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Germar Rudolf, Chemiker Germar Rudolf, geb. 1964, ist diplomierter Chemiker und ist der Verfasser des sogenannten Rudolf-Gutachtens, das auf pseudowissenschaftliche Weise Zweck und Funktionsweise der Gaskammern im KZ Auschwitz-Birkenau bestreitet. Da Rudolf zur Erstellung seiner Schrift Mittel seines ehemaligen Arbeitgebers, der Max-Planck-Gesellschaft missbraucht hatte – unter anderem hatte er eine chemische Analyse beim Institut Fresenius auf eigene Rechnung in Auftrag gegeben – wurde ihm 1993 gekündigt; eine Klage dagegen verlor er. Rudolf finanzierte seinen Lebensunterhalt in der Folge mit Gutachten in anderen Prozessen wegen Volksverhetzung und verwandter Delikte, durch Zuwendungen wohlhabender Gönner und durch publizistische Tätigkeit. 1994 erschien unter dem Pseudonym „Ernst Gauss“ seine Publikation Grundlagen der Zeitgeschichte. Ein Handbuch über strittige Fragen des 20. Jahrhunderts im Grabert-Verlag. Rudolf, gegen den ebenfalls ermittelt und 1996 das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Tübingen begonnen wurde, floh im Frühjahr 1996 zunächst nach Spanien, schließlich weiter nach Großbritannien, um einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten zu entgehen, die das Landgericht Stuttgart im Mai 1995 wegen der Veröffentlichung des Rudolf-Gutachtens verhängt hatte. Im Dezember 1999 wurde das Strafverfahren wegen Verjährung eingestellt. An seinem Wohnort in Chicago hatte Rudolf politisches Asyl beantragt und war seit dem 11. September 2004 mit einer US-Amerikanerin verheiratet, deren Nachnamen Scheerer er bis zu seiner Scheidung annahm. Sein Asylantrag wurde im November 2004 endgültig abgelehnt. Am 19. Oktober 2005 wurde Rudolf dort zudem wegen des Verdachts auf Schließung einer Scheinehe verhaftet. Am 15. November 2005 lieferten die USA ihn an die Bundesrepublik aus. Unmittelbar nach seiner Landung auf dem Flugplatz in Frankfurt am Main wurde er von der deutschen Polizei verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart überführt, wo er sich seitdem befand. Am 15. März 2007 wurde Germar Rudolf wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener sowie Beleidigung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Gegenwärtig verbüßt er seine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Mannheim. Publikationen:
Verweis: Germar Rudolf
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