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Kommentar von Randulf Johan Jansen:

Der vorliegende Text stammt aus der Zeitung „Die Welt“.  Auch zur Verurteilung eines 90-jährigen,  der laut Haager Landkriegsordnung bei der Erschießung von Partisanen korrekt gehandelt hatte,  äußerte sich wie immer das israelische Gewissen Deutschlands, Charlotte Knobloch, mit strahlenden Gesicht und  hoch befriedigt. Verbrechen müssen gesühnt werden. Ganz klar.  Die Verbrechen ihres Sohnes Bernd Knobloch als Chef der Pleitebank HRE, begangen jedoch am deutschen Volk,  nämlich Spekulationen und Veruntreuung von dreistelligen Millionen,  wenn nicht gar Milliarden Euros, sind bestenfalls Kavaliersdelikte – weil begangen an Goyims. Und niemand wird es wagen, den Sohn der wahren Herrscherin Deutschlands,  laut Talmud eine göttliche Herrlichkeit, die Khasarin Charlotte Knobloch, anzuklagen und zu richten.

Während des DDR-Regimes,  dessen Repräsentantin Angela Merckel gemeinsam mit Charlotte Knobloch heute  den von allen guten Geistern verlassenen Wahnsinnsstaat Deutschland regiert, wurden an der Todesmauer - wie man nachfolgend lesen kann -  hunderte Menschen gezielt erschossen. Daran waren an die hunderttausend Stasi-Beamte direkt oder indirekt beteiligt. Für diese Mörderbefehle wurde ein einziger angeklagt. Die Verantwortlichen  gingen alle frei. 

Kehren wir zurück zum politischen Showprozess und Schandurteil in München.  Hier wiederholen sich ohne jeden Zweifel die von jüdischen Hass und Vergeltung geleiteten Nürnberger Prozesse wo man den Angeklagten – genau wie heute - nicht die geringsten Verteidigungschancen ließ.

In Deutschland und Österreich muss bei politischen Prozessen (in Österreich die NS Wiederbetätigungs-Showprozesse) die von USRAEL kontrollierte und gesteuerte Justiz folgende Richtlinien gemäß talmudischer Gesetze befolgen:

Ein Heide (Amalekiter, Deutscher, Nichtjude), welcher einen Israeliten schlägt, ist des Todes schuldig wie es heißt Ex. 2, 12: "Und er wandte sich dahin und dorthin und als er sah, daß kein Mensch (nur Juden sind Menschen, Nichtjuden sind Tiere des Waldes) da war, erschlug er den Ägypter." R. Chanina hat gesagt: "Wer einen Israeliten auf seine Wange schlägt, gilt so, als wenn er die Schechina (die göttliche Herrlichkeit) geschlagen hätte", denn es heißt Prov. 20, 25: "Wer einen Menschen schlägt, schlägt das Heilige" (Sanhedrin F. 58 b).

Im Klartext,  wer einen Bernd Knobloch oder den Chef der Deutschen Bank Ackermann verurteilen würde, wäre des Todes oder bestenfalls seine Karriere los. Und gemäss diesen  talmudischen Wahnsinnsgesetzen wurde in Wien auch der Millionenbetrüger Rabbi Strulovics frei gesprochen.  Welches Gericht würde sich dem Vorwurf aussetzen,  eine göttliche Herrlichkeit  zu bestrafen oder zu tadeln. 

In einem anderen Talmudgesetz wird festgehalten,  wer auch nur einen Juden Schaden zufügt,  ist es so,  als ob er die gesamte Judenheit vernichten würde.  Also Hände weg von Bernd Knobloch.

Was aber tun, wenn es in Deutschland keine 90 oder 100jährigen mehr gibt,  die man anklagen und dann lebenslang wegsperren kann?  Denn das jüdische Gesetz fordert auch weiterhin seine Opfer,  so wie es das Alte Testament vorschreibt: 

Amalek (das deutsche Volk) muss vom Anlitz dieser Erde vertilgt werden.  Ich werde das Gedächtnis Amaleks auslöschen unter dem Himmel. Nicht dass sie sofort und auf einmal vernichtet wurden, aber der Herr schwor, dass er „Krieg haben würde gegen Amalek von Geschlecht zu Geschlecht" (2. Mo 17,8-16)

Nun,  für diesen Fall, nämlich den talmudischen Gesetzen Genüge zu tun, gibt es in der Geschichte der Menschheit ein ganz besonders perverses Paradebeispiel  und Spektakel.  Warum liebe deutsche Staatsanwälte und Richter, warum nur 90, 100 oder noch ältere Menschen anklagen,  einsperren und zum Tode verurteilen.  Viel einfacher und billiger wäre es, so wie im Fall Formosus anno 897 in Rom, die verwesten Leichname immer und immer wieder auszugraben, schön zu schminken und zu kleiden, und nochmals verurteilen und dann jedesmal,  so wie beim Papst Formosus, entweder die Hand abhacken, oder die Füße oder die Finger.  Im Fall des Papstes wurde dies sogar zweimal praktiziert. 10 Finger und Zehen haben auch die deutschen Leichen, also könnte man die Leichname gleich 20 Mal ausgraben und verurteilen. 

Frage: Würden 20 Leichensynoden  dann die Rachegelüste der Charlotte Knobloch befriedigen.