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Deutsches Rechtsbüro: Rechtswidrige Hausverbote gegen politisch unkorrekte DeutscheSeit Jahren kommt es immer wieder vor, daß politisch unkorrekte Deutsche von öffentlichen Veranstaltungen herausgeworfen werden oder ihnen ein Hausverbot erteilt wird, obwohl sie die Versammlung nicht stören, sondern einfach nur anwesend sein wollen. Gegen diese Diskriminierung haben nun endlich zwei Betroffene Rechtsmittel eingelegt und sind auch erfolgreich gewesen.
Im Fall 2 nahm ein NPD-Mitglied an einer
Gedenkveranstaltung der Stadt Oberhausen zum Gedenken an die Opfer des
Nationalsozialismus und zur Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz
teil. Ein ebenfalls an der Versammlung teilnehmendes Mitglied des
Kommunalen Bündnisses für Demokratie, Toleranz und Fremdenfreundlichkeit
erkannte das NPD-Mitglied und forderte dieses auf, die Veranstaltung zu
verlassen. Der Behördenvertreter der Stadt Oberhausen forderte daraufhin
das NPD-Mitglied auf, den Saal zu verlassen. Das VG Düsseldorf stellte
durch Urteil vom 22.04.2009, Az. 18 K 3166/08, fest, daß das Hausverbot
rechtswidrig gewesen war. Zur Begründung hieß es, daß das NPD-Mitglied die
Versammlung nicht gestört habe, und daß die Tatsache, daß sich andere
Personen durch ihn gestört gefühlt hätten, ihn weder zum Störer noch zum
Zweckveranlasser gemacht hätten. Vielmehr hätte der Behördenvertreter
mäßigend auf die Veranstaltungsteilnehmer einwirken müssen. Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes: 1)
Verhalten Sie sich friedlich und gewaltfrei. URL: Deutsches Rechtsbüro |