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Kevin Käther, Selbstanzeigenprozeß Am 26.05.2009 begann die Berufungsverhandlung von Kevin Käther bezüglich einer Selbstanzeige. Grund für dieses Scheingerichtsverfahren war die Versendung des Buches von Germar Rudolf "Vorlesungen über den Holocaust Strittige Fragen im Kreuzverhör". In erster Instanz wurde er in einem Scheingerichtsverfahren zu 8 Monaten Haft verurteilt, obwohl er belegen konnte, daß die Inhalte im o.g. Buch von tatsächlicher Gestalt sind. Alle vorgebrachten Beweisanträge wurden nach inquisitorischer Manier ungeprüft abgelehnt. Es war kein Gerichtsverfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, sondern ein Tribunal nach den Maßstäben der "Heiligen Inquisition". Anläßlich der Verurteilungen und Anklagen gegen die Wahrheitskämpfer Germar Rudolf, Ernst Zündel, Sylvia Stolz und Horst Mahler sendete Kevin Käther dieses Buch im November 2007 an Lea Rosh, Wolfgang Benz und Ernst Nolte, um somit einen Prozeß gegen ihn herbeizuführen. Dies war sein erster Beitrag zur Vernichtung der Geschichtslügen, welche das deutsche Volk geißeln. Nächste Prozeßtag: 09.06.2009, 09:00 Uhr, Saal 820, Landgericht Tiergarten
Kevin Käthers Kampf für Deutschland endet im Ketzer-Kerker "Kevin reichte in der Berufungsverhandlung Beweisanträge von ca. 2500 Seiten ein, die allesamt nach zweieinhalb Stunden angeblich gelesen waren und dann als "unrelevant" abgelehnt wurden. Im gesamten Verfahren reichte Kevin 7000 Seiten Beweisanträge ein, die ausnahmslos unwiderlegbare Beweisführungen zum Ziel hatten. Doch jedes Mal erfolgte dieselbe Ketzerentscheidung. "Abgelehnt wegen Offenkundigkeit des Gegenteils." Selbstverständlich wurde niemals auch nur ein Wort dieser Beweisanträge von den Richtern gelesen, dies wäre in zwei Stunden auch keinesfalls möglich gewesen. "Offenkundigkeit" muß aber in allen Verfahren, die nicht nach dem Ausnahme"recht" des politischen §130 verhandelt werden, vom Gericht überprüft und diskutiert werden, wenn der Angeklagte Beweise einreicht, daß Offenkundigkeit nicht gegeben sei. Der Petitionsausschuß des Bundestages hat diesen eigentlich selbstverständlichen Rechtssatz ausdrücklich bekräftigt. Vermutlich scheuen sich die Gerichte, zuzugeben, daß sie sich an die "Erkenntnisse" des Nürnberger Verbrechergerichts zu halten haben. Würden sie das zugeben, wäre ein Aufschrei der Öffentlichkeit die Folge. Da alle Gerichte bei Verfahren nach dem Meinungs- und Gesinnungsstrafrecht völlig gleichlautende Vorgangsweisen erkennen lassen, liegt die Vermutung nahe, sie handelten auf Weisung (von wem?). Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung sind "Anweisungen" politischer Gremien oder der BRD-Administration an Gerichte grundgesetzwidrig. Die Verweigerung der Kenntnisnahme der umfangreichen Beweise von KEVIN KÄTHER stellt den Verstoß gegen das grundlegende Gebot zur Gewährung rechtlichen Gehörs dar. Mit diesen Verstößen würde sich die BRD-Justiz den Willkürurteilen von Diktaturen annähern. Der Vorwurf der "Leugnung" würde zudem den Nachweis erfordern, daß der Angeklagte in voller Absicht Behauptungen verbreitet habe, von deren Falschheit er überzeugt ist. Ein solcher Nachweis ist natürlich schon aus logischen Gründen nicht zu führen, es kann ja niemand die Überzeugung des Angeklagten aus seinen Gehirnwindungen ablesen. Im Gegenteil: Die Beweisanträge lassen nur den Schluß zu, daß nichts "geleugnet" wurde, sondern, daß der Angeklagte im Bewußtsein, recht zu haben, Thesen vertreten hat, die von der amtlich verordneten These abweichen. In den kommunistischen Staaten und anderen Diktaturen waren Strafprozesse gegen Dissidenten häufig. Es ging bei diesem Verfahren um die Berufungsverhandlung gegen das erstinstanzliche Urteil, das aufgrund der Selbstanzeige von Kevin Käther gesprochen wurde. Grund für das Ketzer-Verfahren war die Versendung des Buches von Germar Rudolf "Vorlesungen über den Holocaust – Strittige Fragen im Kreuzverhör". In erster Instanz wurde Kevin in einem Schauprozeß zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, obwohl der Angeklagte belegen konnte, daß die Inhalte des verschickten Buches von den Offizialhistorikern und Wissenschaftlern nicht widerlegt worden sind. Alle vorgebrachten Beweisanträge wurden nach inquisitorischer Manier ungeprüft abgelehnt. Es war kein Gerichtsverfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, sondern ein Tribunal nach den Maßstäben der "Inquisition". Hier Kevins Erklärung: "Anläßlich der Verurteilungen und Anklagen gegen die Wahrheitskämpfer Germar Rudolf, Ernst Zündel, Sylvia Stolz und Horst Mahler sandte ich dieses Buch im November 2007 an Lea Rosh, Wolfgang Benz und Ernst Nolte, um somit einen Prozeß gegen mich herbeizuführen. Dies war mein erster Beitrag zur Vernichtung der Geschichtslügen, welche unser Volk geißeln. Als Deutscher fühle ich mich verpflichtet allen Schaden von meinem Volk abzuwenden und es auf den Pfad der Wahrheit zurückzuführen. In Anbetracht der Tatsache, daß Horst Mahler wegen der gewaltfreien Verbreitung seiner von ihm belegten Thesen von der 'Justiz' zu fast 13 Jahren Haft verurteilt worden ist, zeigt sich die Notwendigkeit des Kampfes gegen die Lügen der Feinde Deutschlands. Es geht hier nicht um die Erkämpfung von Meinungsfreiheit oder dergleichen, sondern um das Überleben unseres Volkes, denn Schuld und Lügen töten die Seele eines Volkes. Ich als Deutscher habe von meinem Notwehrrecht Gebrauch gemacht und mich den Zersetzungslügen der Feinde entgegengestellt. Es ist mir eine Ehre stellvertretend für mein Volk die Wahrheit zu verkünden und dafür gegebenenfalls auch ins Gefängnis zu gehen. Unsere Nachfahren werden uns diese Taten danken." Wir werden in einem gesonderten Beitrag noch die Beweisanträge von Kevin Käther behandeln, um zu zeigen, wie dieser junge Mann für Deutschland vor diesen Tribunalen kämpfte. Kevin ist ein deutscher Held im besten Sinne des Wortes. Er hat mit seiner Frau eine einjährige Tochter. Spenden bitte auf folgendes Konto:"
Kevin Käther Erstveröffentlichung dieses Artikels: 14/06/2009 - Quelle: NJ-Autoren und Käther-Bericht
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