www.jeanne-d.de

Jeanne-D.info

Startseite

Aktuelles

Inhalte

Beispiele

Medienarchiv

Rechtslage

Kontakt

Impressum

Gästebuch

 

Ernst Zündel, Schriftsteller

Ernst Zündel wurde 1939 in Calmbach, Baden-Württemberg geboren. Er gehört zu der Gruppe der Revisionisten, die den Holocaust leugnen. Er veröffentlichte auch Schriften unter dem Pseudonym Christof Friedrich. Zündel emigrierte 19-jährig nach Kanada. In den 1960er Jahren wurde er ein Anhänger des kanadischen Faschisten Adrien Arcand. In den 1970ern begegnete Zündel verschiedenen internationalen Holocaustleugnern, unter anderem Thies Christophersen, dessen Publikation "Die Auschwitzlüge" er ins Englische übersetzte und vertrieb. 1976 gründete Zündel den Samisdat-Verlag in Toronto. Mit Hilfe von Spenden verbreitete er zahlreiche holocaustleugnende Schriften und veröffentlichte in unregelmäßigen Abständen den „Germania-Rundbrief“. In den 1980er Jahren tat sich Ernst Zündel schwerpunktmäßig mit der Produktion von Videofilmen hervor, mit denen er Propaganda betrieb. Unter anderem entstand in der Folgezeit der Videofilm "Ein Deutscher und ein Jude besuchen Auschwitz".

Am 5. Februar 2003 wurde Zündel in den USA wegen Verstoßes gegen die amerikanischen Einwanderungsbestimmungen verhaftet und am 19. Februar 2003 nach Kanada abgeschoben, obwohl seine Aufenthaltsberechtigung in Kanada abgelaufen war. Er versuchte, Flüchtlingsstatus in Kanada zu erhalten, um eine Auslieferung nach Deutschland zu vermeiden. Bei der Staatsanwaltschaft Mannheim lag seit 2003 ein Haftbefehl wegen Verdachts auf Volksverhetzung gegen ihn vor. Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhob am 19. Juli 2005 gegen ihn Anklage vor dem Landgericht wegen systematischer Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords an den Juden durch Verbreitung von Schriften und Internetangeboten sowie Volksverhetzung in 14 Fällen durch antisemitische Hetze. Der Prozess wurde ausgesetzt, bis ein neuer Pflichtverteidiger gefunden war. Der Haftbefehl gegen Zündel blieb bestehen. Der zweite Prozessbeginn fand am 9. Februar 2006 statt. Stolz hatte nun als Wahlverteidigerin in Zündels Team zurückkehren können. Das bestand unter anderem aus den beiden bereits wegen Volksverhetzung verurteilten Anwälten Jürgen Rieger und Ludwig Bock, sowie aus Herbert Schaller, der später an der sog. „Holocaust-Konferenz“ in Teheran teilnahm. Am 31. März 2006 schloss das Oberlandesgericht Karlsruhe Zündels Verteidigerin Sylvia Stolz aus, da diese ihre Verteidigungsaufgabe missbraucht, das Verfahren durch „prozessfremdes Verhalten“ sabotiert und trotz Redeverbots durch den Vorsitzenden Erklärungen mit „teilweise strafbarem nationalsozialistischen Inhalt abgegeben“ habe.

In ihrem am 15. Februar 2007 verkündeten Urteilsspruch folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte Zündel wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu fünf Jahren Haft. Zündels Verteidiger hatten Freispruch gefordert. Seine Anwälte legten gegen das Urteil Revision ein, die am 12. September 2007 vom Bundesgerichtshof (AZ.: 1 StR 337/07) verworfen wurde. Daraufhin kündigte die Verteidigung an, Verfassungsbeschwerde einzureichen.