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Kommentar von Randulf Johan Jansen:
Der
vorliegende Text stammt aus der Zeitung „Die Welt“. Auch zur Verurteilung
eines 90-jährigen, der laut Haager Landkriegsordnung bei der Erschießung
von Partisanen korrekt gehandelt hatte, äußerte sich wie immer das
israelische Gewissen Deutschlands, Charlotte Knobloch, mit strahlenden
Gesicht und hoch befriedigt. Verbrechen müssen gesühnt werden. Ganz
klar. Die Verbrechen ihres Sohnes Bernd Knobloch als Chef der Pleitebank
HRE, begangen jedoch am deutschen Volk, nämlich Spekulationen und
Veruntreuung von dreistelligen Millionen, wenn nicht gar Milliarden
Euros, sind bestenfalls Kavaliersdelikte – weil begangen an Goyims. Und
niemand wird es wagen, den Sohn der wahren Herrscherin Deutschlands, laut
Talmud eine göttliche Herrlichkeit, die Khasarin Charlotte Knobloch,
anzuklagen und zu richten.
Während des DDR-Regimes, dessen Repräsentantin Angela Merckel gemeinsam
mit Charlotte Knobloch heute den von allen guten Geistern verlassenen
Wahnsinnsstaat Deutschland regiert, wurden an der Todesmauer - wie man
nachfolgend lesen kann - hunderte Menschen gezielt erschossen. Daran
waren an die hunderttausend Stasi-Beamte direkt oder indirekt beteiligt.
Für diese Mörderbefehle wurde ein einziger angeklagt. Die
Verantwortlichen gingen alle frei.
Kehren wir zurück zum politischen Showprozess und Schandurteil in
München. Hier wiederholen sich ohne jeden Zweifel die von jüdischen Hass
und Vergeltung geleiteten Nürnberger Prozesse wo man den Angeklagten –
genau wie heute - nicht die geringsten Verteidigungschancen ließ.
In Deutschland und Österreich muss bei politischen Prozessen (in
Österreich die NS Wiederbetätigungs-Showprozesse) die von USRAEL
kontrollierte und gesteuerte Justiz folgende Richtlinien gemäß
talmudischer Gesetze befolgen:
Ein Heide (Amalekiter, Deutscher, Nichtjude), welcher einen Israeliten
schlägt, ist des Todes schuldig wie es heißt Ex. 2, 12: "Und er wandte
sich dahin und dorthin und als er sah, daß kein Mensch (nur Juden sind
Menschen, Nichtjuden sind Tiere des Waldes) da war, erschlug er den
Ägypter." R. Chanina hat gesagt: "Wer einen Israeliten auf seine Wange
schlägt, gilt so, als wenn er die Schechina (die göttliche
Herrlichkeit) geschlagen hätte", denn es heißt Prov. 20, 25: "Wer
einen Menschen schlägt, schlägt das Heilige" (Sanhedrin F. 58 b).
Im Klartext, wer einen Bernd Knobloch oder den Chef der Deutschen Bank
Ackermann verurteilen würde, wäre des Todes oder bestenfalls seine
Karriere los. Und gemäss diesen talmudischen Wahnsinnsgesetzen wurde in
Wien auch der Millionenbetrüger Rabbi Strulovics frei gesprochen. Welches
Gericht würde sich dem Vorwurf aussetzen, eine göttliche Herrlichkeit zu
bestrafen oder zu tadeln.
In einem anderen Talmudgesetz wird festgehalten, wer auch nur einen Juden
Schaden zufügt, ist es so, als ob er die gesamte Judenheit vernichten
würde. Also Hände weg von Bernd Knobloch.
Was aber tun, wenn es in Deutschland keine 90 oder 100jährigen mehr gibt,
die man anklagen und dann lebenslang wegsperren kann? Denn das jüdische
Gesetz fordert auch weiterhin seine Opfer, so wie es das Alte Testament
vorschreibt:
Amalek (das deutsche Volk) muss vom Anlitz dieser Erde vertilgt werden.
Ich werde das Gedächtnis Amaleks auslöschen unter dem Himmel. Nicht
dass sie sofort und auf einmal vernichtet wurden, aber der Herr schwor,
dass er „Krieg haben würde gegen Amalek von Geschlecht zu Geschlecht" (2.
Mo 17,8-16)
Nun, für diesen Fall, nämlich den talmudischen Gesetzen Genüge zu
tun, gibt es in der Geschichte der Menschheit ein ganz besonders perverses
Paradebeispiel und Spektakel. Warum liebe deutsche Staatsanwälte und
Richter, warum nur 90, 100 oder noch ältere Menschen anklagen, einsperren
und zum Tode verurteilen. Viel einfacher und billiger wäre es, so wie im
Fall Formosus anno 897 in Rom, die verwesten Leichname immer und immer
wieder auszugraben, schön zu schminken und zu kleiden, und nochmals
verurteilen und dann jedesmal, so wie beim Papst Formosus, entweder die
Hand abhacken, oder die Füße oder die Finger. Im Fall des Papstes wurde
dies sogar zweimal praktiziert. 10 Finger und Zehen haben auch die
deutschen Leichen, also könnte man die Leichname gleich 20 Mal ausgraben
und verurteilen.
Frage: Würden 20 Leichensynoden dann die Rachegelüste der Charlotte
Knobloch befriedigen.
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