www.jeanne-d.de

Jeanne-D.info

Startseite

Aktuelles

Inhalte

Beispiele

Medienarchiv

Rechtslage

Kontakt

Impressum

Gästebuch

 

Edda Schmidt, Antiquariatin

Edda Schmidt wird aufgrund ihrer politischen Ansichten und die ihrer Eltern seit frühen Kindheitstagen an politisch verfolgt.

Hechingen - Mit dem NPD-Flugblatt, das am Abend der Georg-Elser-Premiere vor dem Lindenhof in Melchingen verteilt wurde, ist der deutsche Staat beschimpft und verächtlich gemacht worden. Das hat am Montag das Amtsgericht Hechingen festgestellt.

Beihilfe zur Verunglimpfung des Staates

Die für das Flugblatt presserechtlich verantwortliche Edda Schmidt, Landesvorstandsmitglied der NPD aus Bisingen, erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Amtsrichter Wührl hielt sie der Beihilfe zur Verunglimpfung des Staates für schuldig. Beihilfe deshalb, weil die Verteiler des Flugblatts von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht ausfindig gemacht werden konnten.

Es seien am Abend des 28. Februar zwei junge Männer gewesen, gaben am Montag Gerd Weimer, früherer Tübinger Landtagsabgeordneter der SPD, und seine Freundin im Zeugenstand an. Sie hatten sich nach der Premiere in Melchingen zwei Flugblätter in die Hand drücken lassen. Als er sah, worum es auf den Flugblättern ging, habe er einem Verteiler »eine Tracht Prügel angedroht«, beschrieb Weimer seine Empörung und fügte hinzu, daß ihm diese Art der Reaktion heute leid tue.

»Im Flugblatt stand nichts, was verboten ist«

Auch Edda Schmidt gab die Verfasser und Verteiler des Flugblatts nicht preis. Ein ihr unbekannter junger Mann habe sie telefonisch um ihre Namensnennung im Impressum gebeten, sagte sie. Er habe gesagt, der im Parteivorstand für Rechtsfragen zuständige Frank Schwerdt habe das Flugblatt für unbedenklich gehalten. »Im Flugblatt stand nichts, was verboten ist«, betonte Edda Schmidt.

Formuliert worden seien nur Fragen, die vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt seien Gefragt worden war in dem Flugblatt, wie »verkommen« der deutsche Staat sei, wenn der »Mörder« Georg Elser »bejubelt« und seine Verehrung Schülern aufgezwungen werde, und ob demnächst auch die Ehrung von RAF-Terroristen zu erwarten sei.

Die Formulierungen seien keine Fragen gewesen, sondern Tatsachenbehauptungen gleichzusetzen, sagte Richter Wührl in seiner Urteilsbegründung. Damit seien die »Schranken der Meinungsfreiheit überschritten«, schloß er sich der Ansicht von Staatsanwältin Susanne Teschner an. Sie hatte den Fragen rein rhetorischen Charakter zugebilligt und das Flugblatt als »Schmähschrift« beurteilt.

Die Staatsanwältin wollte Edda Schmidt auch keinen »Verbotsirrtum« zugestehen, da sie den Inhalt des Flugblatts nicht sorgfältig geprüft habe. Lediglich den Tagessatz verringerte der Richter noch einmal auf zehn Euro. Im ursprünglichen Strafbefehl, gegen den Edda Schmidt Widerspruch eingelegt hatte, waren 60 Euro angesetzt worden, die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer 30 verlangt.

Edda Schmidt, die sich selbst verteidigte, kündigte noch vor der Urteilsverkündung an, in die Berufung gehen zu wollen. Ihre knapp zehn Parteifreunde, die die Verhandlung verfolgten, unter ihnen Axel Heinzmann, nutzten das Ende der Verhandlung zum demonstrativen Schulterschluß: Sie intonierten im Chor das Lied »Die Gedanken sind frei«.

Von Rolf Vogt

Quelle: Schwarzwälder Bote vom 23.09.2008