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Aktuelles
Hier sind die Neuigkeiten im Zusammenhang von
Jeanne-D. hinterlegt:
08. März 2010:
NPD-Mitgliedschaft ist kein Kündigungsgrund
Stuttgart - Arbeitgeber dürfen einen Mitarbeiter nicht kündigen, weil
er Mitglied einer als verfassungsfeindlich eingestuften politischen Partei
ist oder diese unterstützt.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts
Baden-Württemberg in Stuttgart (Aktenzeichen: 14 Sa 101/08), auf das die
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist. In
dem Fall war ein Verwaltungsangestellter entlassen worden, weil er
Anhänger und Aktivist der NPD war. Außerdem hatte das Land als Arbeitgeber
den Arbeitsvertrag angefochten. In der ersten Instanz hielten die Richter
eine fristgemäße Kündigung noch für zulässig.
Die Landesrichter sahen das anders. Sie beriefen sich auf die
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Es hat entschieden, daß allein
die Mitgliedschaft und Unterstützung einer als verfassungsfeindlich
eingestuften Partei nicht ausreicht, um einem Arbeitnehmer zu kündigen.
Die politischen Aktivitäten des Betroffenen müssten «in die Dienststelle
hineinwirken und die Aufgabenstellung des öffentlichen Arbeitgebers
berühren». Das habe in diesem Fall jedoch nicht festgestellt werden
können. Daher sei weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung
gerechtfertigt.
05. März 2010:
Karlsruhe hebt
Urteile wegen Volksverhetzung auf! Ausländerkritische Ansichten erfüllen
nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts NICHT automatisch
zwingend den Tatbestand der Volksverhetzung. Mit dem heute
veröffentlichten Beschluss hob Karlsruhe das Urteil gegen drei Angeklagte
aus dem rechten Spektrum auf. Mitglieder des Vereins "Augsburger Bündnis -
Nationale Opposition" hatten 2002 Plakate für eine Aktion
"Ausländer-Rückführung" geklebt und waren deshalb zu einer Geldstrafe
verurteilt worden.
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, allein in der Plakataufschrift
liege noch KEINE Menschenrechtsverletzung, die eine Verurteilung wegen
Volksverhetzung begründe! Die Rechtsprechung scheint in die Richtung zu
gehen, daß nur wegen §130 verurteilt werden kann, wenn aus den Worten die
Aufforderung zu Gewalttaten abzulesen ist. Quelle: "Deutschlandfunk",
Köln, vom 05.03.2010
http://www.dradio.de/nachrichten/201003051200/7
Günter Deckert
überreichte Ernst Zündel ein Exemplar seines Buches "Die Mannheimer
Ketzerprozesse" (Ernst Zündel, Germar Rudolf und Sylvia Stolz, 304 S.,
A5, Broschüre-einband). Vorbestellungen zum Vorzugspreis für das Buch
bitte bei Günter Deckert bestellen oder über unsere Weltnetzpräsenz.
"Zum Zeitpunkt der
Entlassung von Ernst Zündel in Mannheit wurde das Urteil gegen den
Freiheitsdichter Gerd Honsik vom Wiener Bezirksgericht von fünf
Jahren auf vier reduziert. Richter Dostal riet dem Freiheitsdichter, wie
er die Segnungen der Lobby-Demokratie in vollen Zügen publizistisch in
Anspruch nehmen könne: "Schreiben Sie Tagebücher. Geben Sie diese
niemandem zum
Anschauen. Schreiben Sie nix, was herausgeht," rät Richter Christian
Dostal dem Verurteilten. (standard.at, 01. März 2010)
Man darf nicht vergessen, dass Honsik sich im Prozess (April 2009) nicht
verteidigen durfte, keine Beweise wurden zugelassen. Er wurde jetzt also
für unumstößliche Tatsachen, mittlerweile offiziell anerkannt, doch noch
mit vier Jahren bestraft. Mit den bereits verbüßten 20 Monaten für das von
ihm 1985 veröffentlichte Buch, "Freispruch für Hitler?", wird Gerd Honsik
annähernd sechs Jahre im Kerker zubringen. Rufen wir uns das Unrecht noch
einmal in Erinnerung. Sechs lange Jahre dauerten die Ermittlungen damals
für "Freispruch ?". Das Gericht, und das war einmalig in der Geschichte
der Holo-Verfolgung, beauftragte den Geschichtsprofessor Dr. Gerhard
Jagschitz mit der Erstellung eines Gutachtens zum Nachweis der Existenz
von Vernichtungsgaskammern. Jagschitz recherchierte über fünf Jahre lang
in vielen Ländern der Welt, auch in Israel. In seinem Zwischenbericht nach
fast fünf Jahren schrieb er, dass ein dokumentarischer Beweis für die
Existenz von Gaskammern nicht zu erbringen ist und der Straftatbestand der
sogenannten Holocaust-Leugnung aufgehoben werden sollte. Einige Monate
später wurde der Prozess gegen Honsik dennoch eröffnet. Jetzt plötzlich
schwörte der Gutachter, dass es wohl keinen dokumentarischen Beweis für
die Judenvergasung gäbe, aber "das Wort Sonderbehandlung ist der Beweis
dafür". Diese Aussage erfolgte unter Eid. Es war ein Meineid für den
Holocaust, denn ein paar Jahre zuvor hatte er in einem Zeitungsinterview
erklärt, daß "Sonderbehandlung" tatsächlich bessere Behandlung bedeutete,
keinesfalls ein Mordbefehl darstellte. Das alles interessierte das Gericht
nicht, Honsik wurde zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Er ging nach
Spanien ins Exil. 2007 wurde er an Österreich ausgeliefert und verbüßt
seither die Erst- und jetzt auch die Zweitstrafe. Im Prozess vom April
2009 wurde er u. a. verurteilt, weil er publizierte, dass im KL-Dachau
niemand vergast wurde, was eine offizielle Tatsache ist. Der Gipfelpunkt
der Offenkundigkeit willkürlicher Verdammung des Denkers und
Schriftstellers war die Verurteilung wegen der Aussage, der Massenmord an
Polen in den Wäldern von Katyn sei nicht Deutschland anzulasten. Dies weiß
ja nun wirklich jeder auch nur Halbgebildete, und Rußland hat die Schuld
Stalins offiziell eingeräumt: Nein! Der Deutsche wird verbrannt! Und
wie es in der Lobby-Demokratie üblich ist, soll auch Honsiks Anwalt, der
87-jährige Dr. Herbert Schaller ins Gefängnis gesteckt werden, weil er für
seinen Angeklagten das Menschenrecht einforderte, Beweise vorbringen zu
dürfen. "Schon davor hatte Schaller Richter Böhm aufgefordert, er möge
Honsik erlauben 'nachzuweisen' , dass 1945 'dem deutschen Volk keine
Befreiung zuteil wurde, sondern ihm ein Völkermord zuteil wurde'."
(standard.at, 01. März 2010)
04. März 2010: "Linker
Anschlag auf NPD-Jugendbeauftragten in Bochum Wattenscheid. Nachdem in den
letzten Wochen bereits mehrfach erfolglos versucht wurde den
Jugendbeauftragten der NPD-Bochum&Wattenscheid, Andre Zimmer, durch
Farbschmierereien an seinem Wohnhaus, Aufkleberaktionen im Stadtteil und
Denunziantenschreiben in der Nachbarschaft einzuschüchtern, haben
linkskriminelle Subjekte nun einen Sprengsatz im Hausflur der Wohnanlage
gezündet." (Quelle:
http://de.altermedia.info/general/npd-nrw-linker-anschlag-auf-npd-jugendbeauftragten-in-bochum-wattenscheid-04-03-10_41206.html#more-41206)
Das linke Recherchenetzwerk "Recherche Team NRW" veröffentlichte auf
seiner Netzseite Name, Adresse und Photos dieses jungen Aktivisten. Wer
selbige Denunziationserfahrungen machte, wende sich zur juristischen
Unterstützung und zur Aufnahme in das Dokumentationsarchiv bitte an
jeanne-d@gmx.de
03. März 2010: Ein Mann, der nach sieben Jahren Gesinnungshaft in
sechs Gefängnissen, in drei Staaten und auf zwei Kontinenten sich selbst
treu blieb, benötigt unser aller Unterstützung. Er selber schrieb: "Das
muß ein perverser Rekord sein - für einen Autor und Schriftsteller - nur
wer in Deutschland nimmt Notiz davon?" Ernst Zündel benötigt Utensilien um
sein Büro auszustatten (Bürotisch- und stühle, Fax-Gerät, schwarz-weiß
Photokopierer, Postwaage). Desweiteren muß er einen neuen Führerschein
haben, da der Alte seine Gültigkeit verlor. Wer jemanden kennt, der
günstig oder kostenlos einen PKW (Renault, Peugeot, Lada) abzugeben hat,
melde sich bitte. Zudem wird ein neuer Rechtsanwalt und Steuerberater
gesucht. Ich bitte einen jeden Leser, von dem, was er hat, etwas an Ernst
Zündel weiterzuleiten. Kontaktdaten können bei mir erfragt werden.

01. März 2010:
An alle unsere
Freunde in der ganzen Welt !
Unser "Kriegsgefangener", der weltweit berühmte Freiheitskämpfer Ernst
Zündel, ist heute nach sieben Jahren aus dem Mannheimer Gefängnis
entlassen worden! Um 2:45 morgens erhielt ich einen Anruf von unserer
britischen Freundin, Lady Michele Renouf, die mir sagte: "Wir haben Ernst
im Auto! Alles ist in Ordnung!" Ich konnte dann ein paar Worte mit meinem
Mann sprechen. Er sagte mir, daß er in Sicherheit ist und daß er mich ein
bißchen später noch einmal anrufen wird, um mir weitere Details zu sagen.
Eine halbe Stunde später erhielt ich eine Nachricht per Fax von seiner
Anwältin, Alexandra Rittershaus, die mir kurz mitteilte: "Ernst ist in
Freiheit! Es waren einige Menschen da, aber alles war friedlich. Ich
hatte keine Gelegenheit, mit ihm zu sprechen, aber er sah glücklich aus!
"Später hoffe ich noch mehr berichten zu können. Das Wichtigste ist:
Ernst ist in Freiheit - und es gab keine Schwierigkeiten oder
Zwischenfälle! Hier ist Ernst mit seinem treuen Anwalt, Dr. Herbert
Schaller, der hart um seine Rechte gekämpft hat!

Mit den herzlichsten
Grüßen -Ingrid Zündel
28. Februar 2010:
Der Artikel
„Was tun gegen Repressionen?“ von der Selbsthilfegruppe Jeanne
D. – Selbsthilfegruppe für politisch verfolgte Frauen und deren Familien,
der in der Januar-Ausgabe der Deutschen Stimme erschien, löste im
nationalen Spektrum, aber vor allem im Vorstand des HNGs Unruhe aus.
Einige fragten sich, wer denn überhaupt hinter der Selbsthilfegruppe
stehe, andere vermuteten eine Konkurrenzorganisation zum HNG und der HNG
selbst bemängelte die Zusammenarbeit seitens Jeanne D..
An dieser Stelle möchten
wir der Unruhe und dem Unmut Einzelner entgegentreten und kurz erläutern,
worum es der Selbsthilfegruppe Jeanne D. geht: Die Arbeit von Jeanne D.
basiert auf dem menschlichen Bedürfnis nach Gerechtigkeit und Ausgleich.
Aufgabe unserer Selbsthilfegruppe ist die kritische Analyse der
bestehenden sozialen und politischen Verhältnisse und Mißverhältnisse, um
infolgedessen ausgleichend auf diese zu wirken.
Die Ziele unserer Gruppe
sind kritische Analysen und Recherchen, die durch ihre Dokumentation und
das Vermitteln individueller Hilfestellungen, etwa psychosoziale und/oder
juristische Beratung, einen praktischen Bezug zur Lebenswirklichkeit der
Betroffenen, sowie eine Orientierungshilfe für Interessierte bieten soll.
Sie können durchaus als Harmonisierungsbestrebungen in allgemein
gesellschaftlicher Hinsicht betrachtet werden. Unser Ziel ist es, Opfern
von politischer Verfolgung, willkürlicher Gewalt, extremer und
systematischer Verletzungen fundamentaler Menschenrechte sowie ihren
Familienangehörigen einen Raum des Schutzes, der professionellen Hilfe und
der sozialen Begleitung anzubieten. Wir leisten individuelle Unterstützung
für Menschen, die an den Folgen politischer Verfolgung und schweren
Menschenrechtsverletzungen leiden.
-
Wir betreuen, versorgen und begleiten diese Menschen durch
professionelle und qualifizierte Arbeit
-
Wir beraten und unterstützen sie bei sozialrechtlichen Fragen und bei
behördlichen Hürden
-
Wir engagieren uns für die Belange von besonders schutzbedürftigen
Menschen, insbesondere von Opfern in Deutschland
-
Wir sensibilisieren die Öffentlichkeit und klären über deren Situation
auf
Ursel Müller vom HNG (Hilfsorganisation für nationale
politische Gefangene und deren Angehörige e.V.) reagierte auf mein
Anschreiben: Der HNG-Vorstand hat sich mit unserer Organisation erneut
befaßt und ist zu dem einstimmigen Beschluß gekommen, daß alle
Unstimmigkeiten aus dem Weg geräumt sind. Einer Zusammenarbeit - jeder auf
seinem Gebiet - steht somit nichts mehr im Wege!
23. Dezember 2009:
Jeanne D. wünscht allen Lesern frohe und besinnliche Festtage!
Einmal im Jahr, in
der heiligen Nacht,
verlassen die toten Krieger die Wacht,
die sie für Deutschlands Zukunft stehen.
Es brennt für sie
eine rote Kerze am Tannenbaum,
es steht für sie ein Stuhl am gedeckten Tisch,
es glüht für sie im Glase dunkel der Wein.
Wenn dann die Kerzen
am Lichtbaum zu Ende gebrannt,
legt der tote Krieger die erdverkrustete Hand
jedem der Kinder leise aufs junge Haupt:
" Wir starben für euch, weil wir an Deutschland geglaubt."
Einmal im Jahr, in
der heiligen Nacht,
beziehen die toten Krieger wieder die ewige Wacht.
In diesen Tagen sollten
wir in einer stillen Minute an die inhaftierten Meinungsdissidenten
denken, die nicht im Kreise ihrer Familien sein können, die durch ein
System, welches die Meinungsfreiheit beschwört, um ihre Freiheit gebracht
werden. Ebenso gilt es den Frauen, Männern und Kindern zu gedenken, die
sich einer mißliebigen Partei zugehörig wähnen, die sich für die
Einhaltung des Grundgesetzes und der Menschenrechte und den Erhalt
Deutschlands einsetzen und dafür mit Verachtung, Ausgrenzung und
Verfolgung gestraft werden.
Hünenburg,
Rheine (NRW) zur Wintersonnenwende
16. Dezember 2009:
Höchstes
BRD-Gericht beginnt §130 zu kippen! Presseerklärung von Horst Mahler
zum Beschluß des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 04. November
2009:
"Mit seiner Entscheidung vom 4. November 2009 über die
Verfassungsbeschwerde des kürzlich verstorbenen Rechtsanwalts Jürgen
Rieger (Hamburg) gegen das Verbot des Gedenkmarsches für den
Führerstellvertreter R u d o l f H e ß hat der 1. Senat des
Bundesverfassungsgerichtes das Verbot, den „Holocaust“ zu leugnen oder zu
verharmlosen (§ 130 Abs.3 StGB- BRD), bewusst und gewollt in eine Ruine
verwandelt, die demnächst auch formell abgerissen werden wird. Nach der
Maxime des Sun Tsu „ Mache Lärm im Westen und greife an im Osten“ haben
dabei die Karlsruher Richter ein geschicktes Tarnmanöver ausgeführt. Sie
haben die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde des Jürgen Rieger mit
einer für diese Entscheidung ganz und gar überflüssigen Begründung
versehen, die in Wahrheit nichts anderes ist, als die überfällige
Vernichtung des „ Holocaust- Maulkorbs“. Die
Einzelheiten sind dargestellt in dem nachfolgend wiedergegebenen
„Muster-Antrag auf Erlaß eines Vorlagebeschlusses gemäß Artikel 100
Grundgesetz“."
Verweis!
07. Dezember 2009:
Ein offizielles Berufsverbot des Schulministeriums in Hessen, obwohl
es nach lautendem Recht keines mehr gibt, eine vom
Bundesverfassungsgericht geschworene Meinungsfreiheit, die von Fall zu
Fall nicht eingehalten und das Völker- und Menschenrecht, das im Fall
Demjanjuk mit Füßen getreten wird. Für diejenigen, die den
Demjanjuk-Prozeß in München verfolgen und mehr darüber erfahren wollen,
hier ein 143-Seiten umfassender Forschungsbericht zu Sobibor.
Verweis!
19. November
2009: "Der Untergang der Demokratie! Politprozeß in Rheine"
Rheine (NRW) - Nach einer dreistündigen Verhandlung vor dem
Amtsgericht in Rheine stand fest, daß die NPD mit ihrem Einspruch gegen
ein verhängtes Bußgeld nur einen Teilerfolg erzielen konnte. Lediglich das
Verfahren gegen den Vorsitzenden des Kreisverbandes Münster, Dennis
Dormuth, wurde eingestellt. Matthias Pohl (Kreisvorsitzender in Steinfurt)
und sein Bruder Markus Pohl (Stellv. Landesvorsitzender) müssen hingegen
das Bußgeld in Höhe von jeweils 200,- € zahlen. Ein von den
Gewerkschaftern erhobener Strafantrag war bereits im Vorfeld vom
Oberlandesgericht Hamm verwiesen worden.
Der Richter sah es in der heutigen Verhandlung als erwiesen an, daß die
Gebrüder Pohl am 1. Mai 2008 eine öffentliche Veranstaltung des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB) mit den Zwischenrufen „DGB – Arbeiterverräter“
störten und dem Ausschluß des Versammlungsleiters nicht unverzüglich Folge
leisteten. Die Aussage in der Einlassung von Markus Pohl, wonach dieses
Verfahren einen politischen Charakter trug, bestätigte sich
augenscheinlich im Laufe der Verhandlung. Zur Verwunderung der Zuschauer
stellte der Richter die offensichtlich widersprüchlichen Aussagen von drei
Zeugen als glaubwürdiger hin als einen Videomitschnitt von der
Veranstaltung.
Der Richter hatte die Frage zu klären, ob der damalige Versammlungsleiter
oder Ordner die „Störer“ unmißverständlich von der Veranstaltung
ausschlossen. Obwohl auf dem Video ein derartiger Ausschluß nicht zu hören
war, glaubte der Richter den Zeugen.
,, Es war deutlich zu spüren, daß man heute der Presse, die zahlreich im
Sitzungssaal vertreten war, ein Urteil gegen die NPD präsentieren mußte.
Es sieht so aus, als ob man beide Seiten – also NPD und DGB – irgendwie
zufriedenstellen mußte. Für die eine Seite gibt es einen Freispruch und
für die andere zwei Verurteilungen. Letztendlich lassen wir uns von
solchen Verfahren aber nicht einschüchtern. Wir werden auch weiterhin
gegen die unsoziale Politik der Gewerkschaften protestieren“, so Dennis
Dormuth. Der Anwalt der NPD-Funktionäre hat bereits während der
Urteilsverkündung angekündigt Beschwerde gegen das Urteil einzulegen.
http://www.youtube.com/watch?v=xLuqj-eR-JE
17. November 2009:
Das Bundes-Grundgesetz-Gericht hat ein interessantes Urteil gesprochen: „Eigentlich“
ist §130 kein allgemeines Gesetz, also könnte es „eigentlich“ auch
nicht die Meinungsfreiheit einschränken. Aber, das ginge auch nicht. Also
hält das Hohe Gericht hier halt eine AUSNAHME-GESETZ-REGELUNG („vom
Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze“)
für angebracht, allerdings einschränkend ausschließlich…,
…für
Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der NS-Gewalt- und
Willkürherrschaft Grenzen setzen“.
Sollten Sie also, unerwarteterweise, von jenem § betroffen sein, so liegt
es an Ihnen, darzutun, daß Sie keineswegs irgendeine „Gewalt- oder
Willkürherrschaft gutheißen“, denn die macht bekanntlich Gebrauch von… ja,
von was denn? … Jaaaaa, von… AUSNAHMERECHT !!!
Ausnahmezustand!
Artikel 5 des Grundgesetzes im angeblich freiheitlichsten Staat, den wir
je auf deutschem Boden hatten, regelt die Meinungsfreiheit. Diese kann
natürlich nicht grenzenlos sein. Die Kanzlerin beispielsweise als
Ferkel zu beschimpfen, würde die öffentliche Ordnung doch sehr stören. In
früheren Jahrhunderten wäre dergleichen Majestätsbeleidigung (crimen
laesae maiestis) gewesen, und der Schuldige hätte vielleicht sogar
aufgehängt oder einen Kopf kürzer gemacht werden können. Also nennt
Artikel 5 GG in seinem zweiten Absatz "Schranken". Genau lauten diese:
„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen
Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem
Recht der persönlichen Ehre.“
Daß Gesetze "allgemein" sein müssen, versteht sich eigentlich von selbst.
Es ist Ausfluß des Willkürverbots. Willkürlich wäre beispielsweise ein
Gesetz, das das Tragen grüner Haare verbietet. Es würde sich nur
gegen Punks richten, nicht aber gegen Skinheads. Zumindest habe ich noch
keinen Skinhead mit grünen Haaren gesehen, sofern er überhaupt Haare auf
dem Kopf hatte. Dabei ist es egal, ob es der Mehrheit unserer Mitmenschen
paßt, daß Leute grüne Haare tragen, oder ob sie es scheußlich finden und
darin eine optische Beleidigung sehen. So ein Gesetz wäre willkürlich und
daher mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar.
Nun gibt es aber ein Sondergesetz. Dieses ist § 130 Abs. 4
Strafgesetzbuch. Er lautet:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer
die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die
nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht
oder rechtfertigt.“
Es ist ein Sondergesetz deshalb, weil damit nur die Würde der Opfer der
nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft geschützt werden,
nicht jedoch beispielsweise die Opfer des Kommunismus, die Opfer kirchlich
initiierter Hexenverbrennungen, die Opfer der Ausmordung der
amerikanischen Ureinwohner, die Opfer des Genozids an den Armeniern und so
weiter und so fort.
Tatsächlich ist dieses Gesetz eigentlich weniger zur Strafverfolgung
erlassen worden, sondern mit Blick auf das Versammlungsrecht. Bezeichnend
war beispielsweise, daß die Beratungen darüber im INNENausschuß des
Bundestages stattgefunden haben und nicht im RECHTSausschuß. Bezeichnend
war ebenso, daß zu den Sachverständigen, die vom Ausschuß geladen wurden,
der damalige Landrat von Wunsiedel im Fichtelgebirge zählte, Dr. Peter
Seißer. In Fachkreisen wurde daher § 130 Abs. 4 StGB auch "lex Wunsiedel"
genannt oder "lex Rieger" nach dem unlängst verstorbenen Rechtsanwalt
Jürgen Rieger, der über viele Jahre hinweg Anmelder und Leiter von
Rudolf-Hess-Gedenkmärschen in eben dieser Stadt war. Mit diesem Gesetz war
eine Handhabe geschaffen, die Gedenkmärsche seit dem Jahre 2005 zu
verbieten. Beharrlich klagte Jürgen Rieger sich "nach oben". Das
Verwaltungsgericht lehnte die Klage ab. Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof verwarf die Berufung dagegen. Das
Bundesverwaltungsgericht verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die
Revision. Alle drei Fachgerichte meinten, es sei ein "allgemeines Gesetz"
und daher zulässig.
Eine Kehrtwende machte jetzt das Bundesverfassungsgericht. Aber nur in der
Bewertung des Gesetzes, nicht vom Ergebnis her.
Vom Ergebnis her bleiben Gedenkmärsche für Rudolf Hess oder andere
prominente Vertreter des historisch real existent gewesenen
Nationalsozialismus verboten. Aber das Bundesverfassungsgericht hat
festgestellt, daß es sich durchaus nicht um ein "allgemeines Gesetz"
handelt. Sondern um ein Sondergesetz.
Der Leitsatz der am 4. November ergangenen und heute veröffentlichten
Entscheidung lautet: „§ 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines
Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des sich
allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die
nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt
gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der
Bundesrepublik Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen,
die der propagandistischen Gutheißung der nationalsozialistischen Gewalt-
und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des
Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze immanent.“
Der Wortlaut des Grundgesetzes ist also nichts wert, wenn es gegen Nazis
geht. Nur allgemeine Gesetze dürften die Meinungsfreiheit einschränken --
außer, wenn es um die Meinungsfreiheit von Nazis geht. Willkür ist
verboten -- außer gegen Nazis. Das ist in kurzen Worten die Quintessenz
der Entscheidung vom 4. November 2009.Das Bundesverfassungsgericht hat den
Ausnahmezustand in der BRD erklärt. Früher nannte man es Standrecht oder
Kriegsrecht. Aber wir leben ja im Zeitalter des Euphemismus.
(Beschönigende Umschreibung für ein anstößiges oder unangenehmes Wort.)
Heute heißt es nicht mehr Standrecht. Geschweige denn Kriegsrecht. Heute
ist es nur eine "Ausnahme".
Warten wir mal ab, wann die Ausnahme zur Regel wird. Wenn es gegen Nazis
geht. Alles, was gegen Nazis geht, ist gut. Ohne Ausnahme! (Christian
Worch)
12. November 2009:
Vor
wenigen Tagen erhielt ich die Nachricht, daß in Treysa ein "Fachabend
Frauen und Rechtsextremismus" von der evangelischen Kirche/Jugend
stattfand, bei dem auch über Jeanne D. referiert wurde. Eine Patriotin,
die fünfzehn Jahre im Kreistag gesessen hat, erst für die Republikaner und
dann für ein überparteiliches Bürgerbündnis kam dieser öffentlichen
Einladung nach und wurde nach einiger Zeit des Raumes verwiesen, da man
nicht mit „Rechtsextremen“ diskutiere.
Schwalmstadt / Rechte Frauen sind im Mittelpunkt / Evangelische Jugend im
Kirchenkreis lädt ein
Schwalmstadt.
Rechtsextremismus ist kein ausschließlich männliches Phänomen. Auch Frauen
sind in der rechten Szene aktiv. Mit diesem Thema beschäftigt sich ein
Fachabend, zu dem die Evangelische Jugend des Kirchenkreises Ziegenhain
einlädt.
Die Veranstaltung "Frauen und Rechtsextremismus" beginnt am Mittwoch, 4.
November, um 19 Uhr im Franz-von-Roques-Haus, Töpferweg 19, in Treysa.
Eingeladen sind insbesondere Mädchen und Frauen. Der Fachabend ist Teil
der Reihe "Hören - Sehen - Handeln" des Kirchenkreises Ziegenhain. Der
Eintritt ist kostenlos.
Referentin des Abends ist Jugendbildungsreferentin Johanna Sigl. Sie wird
der Frage nachgehen, warum und mit welchen Zielen sich Frauen in der
rechten Szene bewegen. Außerdem wird es einen Überblick auf die
verschiedenen Erscheinungsformen des Phänomens geben, und aktuelle
Forschungsergebnisse werden vorgestellt.
Es ist die dritte Veranstaltung, mit der sich die Evangelische Jugend des
Kirchenkreises Ziegenhain dem Thema Rechtsextremismus widmet. (ciß)
Informationen und Anmeldung: bei den Jugendarbeiterinnen Anke Nick, Tel. 0
66 91/2 13 50, Bettina Range, Tel. 0 66 96/76 18, Daniela Vogt, Tel. 0 66
94/51 57 89, Daniela Krug, Tel. 0 66 98/91 19 25
Hier der Erlebnisbericht der ausgeschlossenen Dame:
„…komme gerade von einer öffentlichen
Veranstaltung zurück, die ich zwangsweise verlassen musste. Hier läuft die
Hetze gegen Rechte auf vollen Touren und ständig gibt es irgendwelche
Vorträge gegen diese bösen, gefährlichen Rechten. Rechte "Gewalttäter"
(soll heißen sie haben die falsche Meinung), rechte freie Kameradschaften,
rechte Parteien, rechte Jugendgruppen usw. Diesmal ging es gegen rechte
Frauen unter dem Thema "Hören - Sehen - Handeln" Fachabend gegen
Rechtsextremismus. (Ich habe gar nicht gewußt, dass Denunziation
neuerdings ein Fach ist!) Eingeladen hatte die Evangelische Jugend,
Kirchenkreis Ziegenhain unter Leitung von vier Jugendarbeiterinnen.
Vortragende war
eine Johanna Sigl, die sich hochtrabend "Jugendbildungsreferentin" nennt
und Mitarbeiterin in einem "Forschungsnetzwerk Frauen & Rechtsextremismus"
ist. Da sieht man, wohin unsere teuren Steuergelder wandern. Zu der
Veranstaltung war öffentlich in der Tageszeitung eingeladen worden. Ich
bin mit einer Bekannten hingefahren. Bei dem mäßig besuchten Vortrag (ca.
20 Zuhörer mit uns und vier Veranstalterinnen) waren offenbar Linke unter
sich und das sollte wohl so sein, denn nachdem wir der schnell und leise
nuschelnden, nur sehr schwer verständlichen Referentin, die ihre
Erklärungen mit vielen Ähs und Ähms vorbrachte, etwa eine halbe Stunde
gelauscht hatten, wurde der Vortrag von der Jugendarbeiterin Bettina Range
unterbrochen und die Referentin nach draußen gebeten. Während meine
Nachbarin noch glaubte, nun würde die Dame vielleicht darauf hingewiesen,
dass sie etwas deutlicher sprechen solle, war der Grund für die
Unterbrechung jedoch ein ganz anderer: Man hatte einen Feind in den
eigenen Reihen entdeckt, einen unerwünschten Zuhörer in einer öffentlichen
Veranstaltung, die so öffentlich auch nicht sein sollte: "Wir haben
festgestellt, dass sich eine aktive Rechtsextremistin in diesem Raum
aufhält und fordern sie auf, den Raum umgehend zu verlassen."
Neugierig sah ich mich um, wer das wohl sein könnte, als ich angesprochen
wurde, ich sollte gehen. Da ich weder irgendwo aktiv, noch
Rechtsextremistin bin, habe ich mich geweigert zu gehen und gefragt, woran
sie das bitte festmachen würden, dass ich eine aktive Rechtsextreme sei.
Darüber wurde mir die Auskunft verweigert. "Wir diskutieren nicht mit
Rechten, wir diskutieren nur über Rechte." erhielt ich zur Antwort. Also
aufgrund von bloßer Denunziation wollte man mich rauswerfen. So etwas
sollte man sich gut merken, denn das kann morgen jeden treffen. Ich
weigerte mich aber mit Hinweis auf meine Grundrechte und das Recht auf
Informations- und Versammlungsfreiheit zu gehen und man drohte, die
Polizei zu holen. "Ich bitte darum, denn ich möchte Anzeige erstatten,"
erklärte ich. Die Besucherinnen saßen schweigend und wie versteinert auf
ihren Plätzen. Niemand sagte etwas, keiner empörte sich über diesen
offensichtlichen Rechtsbruch. "Schämt sich denn hier niemand?" fragte ich
in die Runde, aber alle blickten nur zu Boden. "Das ist ja wie bei den
Hexenverbrennungen, da hat auch niemand etwas gesagt. Die Kirche hat ja
Erfahrung mit so etwas" ergänzte ich noch. Die Köpfe rutschten noch etwas
tiefer, aber gesagt hat trotzdem niemand etwas. Dann hat eine Anke Nick
die Veranstaltung für geschlossen erklärt und alle aufgefordert, den Raum
zu verlassen, da sie das Hausrecht ausübe und den Raum abschließen wolle.
Mit dem Trick, eine öffentliche Versammlung in eine geschlossene
Veranstaltung umzuwandeln, haben diese "Volksaufklärer" schon wiederholt
ihnen unliebsame Zuhörer des Saales verwiesen. Alle sind in den Flur
gegangen und als nach etwa 10 Minuten die Polizei mit zwei männlichen
Polizisten kam, habe ich mich über den Rechtsbruch beschwert, bin aber
dann freiwillig gegangen, weil ich keine Lust hatte, die Nacht in dem
kalten Flur zu verbringen oder mich von der Polizei wegtragen zu lassen.
Dies ist ein typischer Fall von Linksterror, der immer mehr um sich
greift. Sie maßen sich an, Menschen auszugrenzen, zu beleidigen,
öffentlich zu demütigen, zu denunzieren, die Menschenwürde mit Füßen zu
treten und feiern das noch als Erfolg. Und was das Schlimmste ist: die
bürgerliche Mitte macht immer mehr mit. Am Anfang sagen sie nichts und
nach einer Weile haben sie sich so daran gewöhnt, dass sie es gut finden.
Der Gipfel der Heuchelei dieser Pharisäer ist es aber, dass sie das, was
sie den Rechten vorwerfen, nämlich Hass zu säen, Menschen auszugrenzen und
zu entrechten, selbst tun. Sie fordern auf einer Jugend-CD: Nicht
wegsehen, wenn jemand Unrecht geschieht. Das Unrecht, das sie selbst
angeblichen "Rechten" antun, ist damit offenbar nicht gemeint. "Rechte"
sind eben keine Menschen...“
Diese
Ausgrenzungsprozesse kenne ich selber nur zu gut: Der Ausschluß von
öffentlichen Sitzungen, die Beschimpfungen der Zuhörer und Referenten bis
hin zu Handgreiflichkeiten, und das alles unter dem Deckmantel der
Toleranz und Meinungsfreiheit. Gerade soziale und kirchliche Institutionen
sind hier Vorreiter.
Die Evangelische
Kirche in Deutschland hat die Bundesregierung zu einem verstärkten Kampf
gegen Rechts aufgerufen. Man wolle aber auch selbst Zeichen setzen, hieß
es, und den Ausschluss von Extremisten prüfen.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,658169,00.html
03. November 2009:
Da wir uns auch für andere, überaus brisante Themen rund um das
Weltgeschehen interessieren (siehe Artikel Vogelgrippe), diese allerdings
auf der Hauptseite von Jeanne D. thematisch keinen Platz finden, eröffnen
wir eine weitere Seite die diese Informationen bereit stellt. Wir freuen
uns immer über die Zusendung interessanter Berichte und werden diese, nach
einer vorherigen Prüfung dann auch veröffentlichen. Weitere Berichte
befinden sich unter dem Punkt Weltgeschehen.
Aktuell sind die Themen Terrorismus, RFID-Chips, Orwell, Neue
Weltordnung, Sauerland-Gruppe, Krebs in Israel, Schweinegrippe-Virus und
wie Sie sich davor schützen können.
02. November 2009:
Ich möchte hier kurz einige Informationen und Fragen zum Thema
Schweingerippe und der staatlich erwünschten und propagierten Impfung
platzieren: Wie kann es sein, das es eine sogenannte Schweinegrippe gibt,
an der bisher kein Schwein erkrankte? Wieso gibt es keine Meldungen von
Bauern, die die Schweinemast betreiben und unter Quarantäne stehen? Wieso
wird der Impfstoff "Tamiflu", der von dem Pharmariesen "Roche"
erzeugt wird, mal gegen die Vogel- und dann gegen die Schweinegrippe
eingesetzt? Aus welchem Grund wurde in Griechenland und einigen Staaten
der USA eine Zwangsimpfung eingeführt? Ist es möglich, das der Virus
zielgenau über ausgewählten Gebieten versprüht wird (zur Zeit sind Bayern
und NRW stark betroffen)? "Um die Schweiz vor Völkermord und Hochverrat
zu retten, lancierten die neuen Patrioten eine Massenstrafanzeige gegen
Bundesrat Pascal Couchepin und sein EDI, gegen Swissmedic,
Pharmaunternehmen, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und viele mehr.
Die Lage ist ernst, der Vorwurf entsprechend gewichtig: wiederholter
planmäßiger Genozid, schrieben die besorgten Patrioten in ihre Anzeigen an
die Bundesanwaltschaft in der Schweiz. Kürzlich reichten sie 339 Klagen
ein." Da ich ursprünglich dem medizinischen Bereich entspringe, möchte
ich die Leser anregen, sich nicht unmittelbar impfen zu lassen,
sondern dem nachfolgenden Verweis einige Minuten der Lesebereitschaft zu
widmen.
http://bazonline.ch/wissen/dossier/schweinegrippe/dossier.html
01. November 2009:
Der Nationale
Doppelroman
von Andreas J. Voigt ist da -
und Deutschland ist in Aufruhr!
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Dr.
iur. utr. Rudolf Rahlves: Jüdisch – was ist das?
Der irische
Literatur-Nobelpreisträger George Bernard Shaw äußerte einmal: „Die Juden
sind genau so wie wir, nur von allem etwas mehr.“ Er hat dies scherzhaft
formuliert, aber keineswegs scherzhaft gemeint. Die Juden haben in ihrer
langen Geschichte immer wieder ihr „Anderssein“ und „Anderseinwollen“
betont – sowohl im Verhalten als auch in ihren Erklärungen. Wenn sie
zahlreich und einflußreich genug waren, haben sie mit ihren
Gastgebervölkern einen „Staatsvertrag“ geschlossen, der ihre Sonderrechte
beinhaltete. Hierin drückt sich der Wunsch nach dem Anderssein deutlich
aus. Aber Shaw dachte nicht nur an das jüdische Anderssein. „Von allem
etwas mehr!“ sagte er. Mehr? – Also: sind sie klüger, intelligenter,
tüchtiger, fleißiger, ideenreicher, frommer, beständiger, aufrichtiger,
selbstbewußter...? Sind es nettere Menschen? Sind sie vielleicht auch
besser als wir? „Von allem etwas mehr“, sagte Shaw. – Von allem? Also
nicht nur im Positiven? Auch im Negativen? Das Buch will helfen, auf
solche und andere Fragen Antworten zu finden. Gerade in der Zeit eines
großen Zustroms jüdischer Einwanderer nach Deutschland ist dies von
besonderer Aktualität.
www.pommerscher-buchdienst.de
Einzelverkaufspreis: € 16,80 / ISBN: 97839813242-4 / EAN-Code: 9783981324204

28. Oktober 2009:
Ich bin von meiner Forschungsreise wieder gut daheim angekommen und
habe eine Bitte an alle Leser: Zu Rehabilitationszwecken im
juristischen, verwaltungsrechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Sinne
fertigte ich ein Formblatt, welches von politisch Verfolgten und
Inhaftierten bitte ausgefüllt werden soll. Ziel meinerseits ist das
Anlegen eines bundesweiten Archivs. Die mir zugesandten Dokumente werden
unter Verschluß gehalten und ich unterliege der Schweigepflicht. Das
Archiv dient der späteren Rehabilitierung, denn die Gerechtigkeit wird
wieder Einzug halten. Bitte verbreitet mein und euer Anliegen!
Das Formular sende ich denjenigen zu, die sich über meine neue
Adresse jeanne-d@gmx.de an
mich wenden.
Eine weitere Bitte:
Wir möchten politisch verfolgten Familien und Inhaftierten, die in den
existentiellen Ruin katapultiert wurden, eine Kleinigkeit zum Julfest
zukommen lassen. Erfahrungsgemäß sind es gerade die Kinder, die unter der
Armut zu leiden haben. Wer solche Familien kennt, die nichts dagegen
haben, daß ich ihre Adresse erhalte, sende mir diese bitte unter der
angegebenen e-post oder an meine Postfachadresse. Auch hier unterliege ich
der Schweigepflicht.
Da
ich immer wieder gefragt werde, wen wir als politisch verfolgt betrachten
und unsere Unterstützung zukommen lassen, hier eine kurze Positionierung:
Die Journalistin Frau Bjurwald hat im Interview am 25. August 2009
dieselbe und durchaus berechtigte Frage gestellt, ob sich Jeanne D. auch
für Antifaschisten, Muslime, etc. engagieren würde. Selbstverständlich
gilt unser Idealismus auch diesen Menschen, sofern sie in der Ausübung
ihrer idealistischen Tätigkeit Sanktionen erfahren. Jemand der strafbare
Handlungen im Sinne von willkürlichen Gewaltakten begeht und diese
politisch-argumentativ zu rechtfertigen versucht, kann nicht mit einer
Unterstützung durch Jeanne D. rechnen. Ein Bankräuber wird nicht zum
Freiheitskämpfer, nur weil er sein Tun auf einen geglaubten "Zwang des
liberalkapitalistischen Systems" bezieht, daß ihm scheinbar keine
Alternative bietet.
Ein affektiver Gewalttäter wie Werner Braeuner, der nach Abbruch seiner
Qualifizierungsmaßnahme und der darauffolgenden Streichung seiner
Arbeitslosenhilfe in einer körperlichen Auseinandersetzung seinen
Sachbearbeiter tötet und zu zwölf Jahren Haft verurteilt wird, steht nicht
unter dem Schutz unserer Interessen und Moral.
Aktionen von PKK und Kurden, die gegen die Lage der Kurden in der Türkei
und das PKK-Verbot demonstrieren, dann aber gegen Polizisten und
Zivilisten gewalttätig vorgehen, haben nichts mehr mit
Auseinandersetzungen zwischen Türken und Kurden in Deutschland zutun,
sondern mit Gewalt von Kurden gegen Deutsche. Der vielfach bemerkte
Einwand, daß es sich bei den von Jeanne D. dokumentierten Fällen in erster
Linie um sogenannte "Rechtsextreme" handelt, begründet sich schlichtweg
auf der Tatsache, daß es in der BRD keine relevanten Dissidenten mit
entsprechender politischer Herkunft gibt.
Politische Systeme
wandeln sich. Es ist aber gleichgültig, ob es sich um ein Verbot der HDJ
oder ein Soziallistengesetz handelt, es geht immer um die Repressionen
gegen Andersdenkende !
Nach den kurzfristigen
Ungereimtheiten bezüglich der Seitenverwaltung und einer nicht ganz so
kurzfristigen Schaffenspause folgt an dieser Stelle eine knappe
Aktualisierung. Die Urlaubsvertretung.
Aktuelles Oktober 2009
Bereits am siebten Oktober wurde Horst Mahler, wegen seiner
„verbrecherischen“ Meinung zu fast 12 Jahren Haft verurteilt, erneut in
eine andere Haftanstalt verlegt. Seine aktuelle Anschrift lautet:
Horst
Mahler
JVA Brandenburg / Havel
Anton-Saefkow-Allee 22
14772 Brandenburg/Havel
Tel: 03381/7610
Poststelle.BRB@justizvollzug.brandenburg.de
Auch das Urteil gegen
seine Vertraute, die Anwältin Sylvia Stolz, ist vom
Bundesgerichtshof bestätigt worden. Sie war im Zuge des Zündel- Prozess
wegen ähnlicher Gesinnungsdelikte zu drei Jahren und drei Monaten Haft
verurteilt worden. In beiden Fällen bestätigten die Gerichte auch das
Berufsverbot. Damit dürften sämtliche Spekulationen, ob es ein solches
aufgrund von unliebsamen Meinungen in der BRD tatsächlich gibt, hinfällig
sein. Da Frau Stolz bereits im Januar 2008 medienwirksam in Handschellen
aus dem Gerichtssaal heraus verhaftet wurde, hat sie einen Großteil ihrer
Strafe bereits verbüßt.
Andere haben diese
Prozedur noch vor sich
Am 23. Oktober soll der
Prozess gegen Dirk Zimmermannam
Amtsgericht Heilbronn stattfinden. Er hatte sich im bereits November
2007 selbst wegen „Volksverhetzung“ angezeigt. Herr Zimmermann beweist
dadurch sicherlich eine mutige Haltung und provoziert die Justiz sich
einmal mehr zu demaskieren. Wie viele diesem Beispiel noch folgen
müssen, um die breite Öffentlichkeit zu mobilisieren, gar eine Änderung
der Gesinnungsjustiz zu erwirken, bleibt jedoch
ungewiss.
Dirk
Zimmermann: „Der Trieb der Freiheit geht halt auch sonderbare
Wege. Vielleicht auch so in meinen Fall. Der Zweck meiner
Selbstanzeige, eine mündliche Verhandlung zu erzwingen um somit die
Justiz zur Stellungnahme zu drängen, realisiert sich nun.
Am Freitag, dem
23.Oktober um 13.30 Uhr im Amtsgericht Heilbronn, Saal 148 / 1.Stock, wird
nun gegen mich wegen Volksverhetzung verhandelt. Wer auch der Meinung ist,
daß die BRD-Gesetzgebung dazu missbraucht wird, ein nationales
Einheitsbewusstsein in den Köpfen der Deutschen zu verhindern, um sie
international und global einzutakten, kann mir nun am besagten Tage durch
seine persönliche Anwesenheit Beistand leisten.
Ich bitte um gesittetes
Auftreten und um ein ordentliches Erscheinungsbild, so dass wir uns von
dem antideutschen und dekadenten Menschentum eindeutig Unterscheiden
können. Unmutskundgebungen bei einer Verurteilung sind ebenso
unangebracht, wie übertriebene Freude bei einem Freispruch. Das Urteil ist
nicht kampfentscheidend, sondern soll nur den Hebelpunkt für unseren Weg
zur Freiheit aufzeigen und unser Verhalten kalibrieren. Es wird
angestrebt, noch am selben Tage zum Urteil zu kommen. Es wird also keine
langwierige Beweisaufnahme meinerseits angestrebt. Der Beweis findet im
Kopf statt.“
„In Diktaturen
werden Bücher verbrannt und verboten“
Angesichts der oben
geschilderten Tatsachen möchte ich ein paar Zeilen der alten und neuen
Bundeskanzlerin Angela Merkel zitieren, die sie zur Eröffnung der
Frankfurter Buchmesse verlauten ließ:
„Es kann, und ich bin
sicher, es wird keine Tabus in den Diskussionen geben.“ Dies sei Kern der
Meinungsfreiheit, für die kaum ein Kunstgenre so sehr stehe wie die
Literatur.
Die Motivation für
diese Zeilen ist irgendwo zwischen dem totalen Wahnsinn und tiefgründiger
Bösartigkeit zu verorten. Hierzulande braucht es kein Buch, es reichen
schon ein paar E-mail aus, um jahrelang in den Kerker zu kommen.
Im Fall John
Demjanjuk hat das Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden
gegen den Prozess abgelehnt. Nach aktuellem Kenntnisstand geschah dies aus
formellen Gründen. Nach den Worten der Karlsruher Richter ist die
Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts zur Eröffnung des
Verfahrens aber schon deshalb unzulässig, weil solche prozessualen
Zwischenentscheidungen nicht unmittelbar beim Verfassungsgericht
angegriffen werden können. (Az: 2 BvR 2331/09 u. 2332/09 - Beschlüsse vom
15. u. 16. Oktober 2009)
10.
September 2009: Spendenaufruf durch H. Lutz:
Im heutigen
Klein-Deutschland grassiert eine neue Inquisition, die sich auf einen §
130 des Strafgesetzbuches (StGB) stützt und als „Volksverhetzung“ bekannt
ist. – Der § 130 wird auch als der „Auschwitz-Paragraph“ bezeichnet. -
Alle Holo....-Verfahren, die grundsätzlich zu Verurteilungen führen,
beruhen darauf Bekannteste Opfer dieses § 130 sind Ex-OStRat Günter
Deckert (5 Jahre Gesinnungshaft 1995 – 2000), Dipl.-Politologe Udo Walendy
(fast 2 Jahre Haft – 1996 – 1998?), StDir. Ernst Günther Kögel (fast 2
Jahre Haft), Ernst Zündel (2005 – 2010/März, JVA Mannheim), Dipl.-Chemiker
Germar Rudolf (2006 – 2010/Februar; 2 Verurteilungen von 14 und 30
Monaten; JVA Rottenburg/Neckar), Gerd Honsik, Ing. Fròhlich, RAin Sylvia
Stolz (42 Monate ab 1/20 seit dem 18.3.2009 08; Neuverhandlung in Bezug
auf die Hohe des Strafmaßes; es dürften einige Monate weniger werden), RA
Horst Mahler (seit 2/2009 – aus 3 Urteilen fast 13 Jahre; Strafzusammenzug
nach Rechtskraft aller Urteile wohl bei 7 – 8 Jahren). Ernst Zündel wie
Germar werden seit langem in jeder Hinsicht gut bis sehr gut betreut, da
bereits vor der Verurteilung ein großer Unterstützerkreis vorhanden war. –
Bei Sylvia Stolz wie Horst Mahler sieht es weniger gut aus, auch weil sich
die Zahl derer, die den REVISIONISMUS nicht nur mit Worten unterstützen,
sich nicht beliebig vermehren läßt, sondern auf Grund der „Biologie“, d.h.
Abtreten der Kriegs- und Erlebnisgeneration, verringert. Die
Forschungsergebnisse der REVISIONISTEN, nicht nur aus den Reihen der
Deutschen, haben eine von vielen noch immer nicht richtig erkannte
Grundsatzbedeutung. Es geht nicht nur um die Klärung strittiger
zeitgeschichtlicher Fragen, sondern um POLITIK, um MACHTPOLITIK, um um
politischen wie finanziellen Einfluß und MACHT!!! – Auch der jüngste
Gaza-Krieg wie die Palästina-Frage insgesamt haben mit „AUSCHWITZ“ zu tun.
Jeder, der sich als Teil einer größeren Blut- wie Gesinnungsgemeinschaft
sieht, kann helfen, helfen im Rahmen seiner Möglichkeiten, wenn er nur
will. Ich rufe daher alle Gutgesinnten, alle Deutschbewussten vor allem
die fern der (alten) Heimat auf, sich in den Kreis der Förderer und
Unterstützer einzureihen. Jede Spende hilft! Viel „Klein“ gibt auch ein
„Groß“!!!
Spenden an:
Günter Deckert / Kto. Nr.: 134345754/G / Deutsche Postbank KA, BLZ 660 100
75
23. August 2009:
Presseinformation anläßlich des Eintritts der Rechtskraft der Verurteilung
von Horst Mahler zu 12 Jahren Freiheitsentzug. Horst Mahler hat die gegen
die Urteile des Landgerichts München II vom 25. Februar 2009 (6 Jahre
Freiheitsentzug), des Landgerichts Potsdam vom 11. März 2009 (5 Jahre und
2 Monate Freiheitsentzug) und des Landgerichts Landshut vom 11. Februar
2009 (10 Monate Freiheitsentzug) eingelegten Rechtsmittel zurückgenommen.
Die Urteile sind damit rechtskräftig. Die Rücknahme der Revision gegen das
Urteil des Landgerichts München II hat sich mit der Entscheidung des BGH
zur Verwerfung der Revision gekreuzt. Mahler verfaßte einen offenen
Grundsatzbrief, der
hier
eingesehen werden kann.
14. August 2009:
Horst Mahler wurde in eine andere Haftanstalt verlegt. Seine neue
Anschrift lautet: Horst Mahler / JVA Kaisheim / Abteistraße 10 in 86687
Kaisheim.
Der australische
Revisionist Dr. Fredrick Toben
wurde für drei Monate inhaftiert. Schon am 13. Mai 2009 hatte eine
Gericht in Südaustralien dieses Urteil gesprochen, da Dr. Toben die
gerichtliche Anweisung missachtete, die es ihm verbot, judenkritisches
Material sowie zeitkritische Thesen zu
gewissen Details der Zeitgeschichte auf seiner Internetseite zu
veröffentlichen.
12. August 2009:
Dem Dissidenten Ernst Zündel wird seit seinem Haftantritt das Aushändigen
einem Großteil seiner persönlichen Post verweigert. Diese Briefzensur
wurde bereits am 19. Dezember 2008 vom Oberlandesgericht in Karlsruhe
beschlossen. Seit 2005 wurden 1700 Briefe zurückgehalten. Die
Vorenthaltung eines Schreibens wird u. a. damit begründet, das Zündel in
diesem eine „heilvolle Julzeit“
gewünscht wurde. Auch die Besuche von Freunden und Unterstützern werden
von unserer "gerechten" Justiz unterbunden.
Verweis!
11. August 2009:
Horst Mahler scheitert mit seinem Revisionsantrag vor dem
Bundesgerichtshof. Mahler wurde am 25. Februar 2009 zu sechs Jahren Haft
verurteilt, da er den "Holocaust" als die "gewaltigste Lüge der
Weltgeschichte" bezeichnete. Mahler erhielt wegen reiner Meinungsdelikte
eine Gesamtfreiheitsstrafe von fast zwölf Jahren. Hier ein Kommentar von
Randulf Johan Hansen!
Lebenslang für einen
90-Jährigen: Das ist das Urteil des Landgerichts München in einem der
letzten NS-Kriegsverbrecherprozesse. Der Rentner Josef Scheungraber
sei als Wehrmachtssoldat für die Ermordung von zehn Italienern 1944 in der
Toskana mitverantwortlich gewesen, entschied das Gericht heute.
Kommentar von Randulf Johan Hansen!
Am 22.
September 2009 stehen Professor Robert Faurisson und der
ehemals sehr berühmte (jetzt sehr verfemte) schwarze Kabarettist
Dieudonné [was soviel wie gottergeben heißt] vor einem französischen
Ketzergericht. Dieudonné überreichte Professor Faurisson während seiner
Vorstellung im Pariser Zenith-Theater am 26. Dezember 2008 vor über 5000
Anwesenden und unter tosendem Applaus den
"Preis der Schamlosigkeit".
Damit wollte der Künstler gegen die Verfolgung des Professors öffentlich
protestieren. Er wollte damit den Menschen ins Gedächtnis rufen, daß es
der Professor selbst nach vielen Mordversuchen und unzähligen
Verurteilungen immer noch nicht aufgegeben hat, gegen das Holocaust-Dogma
Beweise vorzubringen.
Erstveröffentlichung dieses Artikels: 11/08/2009 - Quelle: NJ-Autoren und
Heine-Bericht
10. August 2009:
Das Land Brandenburg will eine Gesetzesänderung verabschieden, die
unterbinden soll, das "extremistische Schöffen" künftig an deutschen
Gerichten tätig werden. Der Direktor des Amtsgerichts Riesa, Herbert Zapf,
bestätigte, daß eine NPD-Anhängerin als sogenannte Hilfsschöffin am
Gericht beschäftigt sei. Nach Bekanntwerden des Falls sei am Montag ein
Verfahren eingeleitet worden, um die Frau wieder von der Schöffenliste zu
streichen. Es handele sich laut "Fakt" dabei um die
NPD-Kreistagskandidatin Ines Schreiber, deren Mann für das NPD-Organ
"Deutsche Stimme" arbeitete.
Verweis!
07. August 2009:
Nach der Interview-Anfrage des WDR erhielt ich heute eine weitere
Einladung zu einem Interview seitens des
"Institute for Human Sciences" mit Sitz in Wien.
Lisa
Bjurwald ist eine schwedische Journalistin, Schriftstellerin
und Forscherin im Themenfeld Rechtsextremismus, Rassismus und
Antisemitismus. Sie stellte folgende Anfrage an mich: "Sehr geehrte
Frau, erstens, bitte entschuldigen Sie meine schlechte Übersetzung aus dem
Englischen. Ich bin ein Forscher in Wien und würde sehr gerne ein
Interview mit ein Vertreter Jeanne D. für ein Projekt über
nationalistische Frauen in Europa. Das Gespräch wird nicht mehr als 30
Minuten. Natürlich werde ich reisen, um dort, wo es bequemer für Sie. Es
ist kein Problem, vereinbaren Sie ein Englisch Dolmetscher, wenn Sie es
wünschen. Ich hoffe, von Ihnen zu hören! Mit besten Grüßen, Lisa Bjurwald."
Sie hat
das Buch "Guten Morgen Kampf Schwester! Frauen in der extremen Rechten"
(Juni 2009) zusammen mit der Journalistin Maria Blomquist publiziert. Ich
habe dem Interview zugesagt und bin überaus gespannt, wie es sich
anchließend liest. Institute for Human Sciences (Institut für
die Wissenschaften vom Menschen (IVVM)), Spittelauer Lände 3, 1090 Vienna,
Austria.
06. August 2009:
Jeanne D. gratuliert der inhaftierten Dissidentin, Silvia Stolz, zum 46.
Geburtstag. Frau Stolz wurde am 14. Januar 2008 wegen der grundlegend
unerwünschten Meinungsäußerung zu historischen Themen zu dreieinhalb
Jahren Gesinnungshaft und fünf Jahren Berufsverbot verurteilt. Wer Kontakt
zu Frau Stolz aufnehmen möchte, wende sich an die Justizvollzugsanstalt
Heidelberg, Oberer Fauler Pelz 1, 69117 Heidelberg.
05. August 2009:
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte heute das Verbot des
Collegium Humanums, der Bauernhilfe e.V. und des Vereins
zur Rehabilitierung der wegen des Bestreitens des Holocaust Verfolgten e.
V. (VRBHV). (AZ: BVerwG: 6 A 2.08 und 6 A 3.08 –
Urteile vom 5. August 2009). „…Die Richter erklärten, der Verein
habe in zahlreichen Beiträgen den Holocaust geleugnet, damit sei der
Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Dabei seien dies nicht
Ausnahmen, sondern die Volksverhetzung habe den Charakter des Vereins
geprägt, urteilte der 6. Senat. Zudem richte sich der Verein gegen die
verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik, weil er «eine
Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist». Die
NS-Herrschaft sei glorifiziert, die bestehende demokratische Ordnung
verunglimpft und zu untergraben versucht worden. …“ Im Zuge dieser
Entscheidung wurde das Spendenkonto für den Prozeß Haverbecks bei der
Kasseler Sparkasse durch die Behörden gesperrt.
03. August 2009:
Folgende Anfrage erreichte mich heute: " Sehr geehrte
Frau Niemeyer, der Kommunalwahlkampf ist bereits im vollen Gange
und gleich danach folgt die Bundestagswahl: Ich plane eine längere WDR
"Hier und Heute" Reportage über die NPD und deren Aktivitäten in diesem
Wahlkampf-Marathon. In diesem Zusammenhang interessiert mich auch, ob es
in NRW engagierte Frauen gibt, die sich für die politischen Ziele der NPD
einsetzen. Von Ihrer Geschichte mit der Kündigung habe ich gelesen und
kenne auch Ihre Homepage Jeanne-D: Da stand, dass Sie auch beim RNF aktiv
sind. Bitte melden Sie sich doch kurzfristig bei mir und teilen mir mit,
ob Sie ggf. Interesse hätten, bei einer Fernsehreportage mitzuwirken und
wie ich Sie am besten telefonisch erreichen kann. Mit freundlichen Grüßen,
C.H., Freie Autorin für den WDR." Frau H. gilt als
kompetente und seriöse Journalistin. Ich reagierte auf ihre Anfrage,
teilte allerdings mit, daß ich Anfang dieses Jahres die NPD verließ und
dem RNF lediglich zuarbeite. Nach einem einstündigen, telefonischen
Austausch fragte Frau Haas an, ob ich Interesse an einer "Hier und Heute"
Reportage hege, die unabhängig von den anstehenden Wahlen meine
persönliche Perspektive beleuchtet.
Dem NPD Kreisrat,
Janus Nowak (ehrenamtlicher Betreuer der F3-Jugend in Stuttgart), wird
aufgrund seiner politischen Tätigkeit und Weltsicht das Ehrenamt
aufgekündigt. Nowak äußerte sich zu diesem Vorfall: "In den 30er
Jahren machte die Politik keinen Hehl daraus, daß man aus gewissen Gründen
undemokratisch sei und deshalb z.B. Juden aus dem öffentlichen Leben
ausgrenzen müsse. Heutzutage werden aber die Methoden der
Nationalsozialisten von angeblich politisch neutralen Vereinen angewandt
und dies sogar unter dem Deckmantel der ‘Demokratie’".
Wieder einmal wird der Artikel 3 des
Grundgesetzes mit Füßen getreten. Hier heißt es nämlich, "niemand
darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner
Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen
oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand
darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
28. Juli 2009:
Der Deutsche Presserat hat meine Beschwerde gegen die "linke" Zeitschrift
"Jungle World" im Ausschuß behandelt. Das Ergebnis ist mehr als
ernüchternd. Alle von mir aufgeführten Verstöße gegen den Pressekodex
wurden abgeschmettert. Nun, wenn man sich die ehrenamtlichen Mitglieder
dieser Ethik-Kommission näher anschaut, verwundert es nicht. Alle
Mitglieder stammen aus größeren Häusern der Systempresse. Ich werde die
verquerten Darstellungen zur Gründung von Jeanne D. erneut beim Presserat
einreichen. So schnell gibt Jeanne D. nicht auf.
Hier
die Antwort des Beschwerdeausschußes!
27. Juli 2009:
Über einen Verweis kam ich mit
Randulf Johan Hansen in Kontakt. Herr Hansen ist Norweger und
Maschinenbauingenieur. Er bekam ein zehnjähriges Verbot auferlegt, da das
Aussprechen seiner Sicht auf das BRD-System und das Verbreiten seiner
Weltanschauung unerwünscht war und ist. Er lebt in Norwegen, " weil ich
hier sagen und tun kann was ich möchte. Wir haben noch nicht diese
wahnsinnigen Gesetze, die man in der BRD oder sonst in Europa hat." Er
korrespondierte vor vielen Jahren mit
Peter Töpfer. Töpfer ist ein
Berliner Rechtsextremist und propagiert seit etwa 1998 eine „nationale
Anarchie“ als politisches Ziel. Er verfasste ein nationalanarchistisches
Manifest dazu. Auf seiner Webseite
beschreibt Töpfer, "daß es keine nationalanarchistische Organisation und
keine Doktrin gebe. Jeder Nationalanarchist spreche selbstbestimmt für
sich allein. Der Nationalanarchismus sei an verschiedenen Orten der
westlichen Welt (Troy Southgate in Großbritannien, Hans Cany in Frankreich
und Töpfer in Deutschland) als Ausdruck des radikalen Antimodernismus und
des radikalen individuellen und kollektiven Selbstbestimmungswillens
entstanden." Ein interessanter Kontakt, den es zu pflegen lohnt.
20. Juli 2009:
Aufruf von Ursula Haverbeck zur Unterstützung des inhaftierten Dissidenten
Horst Mahler. Mahler schreibt, daß seine "Haftbedingungen durch die
Pfändung (des Anstaltskontos) auf das denkbar niedrigste Niveau" gesetzt
wurden. Spenden bitte auf das Konto: RA Nahrath, Fremdgeldkonto,
Berliner Volksbank, KN: 5216 254 025, BLZ: 100 900 00 für PKH Horst
oder auf das Spendenkonto Jeanne D..
19. Juli 2009:
Šime Tolić nahm
Kontakt zu mir auf. Herr Tolić wurde
1987 in Bosnien
und Herzegowina geboren. 1992 kam er als Kriegsflüchtling nach
Deutschland. Er arbeitet als Fachkraft für Schutz und Sicherheit. 2007
gründete er den Stuttgart Zweig der Kroatischen Partei A-HSP
(damals noch HP-HPP). Die Partei A-HSP (Autochthone Kroatische Partei
des Rechts) ist bekannt dafür, daß es die erste Partei war, die
gegen einen EU beitritt Kroatiens ist. Außerdem ist die A-HSP für einen
NATO Austritt Kroatiens und möchte ein Kroatien nach den sozial Lehren der
Katholischen Kirche, selbstverständlich ist die Partei auch gegen
Abtreibungen und gleichgeschlechtliche Ehen. Herr Tolić äußerte in seinem
Schreiben, "daß das internationale Freimaurertum so stark ist, das
nationale Kräfte, die für Wahrheit und Gerechtigkeit kämpfen, gar keine
Chance mehr haben. Deswegen müssen wir Patrioten aus allen Europäischen
Ländern gemeinsam für ein Europa der Vaterländer kämpfen, denn wer nicht
kämpft, hat schon verloren, und so lange es noch eine kleine Chance gibt,
sollten wir nicht aufgeben." Eine Zusammenarbeit wurde auf beiden
Seiten beschlossen. Verweis:
http://hpstuttgart.blog.hr/
07. Juli 2009:
Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Steinfurt, Frau Lütke-Brinkhaus
regierte auf mein Anschreiben. Sie hat sich in ihrer Recherche irklich
überaus Mühe gegeben, läßt mich mit ihren Äußerungen allerdings im Regen
stehen. Hier die
Antwort!
04. Juli 2009:
Herr M. Selim Sürmeli (Europäischer Hochkommissar für
Menschenrechte) und Herr Andreas Clauss (Novertis Foundation)
reagierten auf meine Anschreiben. Ich werde beide Herren in den kommenden
Woche telefonisch kontaktieren. Herr Clauss äußerte Interesse an einer
Zusammenarbeit.
24.
Juni 2009:
Aufgrund meiner fristlosen Entlassung im September 2007 und der
Verweigerung der Stadt Rheine und zahlreicher sozialer Institutionen mich
wieder in Lohn und Brot zu bringen, schrieb ich die
Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Steinfurt, die
Landesgleichstellungsbeauftragte NRW, den Arbeitsminister NRW, Karl-Josef
Laumann und unsere Bundeskanzlerin an. In diesen Schreiben schilderte ich
meine Erlebnisse und verwies auf den Artikel 3 GG (Gleichheit vor dem
Gesetz), den Artikel 4 GG (Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit),
den Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit) sowie die Charta der Menschenrechte.
Auf mögliche Reaktionen bin ich sehr gespannt.
23. Juni 2009:
Ich hege Interesse an einer Zusammenarbeit mit
Andreas Clauss. Andreas Clauss zeigt
mit Hilfe aktueller Daten, wie z.B. dem Verhältnis von Krediten zum
Bruttoinlandsprodukt wichtige Zusammenhänge auf, denn die Tatsache, daß
dann, wenn in der Wirtschaft kein Geld verdient wird, die Aktienmärkte
steigen - denn dann verlagert sich alles auf die Spekulation - betrifft
uns alle. Eine weitere überraschende Tatsache mag für manchen sein, daß in
der Krise Schulden getilgt werden - durch Gläubiger-Verzicht (sprich:
indem Anleger von ihrer Bank ihr Guthaben nicht mehr bekommen). Der
Referent enthüllt Strategien (innerhalb des bestehenden perversen Systems)
für die Zukunft, um im nahezu unvermeidlichen Crash, der sich immer
konkreter andeutet wie zuletzt z.B. im Zusammenbruch der Lehman Bank,
nicht zu den Verlierern zu gehören.
22. Juni 2009:
Heute schrieb ich M. Selim Sürmeli an. Mustafa Selim Sürmeli ist ein in
Stade lebender türkischer ehemaliger Programmierer, der sich als
selbsternannter Europäischer Hochkommissar für Menschenrechte
bezeichnet. Desweiteren fungiert Sürmeli auch als Präsident eines
Zentralrates Europäischer Bürger. Bekannt wurde er wegen eines
Prozesses gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Sürmel stellte 2007 einen
Insolvenzantrag
gegen die BRD. Seiner Ansicht nach ist "die Bundesrepublik
Deutschland kein wirksamer Rechtsstaat, sondern eine Illusion." Ich
interessiere mich für seine Aktivitäten und prüfe den Gehalt einer
Zusammenarbeit.
20. Juni 2009:
Gastkommentar von Gerrit Gerdes: "Ein souveräner Staat trägt
die in Institutionen geformte Verantwortung für die im Staatsgebiet
lebenden Menschen. Versorgung mit Wasser und Nahrung, Arbeit,
Infrastruktur, Gesundheitsversorgung, Nothilfe in sozial schwierigen
Lagen, Unterstützung und Beratung in komplexen Lebenssituationen,
allgemeine Orientierungsleistung und, vor Allem: das Recht auf eine freie
Entfaltung. Dies sind die Kernpunkte einer staatlichen Verantwortung, um
dem Verfall in einen skrupellosen Sozialdarwinismus vorzubeugen. Die
Bundesrepublik ist kein souveräner Staat, wie der europäische
Hochkommissar für Menschenrechte, Herr M. Selim Sürmeli, in seiner
Videobotschaft im Netz sachlich und stringent darstellen konnte. Die
aktuell konstruierte Lebenslage in der BRD dient lediglich der
Nivellierung des europaweiten Wirtschaftsraumes. Völker aber sind kein
Spielball des Raubtierkapitalismus. Dieser absurde Zustand muss
unterbrochen werden. Die globale Verantwortung einer großartigen
Kulturnation, zum Nutzen aller Völker, sollte wieder zur gelebten Praktik
werden! Freie Meinung, eine Garantie auf die Versorgung lebensnotwendiger
Grundbedürfnisse und Souveränität für einen jeden Staat sind das globale
Ziel. Ohne Kompromisse und Einschränkungen."
19. Juli 2009:
Eigentlich hätte ich das Beispiel Eva Herman gerne in die
politische Verfolgung aufgenommen, doch wenn ich auf ihrer persönlichen
Netzseite lande, kann ich diese Dame nicht weiter unterstützen. Sie
versucht sich scheinbar reinzuwaschen, um noch einen Platz im System zu
finden. Fr. Hermann fabuliert wie der Rest der Möchtegern-Deutschen: "Laut
gegen Nazis - Wir müssen laut gegen Nazis sein, um Freiheit und
Grundverständnis für jeden Menschen zu gewähren. Respekt, Toleranz und
Empathie müssen zu unseren grundsätzlichen Umgangsformen gehören. Nur wer
andere gerecht behandelt, hat auch einen Anspruch auf dieselben Rechte.
Laut gegen Nazis geht laut gegen Nazis vor - gehen Sie mit!" Eva irritiert
zutiefst: Wurden sie in ihren Äußerungen denn respektvoll behandelt? Wo
bleibt das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf eine frei gelebte
Weltanschauung? Wo bleibt ihre Empathie, Frau Herman?
18.
Juni 2009: Meine
ehemalige Arbeitskollegin,
M. Wolff (Diplom-Pädagogin) im Jugendzentrum HOT (Haus der Offenen
Türen) "Alte Dame" in Rheine-Mesum hält heute bundesweite Vorträge zu
meiner Person: "Fachtagung Erlebniswelt Rechtsextremismus: Berichte und
Erfahrungen aus der Praxis der Offenen Kinder und Jugendarbeit am Beispiel
der Sozialarbeiterin Iris Niemeyer. Erfahrungsaustausch der
Teilnehmer/-innen ; abends: Film: "Platzangst", Projekt "Wölfe im
Schafspelz", anschl. Diskussion." Frau Wolff hat nach meiner Denunziation
und der Aussage, "ich werde dafür Sorge tragen, daß Du nie wieder einen
Fuß in die soziale Arbeit bekommst", die Leitung des Jugendzentrums
übernommen. Fr. Wolff veranstaltet zudem Präventionsabende, um Kinder
zwischen 6 und 13 Jahren über Rechtsextremismus "aufzuklären". Hier stellt
sich die Frage, wer wenn indoktriniert und wer dafür finanziell aufkommt?
17.
Juni 2009: Der
Deutsche Presserat hat den
Eingang meiner Beschwerde gegen die "linke" Zeitschrift "Jungle World"
bestätigt. Diese wird nun anhand des Pressekodex geprüft und im Falle der
Begründung im Beschwerdeausschuß behandelt. Da der Auschuß nur viermal
jährlich tagt, muß ich mich nun in Geduld üben.
14. Juni 2009:
Jeanne D. richtet "mobile Kinderbetreuung" ein -
Interessententreffen am Bayerntag:
In dem wirklich
luxuriösen Ambiente des diesjährigen Bayerntages, das schon eher Messe-
statt Sommerfestcharakter hatte, trafen sich erste Interessenten der
"mobilen Kinderbetreuung".
Umrahmt von spielenden Kindern wurde spontan beschlossen gleich bundesweit
zu werben und aufzubauen. Ziel ist der Aufbau eines KDs, Kinderdienstes,
analog zum OD, Ordnerdienst, der für Veranstaltungen abrufbar ist.
Inhaltlich soll der Kinderdienst mittels Schulungen eine einheitliche
Linie in Kultur und Gemeinschaftsarbeit verfolgen und für Kinder und
Familien so ansprechend sein, daß er zum eigenständigen Anziehungspunkt
für Besucher wird. In seiner endgültigen Form soll der KD eine Kinder-,
Jugend- und Familienorganisation der NPD werden, die auch unabhängig von
Parteiveranstaltungen Freizeiten und Fahrten unternimmt. Auf dem
Sommerfest in Sachsen am 27.6.09 findet bereits das zweite
Interessententreffen statt. Wir laden herzlich dazu ein. Kontakt unter
info@npd-bayern.deinfo@npd-bayern.de
info@npd-bayern.de
06. Juni 2009: Es
wird immer noch ein Video, welches die NPD im Rahmen des ursprünglich
angestrebten Kommunalwahlkampfes in Rheine im Jahre 2008 von mir
erstellte, auf "youtube" präsentiert. Verweis:
http://www.youtube.com/watch?v=6nZgSJNW8kM
Zumeist erfahre ich dort
übelste Beschimpfungen, so auch am 7. Mai 2009. Ich widmete mich diesen
Beschimpfungen des "Witwenkillers" und erfuhr im Nachhinein, daß es sich
um keinen anderen, als
Claus
Christian Malzahn handelt. Malzahn ist
ein deutscher Journalist und Redakteur bei "Spiegel Online" und treibt
sein Unwesen unter dem Pseudonym "Witwenkiller". Malzahn gilt als Kritiker
der 68er-Bewegung und empfahl eine neue Re-Education des deutschen Volkes.
Gleichwohl fordert er eine Annäherung an die USA. Ich möchte den Dialog
zwischen ihm und mir keinem vorenthalten, da dieser sich überaus amüsant
gestaltete.
Hier der Dialog!
05. Juni 2009:
Cottbus/ Brandenburg: Kleiner Teilerfolg für den inhaftierten
Meinungsdissidenten Horst Mahler: Das Oberlandesgericht Cottbus verwarf
zwar die Revision gegen ein Urteil des Landgericht Cottbus, verwies aber
ungeachtet dessen darauf, daß bei der „Strafzumessungserwägung“ Fehler
gemacht worden seien. Somit muss die Strafsache, laut PRIGNITZER ZEITUNG,
am Landgericht neu verhandelt werden.
(Prignitzer Zeitung vom 04.06.2008)
04. Juni 2009:
Einen herzlichen Dank an den anonymen Brief-Versender aus dem Kreis Fulda.
Das Informationsmaterial ist überaus interessant und
vervielfältigungswert. Die beiliegende DVD bereitete mir ein wenig Sorge -
woher soll ich wissen, ob diese nicht virenverseucht ist? Mein Problem:
Ich kann das silberne Scheibchen auf keinem der drei Rechner öffnen. Bitte
mal bei mir melden, ich bin doch so neugierig!
03. Juni 2009:
Die linke Zeitschrift "Jungle World" verbreitet in ihrem Artikel "Düütsche
Deerns, wir kriegen euch!" übelste Lügen zu der Gründung von Jeanne D..
Hier heißt es: "Und kürzlich gründete sich unter dem Motto »Frauen, die
sich trauen« eine »Selbsthilfegruppe« für Frauen, die wegen rechter
Straftaten bereits Ärger mit den Ermittlungsbehörden hatten und sich
deshalb als »politisch verfolgt« bezeichnen. Die Gruppe nennt sich Jeanne
D. (Jeanne Deutschland)." Meiner Aufforderung der Richtig- bzw.
Gegendarstellung kam der Verantwortliche, Bernd Beier nicht nach. Da diese
Hetzzeitschrift gleich gegen mehrere Ziffern des Pressekodex verstieß,
wandte ich mich an den Deutschen Presserat. Dieser prüft nun und
unterrichtet mich in den kommenden Tagen über ein weiteres Vorgehen.
02. Juni 2009: Heute erreichte mich ein
Schreiben einer gesellschaftswissenschaftlichen Einrichtung, die
Forschungsarbeiten zur Arbeit der Kinder- und Jugendämter durchführte.
"Wir
haben an unserer gesellschaftswissenschaftlichen Einrichtung
Forschungsarbeiten zur Arbeit der Kinder- und Jugendämter (hier abgekürzt
"JA") durchgeführt. Die Ergebnisse sind so erschreckend, dass wir sie
nicht veröffentlichen können. Ganz im Gegenteil sind die Ergebnisse so
brisant, dass wir selbst zur Zielscheibe werden können und um unsere
Person selbst sehr besorgt sein müssen. Wir können uns nur schützen,
indem die Öffentlichkeit alarmiert wird. Unser Anliegen ist es daher, in
diesem Beitrag die wichtigsten Ergebnisse unserer Arbeit bekannt zu
geben." Verweis:
Das
Schwarzbuch der Kinder- und Jugendämter Deutschlands - die unheimliche
Macht hinter der Justiz.
11. März 2009: Eine Gruppe politisch
interessierter Aktivistinnen aus Tschechien hat Interesse an einer
europaweiten Ausgestaltung von "Jeanne-D." bekundet. In diesem
Zusammenhang können wir nun die zweite Anfrage aus dem europäischen
Ausland verzeichnen. Wir sind an einer Kooperation selbstverständlich
interessiert, um unser Anliegen zu vertreten und auszuweiten. Weitere
Informationen folgen.
10. März 2009: Eine Gruppe junger Frauen aus der
Hansestadt Bremen möchte ausdrücklich "Jeanne-D." unterstützen und einen
regionalen Verband gründen. Die gute "Jeanne" fühlt sich geehrt und in
ihrem Anliegen bestätigt. Wie werden den Kontakt wahren und den Mädels aus
Bremen bei der Ausgestaltung der ersten "Jeanne-D." - Ortsgruppe (obwohl
hier auch durchaus von einem Landesverband gesprochen werden kann ;) ) zur
Seite stehen.
06. März 2009: Ein wohlwollender Mensch aus dem
europäischen Ausland ist begeistert von der Idee und hat uns eine Spende
von 75 Euro überwiesen. Das hat uns die Möglichkeit einer weiteren
Netzseite eingeräumt und Notarhonorar zur Gründung des "Jeanne-D." e.V.
sichergestellt. Wir danken dem Spender aufs herzlichste und hoffen in
seinem Sinne gehandelt zu haben. Einen Gruß an die grüne Wiese des
Empires!
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