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Edda Schmidt,
Antiquariatin
Edda Schmidt wird
aufgrund ihrer politischen Ansichten und die ihrer Eltern seit frühen
Kindheitstagen an politisch verfolgt.
Hechingen - Mit dem
NPD-Flugblatt, das am Abend der Georg-Elser-Premiere vor dem Lindenhof in
Melchingen verteilt wurde, ist der deutsche Staat beschimpft und
verächtlich gemacht worden. Das hat am Montag das Amtsgericht Hechingen
festgestellt.
Beihilfe zur Verunglimpfung des Staates
Die für das Flugblatt presserechtlich verantwortliche Edda Schmidt,
Landesvorstandsmitglied der NPD aus Bisingen, erhielt eine Geldstrafe von
90 Tagessätzen. Amtsrichter Wührl hielt sie der Beihilfe zur
Verunglimpfung des Staates für schuldig. Beihilfe deshalb, weil die
Verteiler des Flugblatts von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht
ausfindig gemacht werden konnten.
Es seien am Abend des 28. Februar zwei junge Männer gewesen, gaben am
Montag Gerd Weimer, früherer Tübinger Landtagsabgeordneter der SPD, und
seine Freundin im Zeugenstand an. Sie hatten sich nach der Premiere in
Melchingen zwei Flugblätter in die Hand drücken lassen. Als er sah, worum
es auf den Flugblättern ging, habe er einem Verteiler »eine Tracht Prügel
angedroht«, beschrieb Weimer seine Empörung und fügte hinzu, daß ihm diese
Art der Reaktion heute leid tue.
»Im Flugblatt stand nichts, was verboten ist«
Auch Edda Schmidt gab die Verfasser und Verteiler des Flugblatts nicht
preis. Ein ihr unbekannter junger Mann habe sie telefonisch um ihre
Namensnennung im Impressum gebeten, sagte sie. Er habe gesagt, der im
Parteivorstand für Rechtsfragen zuständige Frank Schwerdt habe das
Flugblatt für unbedenklich gehalten. »Im Flugblatt stand nichts, was
verboten ist«, betonte Edda Schmidt.
Formuliert worden seien nur Fragen, die vom Recht auf Meinungsfreiheit
gedeckt seien Gefragt worden war in dem Flugblatt, wie »verkommen« der
deutsche Staat sei, wenn der »Mörder« Georg Elser »bejubelt« und seine
Verehrung Schülern aufgezwungen werde, und ob demnächst auch die Ehrung
von RAF-Terroristen zu erwarten sei.
Die Formulierungen seien keine Fragen gewesen, sondern
Tatsachenbehauptungen gleichzusetzen, sagte Richter Wührl in seiner
Urteilsbegründung. Damit seien die »Schranken der Meinungsfreiheit
überschritten«, schloß er sich der Ansicht von Staatsanwältin Susanne
Teschner an. Sie hatte den Fragen rein rhetorischen Charakter zugebilligt
und das Flugblatt als »Schmähschrift« beurteilt.
Die Staatsanwältin wollte Edda Schmidt auch keinen »Verbotsirrtum«
zugestehen, da sie den Inhalt des Flugblatts nicht sorgfältig geprüft
habe. Lediglich den Tagessatz verringerte der Richter noch einmal auf zehn
Euro. Im ursprünglichen Strafbefehl, gegen den Edda Schmidt Widerspruch
eingelegt hatte, waren 60 Euro angesetzt worden, die Staatsanwältin hatte
in ihrem Plädoyer 30 verlangt.
Edda Schmidt, die sich selbst verteidigte, kündigte noch vor der
Urteilsverkündung an, in die Berufung gehen zu wollen. Ihre knapp zehn
Parteifreunde, die die Verhandlung verfolgten, unter ihnen Axel Heinzmann,
nutzten das Ende der Verhandlung zum demonstrativen Schulterschluß: Sie
intonierten im Chor das Lied »Die Gedanken sind frei«.
Von Rolf Vogt
Quelle: Schwarzwälder Bote vom
23.09.2008
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