wurde dieses Urteil
aufgehoben und John Demjanjuk kehrte in die USA zurück.
Demjanjuk wird vorgeworfen, während seiner halbjährigen Tätigkeit als
Wachmann im KL Sobibor im Jahre 1943 an
der Ermordung von 29.000 Juden mitbeteiligt gewesen zu sein. Der
Ukrainer war bereits in den 80iger Jahren wegen ähnlicher Vorwürfe, damals
galt er als der „Iwan der Schreckliche“ von Treblinka, in Israel
zum Tode verurteilt worden. Nach jahrelanger Haft musste er dann jedoch
freigelassen werden, nachdem sich die Vorwürfe gegen ihn als haltlos und
zu einem nicht geringen Teil auf Fälschungen des KGB beruhend entpuppten.
Es hat den Anschein, dass die jetzigen Vorwürfe gegen Demjanjuk lediglich
eine schlechte Umarbeitung des früheren israelischen Anklagematerials
sind, dessen Haltlosigkeit und politische Fadenscheinigkeit letztlich zur
Aufhebung des damaligen Jerusalemer Todesurteils führte. Die Münchner
Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin am 11. März 2009 einen
internationalen Haftbefehl gegen Demjanjuk, um eine Auslieferung nach
Deutschland zu erreichen.
Einer
AFP-Meldung zufolge, die sich
auf den FOCUS beruft, soll man
in den USA inzwischen einige Akten über Demjanjuk zur Verschlußsache
erklärt haben. In der Meldung heißt es: „Die im US-Nationalarchiv
lagernden Ordner enthielten ursprünglich öffentlich zugängliche
Erkenntnisse von Auslandsgeheimdiensten sowie Unterlagen über die
Kooperation der USA mit internationalen Polizeibehörden, berichtete
“Focus”. Statt der im Katalog aufgeführten Akten finde sich in den
Archivmappen nun aber die Notiz: “Unter Verschluss”. Zur Begründung hieß
es, es handele sich um eine “aktive Untersuchung”, berichtete das
Magazin.“
Demjanjuk befand sich am 26. / 27. Mai
wegen eines Gichtanfalles zeitweise in einem Krankenhaus. In den nächsten
Tagen wird darüber befunden, ob er überhaupt verhandlungsfähig ist.
Sogar das BRD-Fernsehen kritisiert Demjanjuk-Verfahren!
KOMMENTAR von Dr. Gunther Kümel:
"Merkwürdig. Es geht im Verfahren gegen den Ukrainer anscheinend überhaupt
nicht darum, ob Verbrechen denn eigentlich stattgefunden haben. Denn das
eine der „Hauptbeweismittel“ sind sogenannte Verlegungslisten. Es wird
also wieder einmal „tatbestandlich vorausgesetzt“, daß jeder, der auf
Transportlisten auftaucht, ermordet wurde, durch Giftgas, versteht sich.
Das andere „Hauptbeweismittel“ ist der angebliche Dienstausweis von Herrn
Demjanjuk. Geliefert wurde er von einer sowjetischen Stelle. Das BKA hat
eindeutig auf Fälschung erkannt, so deutlich und beweiskräftig, daß jener
Beamte, der beim Prozeß in Israel berichten mußte, vom Präsidenten des BKA
teilweises Aussageverbot erhielt. Ein sehr merkwürdiges Verhalten eines
Amtes zur Unterstützung der Gerechtigkeit! Und schließlich war die
Fälschung so offensichtlich, daß sogar das (oberste) Gericht in Israel die
Behauptung nicht aufrechterhalten hat, und statt Todesurteil auf
Freispruch erkannt hat.
Sogar dem offiziellen TV der OMF-BRD erscheint es als starker Tobak, daß
ein BRD-Staatsanwalt nun über alles hinweggeht und den von den Sowjets
gelieferten „Ausweis“ einfach als echt bezeichnet.
Na ja, wenn man hierzulande wegen Meinungsverbrechen zu 5, 7, 13 Jahren
Kerker verurteilt werden kann, dann steht auf einem gefälschten
SS-Dienstausweis sicherlich die Todesstrafe."
Der nachfolgende Text ist die Aufzeichnung eines „Report“-Beitrages, der
auch als
Video anzusehen ist.
Kriegsverbrechen vor Gericht -
Wie
sicher ist die Beweislage gegen Demjanjuk?
Manchmal beginnen REPORT-Geschichten so: Auf
verschlungenen Wegen erreicht uns dieser vertrauliche Vermerk aus dem
Bundeskriminalamt. Er stammt aus dem Jahre 1987 und befasst sich mit der
einfachen Frage, ob ein bestimmter Dienstausweis echt oder eine Fälschung
sei.
Im Ergebnis hält der Vermerk fest, dass es eine Reihe von auffälligen
Merkwürdigkeiten gibt, die nicht für die Echtheit des Dokuments sprechen.
Warum wir da hellhörig wurden? Weil es sich um den angeblichen
Dienstausweis dieses Mannes hier handelt: Iwan Demjanjuk. Als Wachmann im
Vernichtungslager Sobibor soll er geholfen haben, Tausende Juden ins Gas
zu treiben.
In München wird ihm jetzt der Prozess gemacht, und der erwähnte Ausweis
spielt dabei eine entscheidende Rolle. Ulrich Neumann mit einer
Spurensuche.
Bericht:
Der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher Iwan Demjanjuk, 89 Jahre alt, vor
kurzem von den USA nach Deutschland ausgeliefert. Als Sowjetsoldat gerät
er 1942 in deutsche Kriegsgefangenschaft, und wird dann, so der Vorwurf
der Strafverfolger, so genannter Hilfswilliger der SS, unter anderem im
Vernichtungslager in Sobibor im heutigen Polen.
O-Ton, Anton E. Winkler, Oberstaatsanwalt München:
»Die Staatsanwaltschaft München I wirft Herrn Demjanjuk vor, Beihilfe zum
Mord in 29.000 Fällen geleistet zu haben.«
Als Beweismittel liegen unter anderem eine Zeugenaussage aus den 70er
Jahren in der ehemaligen Sowjetunion vor sowie Verlegungslisten nach
Sobibor. Das wichtigste Beweisstück – der mutmaßliche SS-Dienstausweis.
O-Ton, Anton E. Winkler, Oberstaatsanwalt München:
»Es gab Sachverständige aus Amerika, die bereits früher mal festgestellt
haben, dass dieser Dienstausweis echt sein soll. Die ausführlichen
Gutachten liegen uns nicht vor. Aufgrund dessen haben wir uns
entschlossen, diesen Dienstausweis erneut überprüfen zu lassen vom
bayerischen Landeskriminalamt. Und das Landeskriminalamt kam zu dem
Ergebnis, dass dieser Ausweis echt ist.«
Und so wird auch seit Monaten berichtet: Die Beweislage sei eindeutig.
Doch ist sie das wirklich?
Rückblick: 1987 stand Iwan Demjanjuk schon einmal vor Gericht in Israel.
Die Anklage: Als Iwan der Schreckliche soll er im KZ Treblinka für den Tod
von fast 900.000 Juden verantwortlich gewesen sein. In erster Instanz wird
er zum Tode verurteilt, doch der Oberste Gerichtshof von Israel spricht
ihn 1993 frei - einstimmig. Und auch eine Voruntersuchung wegen seiner
mutmaßlichen Tätigkeit im Vernichtungslager Sobibor wird nach
umfangreichen Zeugenbefragungen aus Mangel an Beweisen beendet.
Gründonnerstag 2009 in Wiesbaden: Wir treffen vertraulich einen
hochrangigen Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes, BKA. Er sagt: Das BKA
habe schon 1987 im Auftrag der Israelis den Dienstausweis überprüft und
damals massive Zweifel an der Echtheit des SS-Ausweises geäußert. Darüber
existiere sogar ein Aktenvermerk.
Und das ist der uns zugespielte Aktenvermerk von 1987, gefertigt für den
BKA-Präsidenten. Die Kriminaltechniker bemängeln mehrere auffällige
Merkwürdigkeiten und bezweifeln deshalb die Echtheit des Ausweises.
Dr. Wolfgang Steinke war damals Chef des Kriminaltechnischen Institutes
des BKA. Ein Institut mit Weltruf. Ihm legen wir wichtige Unterlagen des
Demjanjuk-Verfahrens zur Einschätzung vor, unter anderem Haftbefehl,
Gutachten des bayerischen Landeskriminalamtes und den BKA-Vermerk.
Frage: Waren denn das leichte oder ausgeprägte, starke Zweifel an der
Echtheit des Dienstausweises?
O-Ton, Wolfgang Steinke, ehem. Chef Kriminaltechnisches Institut des BKA:
»Ich würde sagen, es waren starke Zweifel.«
Frage: Massive Zweifel?
O-Ton, Wolfgang Steinke, ehem. Chef Kriminaltechnisches Institut des BKA:
»Es fehlte zum Beispiel das Datum, es haben Leute unterschrieben, die dazu
eigentlich nicht befähigt waren. Es waren Auffälligkeiten im Druckbild und
in der Schreibmaschine. Also schon nach der oberflächlichen Untersuchung
gab es erhebliche Zweifel. Und damit wäre der Ausweis nicht verwertbar
gewesen.«
Frage: In einem Gerichtsverfahren?
O-Ton, Wolfgang Steinke, ehem. Chef Kriminaltechnisches Institut des BKA:
»In einem Gerichtsverfahren.«
Der niederländischen Strafrechtler Prof. Christiaan F. Rüter. Er ist
weltweit einer der anerkannten Experten, wenn es um
Kriegsverbrecherprozesse geht. Seine Einschätzung über die
prozessrelevanten Dokumente.
O-Ton, Prof. Christiaan F. Rüter, Strafrechtler:
»Das BKA-Gutachten oder der Vermerk ist seriös und das Gutachten des
Landeskriminalamtes in München ist das nicht.«
Frage: Warum nicht?
O-Ton, Prof. Christiaan F. Rüter, Strafrechtler:
»Es entspricht einfach nicht, aus zwei Gründen, es entspricht nicht den
Untersuchungsstandards. Es hat keine Materialanalyse gemacht, es hat keine
Papieranalyse gemacht, es hat keine Tintenanalyse gemacht. Das ist das
eine, das muss man in solchen Fällen machen. Und das andere ist: Weil man
den Ausweis von Demjanjuk mit drei anderen Ausweisen vergleicht und dann
sagt, die stimmen überein und sind damit authentisch, während ich von
diesen drei anderen Ausweisen auch nichts weiß und namentlich nicht, ob
sie authentisch sind. Das ist schlimmer als ein Untersuchungsfehler, das
ist ein Denkfehler.«
O-Ton, Wolfgang Steinke, ehem. Chef Kriminaltechnisches Institut des BKA:
»Es geht mir doch nicht darum, einen NS-Schergen zu schützen. Es geht doch
darum, dass ein ordentlich geregeltes rechtsstaatliches Verfahren
durchgeführt wird. Und dazu muss man dann auch Dokumente vorlegen, von
denen man nach wissenschaftlichen Methoden weiß, dass sie echt sind.«
Halten wir fest: Die Beweiskraft des wichtigsten Dokumentes im
bevorstehenden Demjanjuk-Prozess wird von namhaften Experten massiv
angezweifelt. Mit diesen Aussagen haben wir die Staatsanwaltschaft
konfrontiert.
O-Ton, Anton E. Winkler, Oberstaatsanwalt München:
»Ich muss mich auf die Begutachtung des Landeskriminalamtes verlassen. Wie
gesagt, letztlich entscheidet das Gericht, ob dieses Gutachten ausreichend
ist, ob es die Echtheit des Dienstausweises feststellt oder nicht. Alle
Spekulationen, die von anderen Seiten kommen, sind nicht entscheidend.«
Professor Thomas Feltes. Er ist Kriminologe und Jurist. Seine Einschätzung
nach Studium der Unterlagen.
O-Ton, Prof. Thomas Feltes, Ruhr-Universität Bochum:
»Ich kann nicht mit so einer schwachen Beweislage vor Gericht gehen und
dann darauf vertrauen, dass das Gericht vielleicht von sich aus, aus
eigener Sachkunde, dem einen oder dem anderen Gutachten folgt. Das geht
nicht.«
Fazit: Droht einer der letzten Kriegsverbrecherprozesse in Deutschland zu
scheitern?
O-Ton, Prof. Thomas Feltes, Ruhr-Universität Bochum:
»Es wäre für die Opfer ein Fiasko, weil man ihnen Hoffnungen gemacht hat,
die man nicht einhalten kann. Es wäre für die Justiz ein Fiasko, weil wir
den Grundsatz haben, dass eben möglichst, wenn ich zu Gericht gehe, eben
auch das Verfahren entsprechend durchziehen und zum Erfolg bringen kann,
vor allem in solchen Fällen, wo es eben um Nazi-Kriegsverbrecher geht. Da
darf ich mir keine Fehler erlauben. Und die sind offensichtlich hier
gemacht worden.«
Abmoderation Fritz Frey:
Das Risiko für diesen Beitrag jetzt Applaus von der falschen Seite zu
bekommen, das besteht. Aber es besteht eben auch das Risiko, dass der
Münchner Prozess aufgrund schlampiger Vorbereitung zum Fiasko für den
Rechtsstaat wird. Und wer dann applaudiert, das weiß man schon heute.
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http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=4796238/1x1fp1s/index.html
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