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Hier sind die Neuigkeiten im Zusammenhang von Jeanne-D. hinterlegt:

08. März 2010: NPD-Mitgliedschaft ist kein Kündigungsgrund
Stuttgart - Arbeitgeber dürfen einen Mitarbeiter nicht kündigen, weil er Mitglied einer als verfassungsfeindlich eingestuften politischen Partei ist oder diese unterstützt.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart (Aktenzeichen: 14 Sa 101/08), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist. In dem Fall war ein Verwaltungsangestellter entlassen worden, weil er Anhänger und Aktivist der NPD war. Außerdem hatte das Land als Arbeitgeber den Arbeitsvertrag angefochten. In der ersten Instanz hielten die Richter eine fristgemäße Kündigung noch für zulässig.
Die Landesrichter sahen das anders. Sie beriefen sich auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Es hat entschieden, daß allein die Mitgliedschaft und Unterstützung einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei nicht ausreicht, um einem Arbeitnehmer zu kündigen. Die politischen Aktivitäten des Betroffenen müssten «in die Dienststelle hineinwirken und die Aufgabenstellung des öffentlichen Arbeitgebers berühren». Das habe in diesem Fall jedoch nicht festgestellt werden können. Daher sei weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung gerechtfertigt.

05. März 2010: Karlsruhe hebt Urteile wegen Volksverhetzung auf! Ausländerkritische Ansichten erfüllen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts NICHT automatisch zwingend den Tatbestand der Volksverhetzung. Mit dem heute veröffentlichten Beschluss hob Karlsruhe das Urteil gegen drei Angeklagte aus dem rechten Spektrum auf. Mitglieder des Vereins "Augsburger Bündnis - Nationale Opposition" hatten 2002 Plakate für eine Aktion "Ausländer-Rückführung" geklebt und waren deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, allein in der Plakataufschrift liege noch KEINE Menschenrechtsverletzung, die eine Verurteilung wegen Volksverhetzung begründe! Die Rechtsprechung scheint in die Richtung zu gehen, daß nur wegen §130 verurteilt werden kann, wenn aus den Worten die Aufforderung zu Gewalttaten abzulesen ist. Quelle: "Deutschlandfunk", Köln, vom 05.03.2010
http://www.dradio.de/nachrichten/201003051200/7
 

Günter Deckert überreichte Ernst Zündel ein Exemplar seines Buches "Die Mannheimer Ketzerprozesse" (Ernst Zündel, Germar Rudolf und Sylvia Stolz, 304 S., A5, Broschüre-einband). Vorbestellungen zum Vorzugspreis für das Buch bitte bei Günter Deckert bestellen oder über unsere Weltnetzpräsenz.

"Zum Zeitpunkt der Entlassung von Ernst Zündel in Mannheit wurde das Urteil gegen den Freiheitsdichter Gerd Honsik vom Wiener Bezirksgericht von fünf Jahren auf vier reduziert. Richter Dostal riet dem Freiheitsdichter, wie er die Segnungen der Lobby-Demokratie in vollen Zügen publizistisch in Anspruch nehmen könne: "Schreiben Sie Tagebücher. Geben Sie diese niemandem zum
Anschauen. Schreiben Sie nix, was herausgeht,"  rät Richter Christian Dostal dem Verurteilten. (standard.at, 01. März 2010)
Man darf nicht vergessen, dass Honsik sich im Prozess (April 2009) nicht verteidigen durfte, keine Beweise wurden zugelassen. Er wurde jetzt also für unumstößliche Tatsachen, mittlerweile offiziell anerkannt, doch noch mit vier Jahren bestraft. Mit den bereits verbüßten 20 Monaten für das von ihm 1985 veröffentlichte Buch, "Freispruch für Hitler?", wird Gerd Honsik annähernd sechs Jahre im Kerker zubringen. Rufen wir uns das Unrecht noch einmal in Erinnerung. Sechs lange Jahre dauerten die Ermittlungen damals für "Freispruch ?". Das Gericht, und das war einmalig in der Geschichte der Holo-Verfolgung, beauftragte den Geschichtsprofessor Dr. Gerhard Jagschitz mit der Erstellung eines Gutachtens zum Nachweis der Existenz von Vernichtungsgaskammern. Jagschitz recherchierte über fünf Jahre lang in vielen Ländern der Welt, auch in Israel. In seinem Zwischenbericht nach fast fünf Jahren schrieb er, dass ein dokumentarischer Beweis für die Existenz von Gaskammern nicht zu erbringen ist und der Straftatbestand der sogenannten Holocaust-Leugnung aufgehoben werden sollte. Einige Monate später wurde der Prozess gegen Honsik dennoch eröffnet. Jetzt plötzlich schwörte der Gutachter, dass es wohl keinen dokumentarischen Beweis für die Judenvergasung gäbe, aber "das Wort Sonderbehandlung ist der Beweis dafür". Diese Aussage erfolgte unter Eid. Es war ein Meineid für den Holocaust, denn ein paar Jahre zuvor hatte er in einem Zeitungsinterview erklärt, daß "Sonderbehandlung" tatsächlich bessere Behandlung bedeutete, keinesfalls ein Mordbefehl darstellte. Das alles interessierte das Gericht nicht, Honsik wurde zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Er ging nach Spanien ins Exil. 2007 wurde er an Österreich ausgeliefert und verbüßt seither die Erst- und jetzt auch die Zweitstrafe. Im Prozess vom April 2009 wurde er u. a. verurteilt, weil er publizierte, dass im KL-Dachau niemand vergast wurde, was eine offizielle Tatsache ist. Der Gipfelpunkt der Offenkundigkeit willkürlicher Verdammung des Denkers und Schriftstellers war die Verurteilung wegen der Aussage, der Massenmord an Polen in den Wäldern von Katyn sei nicht Deutschland anzulasten. Dies weiß ja nun wirklich jeder auch nur Halbgebildete, und Rußland hat die Schuld Stalins offiziell eingeräumt:  Nein! Der Deutsche wird verbrannt! Und wie es in der Lobby-Demokratie üblich ist, soll auch Honsiks Anwalt, der 87-jährige Dr. Herbert Schaller ins Gefängnis gesteckt werden, weil er für seinen Angeklagten das Menschenrecht einforderte, Beweise vorbringen zu dürfen. "Schon davor hatte Schaller Richter Böhm aufgefordert, er möge Honsik erlauben 'nachzuweisen' , dass 1945 'dem deutschen Volk keine Befreiung zuteil wurde, sondern ihm ein Völkermord zuteil wurde'."
(standard.at, 01. März 2010)

04. März 2010: "Linker Anschlag auf NPD-Jugendbeauftragten in Bochum Wattenscheid. Nachdem in den letzten Wochen bereits mehrfach erfolglos versucht wurde den Jugendbeauftragten der NPD-Bochum&Wattenscheid, Andre Zimmer, durch Farbschmierereien an seinem Wohnhaus, Aufkleberaktionen im Stadtteil und Denunziantenschreiben in der Nachbarschaft einzuschüchtern, haben linkskriminelle Subjekte nun einen Sprengsatz im Hausflur der Wohnanlage gezündet." (Quelle: http://de.altermedia.info/general/npd-nrw-linker-anschlag-auf-npd-jugendbeauftragten-in-bochum-wattenscheid-04-03-10_41206.html#more-41206) Das linke Recherchenetzwerk "Recherche Team NRW" veröffentlichte auf seiner Netzseite Name, Adresse und Photos dieses jungen Aktivisten. Wer selbige Denunziationserfahrungen machte, wende sich zur juristischen Unterstützung und zur Aufnahme in das Dokumentationsarchiv bitte an jeanne-d@gmx.de

03. März 2010: Ein Mann, der nach sieben Jahren Gesinnungshaft in sechs Gefängnissen, in drei Staaten und auf zwei Kontinenten sich selbst treu blieb, benötigt unser aller Unterstützung. Er selber schrieb: "Das muß ein perverser Rekord sein - für einen Autor und Schriftsteller - nur wer in Deutschland nimmt Notiz davon?" Ernst Zündel benötigt Utensilien um sein Büro auszustatten (Bürotisch- und stühle, Fax-Gerät, schwarz-weiß Photokopierer, Postwaage). Desweiteren muß er einen neuen Führerschein haben, da der Alte seine Gültigkeit verlor. Wer jemanden kennt, der günstig oder kostenlos einen PKW (Renault, Peugeot, Lada) abzugeben hat, melde sich bitte. Zudem wird ein neuer Rechtsanwalt und Steuerberater gesucht. Ich bitte einen jeden Leser, von dem, was er hat, etwas an Ernst Zündel weiterzuleiten. Kontaktdaten können bei mir erfragt werden.

                                                    

01. März 2010: An alle unsere Freunde in der ganzen Welt !
Unser "Kriegsgefangener", der weltweit berühmte Freiheitskämpfer Ernst Zündel,  ist heute nach sieben Jahren aus dem Mannheimer Gefängnis entlassen worden!   Um 2:45 morgens erhielt ich einen  Anruf von unserer britischen Freundin, Lady Michele Renouf, die mir sagte:  "Wir haben Ernst im Auto!  Alles ist in Ordnung!" Ich konnte dann ein paar Worte mit meinem Mann sprechen.  Er sagte mir, daß er in Sicherheit ist und daß er mich ein bißchen später noch einmal anrufen wird, um mir weitere Details zu sagen. Eine halbe Stunde später erhielt ich eine Nachricht per Fax von seiner Anwältin, Alexandra Rittershaus, die mir kurz mitteilte: "Ernst ist in Freiheit!  Es waren einige Menschen da, aber alles war friedlich.  Ich hatte keine Gelegenheit, mit ihm zu sprechen, aber er sah glücklich aus! "Später hoffe ich noch mehr berichten zu können. Das Wichtigste ist:  Ernst ist in Freiheit - und es gab keine Schwierigkeiten oder Zwischenfälle! Hier ist Ernst mit seinem treuen Anwalt, Dr. Herbert Schaller, der hart um seine Rechte gekämpft hat!

                                                    

Mit den herzlichsten Grüßen -Ingrid Zündel
 

28. Februar 2010: Der Artikel „Was tun gegen Repressionen?“ von der Selbsthilfegruppe Jeanne D. – Selbsthilfegruppe für politisch verfolgte Frauen und deren Familien, der in der Januar-Ausgabe der Deutschen Stimme erschien, löste im nationalen Spektrum, aber vor allem im Vorstand des HNGs Unruhe aus. Einige fragten sich, wer denn überhaupt hinter der Selbsthilfegruppe stehe, andere vermuteten eine Konkurrenzorganisation zum HNG und der HNG selbst  bemängelte die Zusammenarbeit seitens Jeanne D..

An dieser Stelle möchten wir der Unruhe und dem Unmut Einzelner entgegentreten und kurz erläutern, worum es der Selbsthilfegruppe Jeanne D. geht: Die Arbeit von Jeanne D. basiert auf dem menschlichen Bedürfnis nach Gerechtigkeit und Ausgleich. Aufgabe unserer Selbsthilfegruppe ist die kritische Analyse der bestehenden sozialen und politischen Verhältnisse und Mißverhältnisse, um infolgedessen ausgleichend auf diese zu wirken.

Die Ziele unserer Gruppe sind kritische Analysen und Recherchen, die durch ihre Dokumentation und das Vermitteln individueller Hilfestellungen, etwa psychosoziale und/oder juristische Beratung, einen praktischen Bezug zur Lebenswirklichkeit der Betroffenen, sowie eine Orientierungshilfe für Interessierte bieten soll. Sie können durchaus als Harmonisierungsbestrebungen in allgemein gesellschaftlicher Hinsicht betrachtet werden. Unser Ziel ist es, Opfern von politischer Verfolgung, willkürlicher Gewalt, extremer und systematischer Verletzungen fundamentaler  Menschenrechte sowie ihren Familienangehörigen einen Raum des Schutzes, der professionellen Hilfe und der sozialen Begleitung anzubieten. Wir leisten individuelle Unterstützung für Menschen, die an den Folgen politischer Verfolgung und schweren Menschenrechtsverletzungen leiden.

  • Wir betreuen, versorgen und begleiten diese Menschen durch professionelle und qualifizierte Arbeit
  • Wir beraten und unterstützen sie bei sozialrechtlichen Fragen und bei behördlichen Hürden
  • Wir engagieren uns für die Belange von besonders schutzbedürftigen Menschen, insbesondere von Opfern in Deutschland
  • Wir sensibilisieren die Öffentlichkeit und klären über deren Situation auf

Ursel Müller vom HNG (Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V.) reagierte auf mein Anschreiben: Der HNG-Vorstand hat sich mit unserer Organisation erneut befaßt und ist zu dem einstimmigen Beschluß gekommen, daß alle Unstimmigkeiten aus dem Weg geräumt sind. Einer Zusammenarbeit - jeder auf seinem Gebiet - steht somit nichts mehr im Wege!

23. Dezember 2009: Jeanne D. wünscht allen Lesern frohe und besinnliche Festtage!

Einmal im Jahr, in der heiligen Nacht,
verlassen die toten Krieger die Wacht,
die sie für Deutschlands Zukunft stehen.

Es brennt für sie eine rote Kerze am Tannenbaum,
es steht für sie ein Stuhl am gedeckten Tisch,
es glüht für sie im Glase dunkel der Wein.

Wenn dann die Kerzen am Lichtbaum zu Ende gebrannt,
legt der tote Krieger die erdverkrustete Hand
jedem der Kinder leise aufs junge Haupt:
" Wir starben für euch, weil wir an Deutschland geglaubt."

Einmal im Jahr, in der heiligen Nacht,
beziehen die toten Krieger wieder die ewige Wacht.

In diesen Tagen sollten wir in einer stillen Minute an die inhaftierten Meinungsdissidenten denken, die nicht im Kreise ihrer Familien sein können, die durch ein System, welches die Meinungsfreiheit beschwört, um ihre Freiheit gebracht werden. Ebenso gilt es den Frauen, Männern und Kindern zu gedenken, die sich einer mißliebigen Partei zugehörig wähnen, die sich für die Einhaltung des Grundgesetzes und der Menschenrechte und den Erhalt Deutschlands einsetzen und dafür mit Verachtung, Ausgrenzung und Verfolgung gestraft werden.

   Hünenburg, Rheine (NRW) zur Wintersonnenwende

16. Dezember 2009: Höchstes BRD-Gericht beginnt §130 zu kippen! Presseerklärung von Horst Mahler zum Beschluß des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 04. November 2009:

"Mit seiner Entscheidung vom 4. November 2009 über die Verfassungsbeschwerde des kürzlich verstorbenen Rechtsanwalts Jürgen Rieger (Hamburg) gegen das Verbot des Gedenkmarsches für den Führerstellvertreter R u d o l f  H e ß hat der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes das Verbot, den „Holocaust“ zu leugnen oder zu verharmlosen (§ 130 Abs.3 StGB- BRD), bewusst und gewollt in eine Ruine verwandelt, die demnächst auch formell abgerissen werden wird. Nach der Maxime des Sun Tsu „ Mache Lärm im Westen und greife an im Osten“ haben dabei die Karlsruher Richter ein geschicktes Tarnmanöver ausgeführt. Sie haben die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde des Jürgen Rieger mit einer für diese Entscheidung ganz und gar überflüssigen Begründung versehen, die in Wahrheit nichts anderes ist, als die überfällige Vernichtung des „ Holocaust- Maulkorbs“. Die Einzelheiten sind dargestellt in dem nachfolgend wiedergegebenen „Muster-Antrag auf Erlaß eines Vorlagebeschlusses gemäß Artikel 100 Grundgesetz“." Verweis!

07. Dezember 2009: Ein offizielles Berufsverbot des Schulministeriums in Hessen, obwohl es nach lautendem Recht keines mehr gibt, eine vom Bundesverfassungsgericht geschworene Meinungsfreiheit, die von Fall zu Fall nicht eingehalten und das Völker- und Menschenrecht, das im Fall Demjanjuk mit Füßen getreten wird. Für diejenigen, die den Demjanjuk-Prozeß in München verfolgen und mehr darüber erfahren wollen, hier ein 143-Seiten umfassender Forschungsbericht zu Sobibor. Verweis!

19. November 2009: "Der Untergang der Demokratie! Politprozeß in Rheine"

Rheine (NRW) - Nach  einer dreistündigen Verhandlung vor dem Amtsgericht in Rheine stand fest, daß die NPD mit ihrem Einspruch gegen ein verhängtes Bußgeld nur einen Teilerfolg erzielen konnte. Lediglich das Verfahren gegen den Vorsitzenden des Kreisverbandes Münster, Dennis Dormuth, wurde eingestellt. Matthias Pohl (Kreisvorsitzender in Steinfurt) und sein Bruder Markus Pohl (Stellv. Landesvorsitzender) müssen hingegen das Bußgeld in Höhe von jeweils 200,- € zahlen. Ein von den Gewerkschaftern erhobener Strafantrag war bereits im Vorfeld vom Oberlandesgericht Hamm verwiesen worden.

Der Richter sah es in der heutigen Verhandlung als erwiesen an, daß die Gebrüder Pohl am 1. Mai 2008 eine öffentliche Veranstaltung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) mit den Zwischenrufen „DGB – Arbeiterverräter“ störten und dem Ausschluß des Versammlungsleiters nicht unverzüglich Folge leisteten. Die Aussage in der Einlassung von Markus Pohl, wonach dieses Verfahren einen politischen Charakter trug, bestätigte sich augenscheinlich im Laufe der Verhandlung. Zur Verwunderung der Zuschauer stellte der Richter die offensichtlich widersprüchlichen Aussagen von drei Zeugen als glaubwürdiger hin als einen Videomitschnitt von der Veranstaltung.

Der Richter hatte die Frage zu klären, ob der damalige Versammlungsleiter oder Ordner die „Störer“ unmißverständlich von der Veranstaltung ausschlossen. Obwohl auf dem Video ein derartiger Ausschluß nicht zu hören war, glaubte der Richter den Zeugen.

,, Es war deutlich zu spüren, daß man heute der Presse, die zahlreich im Sitzungssaal vertreten war, ein Urteil gegen die NPD präsentieren mußte. Es sieht so aus, als ob man beide Seiten – also NPD und DGB – irgendwie zufriedenstellen mußte. Für die eine Seite gibt es einen Freispruch und für die andere zwei Verurteilungen. Letztendlich lassen wir uns von solchen Verfahren aber nicht einschüchtern. Wir werden auch weiterhin gegen die unsoziale Politik der Gewerkschaften protestieren“, so Dennis Dormuth. Der Anwalt der NPD-Funktionäre hat bereits während der Urteilsverkündung angekündigt Beschwerde gegen das Urteil einzulegen.
http://www.youtube.com/watch?v=xLuqj-eR-JE

17. November 2009: Das Bundes-Grundgesetz-Gericht hat ein interessantes Urteil gesprochen: „Eigentlich“ ist §130 kein allgemeines Gesetz, also könnte es „eigentlich“ auch nicht die Meinungsfreiheit einschränken. Aber, das ginge auch nicht. Also hält das Hohe Gericht hier halt eine AUSNAHME-GESETZ-REGELUNG („vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze“) für angebracht, allerdings einschränkend ausschließlich…, für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen“. Sollten Sie also, unerwarteterweise, von jenem § betroffen sein, so liegt es an Ihnen, darzutun, daß Sie keineswegs irgendeine „Gewalt- oder Willkürherrschaft gutheißen“, denn die macht bekanntlich Gebrauch von… ja, von was denn? … Jaaaaa, von… AUSNAHMERECHT !!!

Ausnahmezustand!

Artikel 5 des Grundgesetzes im angeblich freiheitlichsten Staat, den wir  je auf deutschem Boden hatten, regelt die Meinungsfreiheit. Diese kann natürlich nicht grenzenlos sein. Die Kanzlerin beispielsweise als Ferkel zu beschimpfen, würde die öffentliche Ordnung doch sehr stören. In früheren Jahrhunderten wäre dergleichen Majestätsbeleidigung (crimen laesae maiestis) gewesen, und der Schuldige hätte vielleicht sogar aufgehängt oder einen Kopf kürzer gemacht werden können. Also nennt Artikel 5 GG in seinem zweiten Absatz "Schranken". Genau lauten diese:

„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Daß Gesetze "allgemein" sein müssen, versteht sich eigentlich von selbst. Es ist Ausfluß des Willkürverbots. Willkürlich wäre beispielsweise ein  Gesetz, das das Tragen grüner Haare verbietet. Es würde sich nur gegen Punks richten, nicht aber gegen Skinheads. Zumindest habe ich noch keinen Skinhead mit grünen Haaren gesehen, sofern er überhaupt Haare auf dem Kopf hatte. Dabei ist es egal, ob es der Mehrheit unserer Mitmenschen paßt, daß Leute grüne Haare tragen, oder ob sie es scheußlich finden und darin eine optische Beleidigung sehen. So ein Gesetz wäre willkürlich und daher mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar. Nun gibt es aber ein Sondergesetz. Dieses ist § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch. Er lautet:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.“

Es ist ein Sondergesetz deshalb, weil damit nur die Würde der Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft geschützt werden, nicht jedoch beispielsweise die Opfer des Kommunismus, die Opfer kirchlich initiierter Hexenverbrennungen, die Opfer der Ausmordung der amerikanischen Ureinwohner, die Opfer des Genozids an den Armeniern und so weiter und so fort. Tatsächlich ist dieses Gesetz eigentlich weniger zur Strafverfolgung erlassen worden, sondern mit Blick auf das Versammlungsrecht. Bezeichnend war beispielsweise, daß die Beratungen darüber im INNENausschuß des Bundestages stattgefunden haben und nicht im RECHTSausschuß. Bezeichnend war ebenso, daß zu den Sachverständigen, die vom Ausschuß geladen wurden, der damalige Landrat von Wunsiedel im Fichtelgebirge zählte, Dr. Peter Seißer. In Fachkreisen wurde daher § 130 Abs. 4 StGB auch "lex Wunsiedel" genannt oder "lex Rieger" nach dem unlängst verstorbenen Rechtsanwalt Jürgen Rieger, der über viele Jahre hinweg Anmelder und Leiter von Rudolf-Hess-Gedenkmärschen in eben dieser Stadt war. Mit diesem Gesetz war eine Handhabe geschaffen, die Gedenkmärsche seit dem Jahre 2005 zu verbieten. Beharrlich klagte Jürgen Rieger sich "nach oben". Das Verwaltungsgericht lehnte die Klage ab. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verwarf die Berufung dagegen. Das Bundesverwaltungsgericht verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Revision. Alle drei Fachgerichte meinten, es sei ein "allgemeines Gesetz" und daher zulässig. Eine Kehrtwende machte jetzt das Bundesverfassungsgericht. Aber nur in der Bewertung des Gesetzes, nicht vom Ergebnis her. Vom Ergebnis her bleiben Gedenkmärsche für Rudolf Hess oder andere prominente Vertreter des historisch real existent gewesenen Nationalsozialismus verboten. Aber das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, daß es sich durchaus nicht um ein "allgemeines Gesetz" handelt. Sondern um ein Sondergesetz.

Der Leitsatz der am 4. November ergangenen und heute veröffentlichten Entscheidung lautet: „§ 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze immanent.“

Der Wortlaut des Grundgesetzes ist also nichts wert, wenn es gegen Nazis geht. Nur allgemeine Gesetze dürften die Meinungsfreiheit einschränken -- außer, wenn es um die Meinungsfreiheit von Nazis geht. Willkür ist verboten -- außer gegen Nazis. Das ist in kurzen Worten die Quintessenz der Entscheidung vom 4. November 2009.Das Bundesverfassungsgericht hat den Ausnahmezustand in der BRD erklärt. Früher nannte man es Standrecht oder Kriegsrecht. Aber wir leben ja im Zeitalter des Euphemismus. (Beschönigende Umschreibung für ein anstößiges oder unangenehmes Wort.) Heute heißt es nicht mehr Standrecht. Geschweige denn Kriegsrecht. Heute ist es nur eine "Ausnahme". Warten wir mal ab, wann die Ausnahme zur Regel wird. Wenn es gegen Nazis geht. Alles, was gegen Nazis geht, ist gut. Ohne Ausnahme! (Christian Worch)

12. November 2009: Vor wenigen Tagen erhielt ich die Nachricht, daß in Treysa ein "Fachabend Frauen und Rechtsextremismus" von der evangelischen Kirche/Jugend stattfand, bei dem auch über Jeanne D. referiert wurde. Eine Patriotin, die fünfzehn Jahre im Kreistag gesessen hat, erst für die Republikaner und dann für ein überparteiliches Bürgerbündnis kam dieser öffentlichen Einladung nach und wurde nach einiger Zeit des Raumes verwiesen, da man nicht mit „Rechtsextremen“ diskutiere.


Schwalmstadt / Rechte Frauen sind im Mittelpunkt / Evangelische Jugend im Kirchenkreis lädt ein

Schwalmstadt. Rechtsextremismus ist kein ausschließlich männliches Phänomen. Auch Frauen sind in der rechten Szene aktiv. Mit diesem Thema beschäftigt sich ein Fachabend, zu dem die Evangelische Jugend des Kirchenkreises Ziegenhain einlädt. 
Die Veranstaltung "Frauen und Rechtsextremismus" beginnt am Mittwoch, 4. November, um 19 Uhr im Franz-von-Roques-Haus, Töpferweg 19, in Treysa. Eingeladen sind insbesondere Mädchen und Frauen. Der Fachabend ist Teil der Reihe "Hören - Sehen - Handeln" des Kirchenkreises Ziegenhain. Der Eintritt ist kostenlos. 
Referentin des Abends ist Jugendbildungsreferentin Johanna Sigl. Sie wird der Frage nachgehen, warum und mit welchen Zielen sich Frauen in der rechten Szene bewegen. Außerdem wird es einen Überblick auf die verschiedenen Erscheinungsformen des Phänomens geben, und aktuelle Forschungsergebnisse werden vorgestellt. 
Es ist die dritte Veranstaltung, mit der sich die Evangelische Jugend des Kirchenkreises Ziegenhain dem Thema Rechtsextremismus widmet. (ciß) Informationen und Anmeldung: bei den Jugendarbeiterinnen Anke Nick, Tel. 0 66 91/2 13 50, Bettina Range, Tel. 0 66 96/76 18, Daniela Vogt, Tel. 0 66 94/51 57 89, Daniela Krug, Tel. 0 66 98/91 19 25

Hier der Erlebnisbericht der ausgeschlossenen Dame:

„…komme gerade von einer öffentlichen Veranstaltung zurück, die ich zwangsweise verlassen musste. Hier läuft die Hetze gegen Rechte auf vollen Touren und ständig gibt es irgendwelche Vorträge gegen diese bösen, gefährlichen Rechten. Rechte "Gewalttäter" (soll heißen sie haben die falsche Meinung), rechte freie Kameradschaften, rechte Parteien, rechte Jugendgruppen usw. Diesmal ging es gegen rechte Frauen unter dem Thema "Hören - Sehen - Handeln" Fachabend gegen Rechtsextremismus. (Ich habe gar nicht gewußt, dass Denunziation neuerdings ein Fach ist!) Eingeladen hatte die Evangelische Jugend, Kirchenkreis Ziegenhain unter Leitung von vier Jugendarbeiterinnen. Vortragende war eine Johanna Sigl, die sich hochtrabend "Jugendbildungsreferentin" nennt und Mitarbeiterin in einem "Forschungsnetzwerk Frauen & Rechtsextremismus" ist. Da sieht man, wohin unsere teuren Steuergelder wandern. Zu der Veranstaltung war öffentlich in der Tageszeitung eingeladen worden. Ich bin mit einer Bekannten hingefahren. Bei dem mäßig besuchten Vortrag (ca. 20 Zuhörer mit uns und vier Veranstalterinnen) waren offenbar Linke unter sich und das sollte wohl so sein, denn nachdem wir der schnell und leise nuschelnden, nur sehr schwer verständlichen Referentin, die ihre Erklärungen mit vielen Ähs und Ähms vorbrachte, etwa eine halbe Stunde gelauscht hatten, wurde der Vortrag von der Jugendarbeiterin Bettina Range unterbrochen und die Referentin nach draußen gebeten. Während meine Nachbarin noch glaubte, nun würde die Dame vielleicht darauf hingewiesen, dass sie etwas deutlicher sprechen solle, war der Grund für die Unterbrechung jedoch ein ganz anderer: Man hatte einen Feind in den eigenen Reihen entdeckt, einen unerwünschten Zuhörer in einer öffentlichen Veranstaltung, die so öffentlich auch nicht sein sollte: "Wir haben festgestellt, dass sich eine aktive Rechtsextremistin in diesem Raum aufhält und fordern sie auf, den Raum umgehend zu verlassen." Neugierig sah ich mich um, wer das wohl sein könnte, als ich angesprochen wurde, ich sollte gehen. Da ich weder irgendwo aktiv, noch Rechtsextremistin bin, habe ich mich geweigert zu gehen und gefragt, woran sie das bitte festmachen würden, dass ich eine aktive Rechtsextreme sei. Darüber wurde mir die Auskunft verweigert. "Wir diskutieren nicht mit Rechten, wir diskutieren nur über Rechte." erhielt ich zur Antwort. Also aufgrund von bloßer Denunziation wollte man mich rauswerfen. So etwas sollte man sich gut merken, denn das kann morgen jeden treffen. Ich weigerte mich aber mit Hinweis auf meine Grundrechte und das Recht auf Informations- und Versammlungsfreiheit zu gehen und man drohte, die Polizei zu holen. "Ich bitte darum, denn ich möchte Anzeige erstatten," erklärte ich. Die Besucherinnen saßen schweigend und wie versteinert auf ihren Plätzen. Niemand sagte etwas, keiner empörte sich über diesen offensichtlichen Rechtsbruch. "Schämt sich denn hier niemand?" fragte ich in die Runde, aber alle blickten nur zu Boden. "Das ist ja wie bei den Hexenverbrennungen, da hat auch niemand etwas gesagt. Die Kirche hat ja Erfahrung mit so etwas" ergänzte ich noch. Die Köpfe rutschten noch etwas tiefer, aber gesagt hat trotzdem niemand etwas. Dann hat eine Anke Nick die Veranstaltung für geschlossen erklärt und alle aufgefordert, den Raum zu verlassen, da sie das Hausrecht ausübe und den Raum abschließen wolle. Mit dem Trick, eine öffentliche Versammlung in eine geschlossene Veranstaltung umzuwandeln, haben diese "Volksaufklärer" schon wiederholt ihnen unliebsame Zuhörer des Saales verwiesen. Alle sind in den Flur gegangen und als nach etwa 10 Minuten die Polizei mit  zwei männlichen Polizisten kam, habe ich mich über den Rechtsbruch beschwert, bin aber dann freiwillig gegangen, weil ich keine Lust hatte, die Nacht in dem kalten Flur zu verbringen oder mich von der Polizei wegtragen zu lassen. Dies ist ein typischer Fall von Linksterror, der immer mehr um sich greift. Sie maßen sich an, Menschen auszugrenzen, zu beleidigen, öffentlich zu demütigen, zu denunzieren, die Menschenwürde mit Füßen zu treten und feiern das noch als Erfolg. Und was das Schlimmste ist: die bürgerliche Mitte macht immer mehr mit. Am Anfang sagen sie nichts und nach einer Weile haben sie sich so daran gewöhnt, dass sie es gut finden. Der Gipfel der Heuchelei dieser Pharisäer ist es aber, dass sie das, was sie den Rechten vorwerfen, nämlich Hass zu säen, Menschen auszugrenzen und zu entrechten, selbst tun. Sie fordern auf einer Jugend-CD: Nicht wegsehen, wenn jemand Unrecht geschieht. Das Unrecht, das sie selbst angeblichen "Rechten" antun, ist damit offenbar nicht gemeint. "Rechte" sind eben keine Menschen...“

Diese Ausgrenzungsprozesse kenne ich selber nur zu gut: Der Ausschluß von öffentlichen Sitzungen, die Beschimpfungen der Zuhörer und Referenten bis hin zu Handgreiflichkeiten, und das alles unter dem Deckmantel der Toleranz und Meinungsfreiheit. Gerade soziale und kirchliche Institutionen sind hier Vorreiter.

Die Evangelische Kirche in Deutschland hat die Bundesregierung zu einem verstärkten Kampf gegen Rechts aufgerufen. Man wolle aber auch selbst Zeichen setzen, hieß es, und den Ausschluss von Extremisten prüfen. http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,658169,00.html

03. November 2009: Da wir uns auch für andere, überaus brisante Themen rund um das Weltgeschehen interessieren (siehe Artikel Vogelgrippe), diese allerdings auf der Hauptseite von Jeanne D. thematisch keinen Platz finden, eröffnen wir eine weitere Seite die diese Informationen bereit stellt. Wir freuen uns immer über die Zusendung interessanter Berichte und werden diese, nach einer vorherigen Prüfung dann auch veröffentlichen. Weitere Berichte befinden sich unter dem Punkt Weltgeschehen. Aktuell sind die Themen Terrorismus, RFID-Chips, Orwell, Neue Weltordnung, Sauerland-Gruppe, Krebs in Israel, Schweinegrippe-Virus und wie Sie sich davor schützen können.

02. November 2009: Ich möchte hier kurz einige Informationen und Fragen zum Thema Schweingerippe und der staatlich erwünschten und propagierten Impfung platzieren: Wie kann es sein, das es eine sogenannte Schweinegrippe gibt, an der bisher kein Schwein erkrankte? Wieso gibt es keine Meldungen von Bauern, die die Schweinemast betreiben und unter Quarantäne stehen? Wieso wird der Impfstoff "Tamiflu", der von dem Pharmariesen "Roche" erzeugt wird, mal gegen die Vogel- und dann gegen die Schweinegrippe eingesetzt? Aus welchem Grund wurde in Griechenland und einigen Staaten der USA eine Zwangsimpfung eingeführt? Ist es möglich, das der Virus zielgenau über ausgewählten Gebieten versprüht wird (zur Zeit sind Bayern und NRW stark betroffen)? "Um die Schweiz vor Völkermord und Hochverrat zu retten, lancierten die neuen Patrioten eine Massenstrafanzeige gegen Bundesrat Pascal Couchepin und sein EDI, gegen Swissmedic, Pharmaunternehmen, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und viele mehr. Die Lage ist ernst, der Vorwurf entsprechend gewichtig: wiederholter planmäßiger Genozid, schrieben die besorgten Patrioten in ihre Anzeigen an die Bundesanwaltschaft in der Schweiz. Kürzlich reichten sie 339 Klagen ein." Da ich ursprünglich dem medizinischen Bereich entspringe, möchte ich die Leser anregen, sich nicht unmittelbar impfen zu lassen, sondern dem nachfolgenden Verweis einige Minuten der Lesebereitschaft zu widmen. http://bazonline.ch/wissen/dossier/schweinegrippe/dossier.html

01. November 2009: Der Nationale Doppelroman von Andreas J. Voigt ist da - und Deutschland ist in Aufruhr! Bitte informieren Sie sich auf der zuständigen Weltnetzseite, da erfahren Sie mehr zu Handlung, Format, Kosten, Bestellungsmodalitäten usw. Unterstützen auch SIE einen engagierten und talentierten deutschen Schriftsteller aus Berlin! Bestellung per Briefpost und legen Sie Ihrem Schreiben 18,90,- zzgl. 2,10,- für Verpackung und Versand bei! www.nationalroman.bravehost.com

                                                             

Dr. iur. utr. Rudolf Rahlves: Jüdisch – was ist das? Der irische Literatur-Nobelpreisträger George Bernard Shaw äußerte einmal: „Die Juden sind genau so wie wir, nur von allem etwas mehr.“ Er hat dies scherzhaft formuliert, aber keineswegs scherzhaft gemeint. Die Juden haben in ihrer langen Geschichte immer wieder ihr „Anderssein“ und „Anderseinwollen“ betont – sowohl im Verhalten als auch in ihren Erklärungen. Wenn sie zahlreich und einflußreich genug waren, haben sie mit ihren Gastgebervölkern einen „Staatsvertrag“ geschlossen, der ihre Sonderrechte beinhaltete. Hierin drückt sich der Wunsch nach dem Anderssein deutlich aus. Aber Shaw dachte nicht nur an das jüdische Anderssein. „Von allem etwas mehr!“ sagte er. Mehr? – Also: sind sie klüger, intelligenter, tüchtiger, fleißiger, ideenreicher, frommer, beständiger, aufrichtiger, selbstbewußter...? Sind es nettere Menschen? Sind sie vielleicht auch besser als wir? „Von allem etwas mehr“, sagte Shaw. – Von allem? Also nicht nur im Positiven? Auch im Negativen? Das Buch will helfen, auf solche und andere Fragen Antworten zu finden. Gerade in der Zeit eines großen Zustroms jüdischer Einwanderer nach Deutschland ist dies von besonderer Aktualität. www.pommerscher-buchdienst.de

Einzelverkaufspreis: € 16,80 / ISBN: 97839813242-4 / EAN-Code: 9783981324204

                                                            

28. Oktober 2009: Ich bin von meiner Forschungsreise wieder gut daheim angekommen und habe eine Bitte an alle Leser: Zu Rehabilitationszwecken im juristischen, verwaltungsrechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Sinne fertigte ich ein Formblatt, welches von politisch Verfolgten und Inhaftierten bitte ausgefüllt werden soll. Ziel meinerseits ist das Anlegen eines bundesweiten Archivs. Die mir zugesandten Dokumente werden unter Verschluß gehalten und ich unterliege der Schweigepflicht. Das Archiv dient der späteren Rehabilitierung, denn die Gerechtigkeit wird wieder Einzug halten. Bitte verbreitet mein und euer Anliegen! Das Formular sende ich denjenigen zu, die sich über meine neue Adresse jeanne-d@gmx.de an mich wenden.

Eine weitere Bitte: Wir möchten politisch verfolgten Familien und Inhaftierten, die in den existentiellen Ruin katapultiert wurden, eine Kleinigkeit zum Julfest zukommen lassen. Erfahrungsgemäß sind es gerade die Kinder, die unter der Armut zu leiden haben. Wer solche Familien kennt, die nichts dagegen haben, daß ich ihre Adresse erhalte, sende mir diese bitte unter der angegebenen e-post oder an meine Postfachadresse. Auch hier unterliege ich der Schweigepflicht.

Da ich immer wieder gefragt werde, wen wir als politisch verfolgt betrachten und unsere Unterstützung zukommen lassen, hier eine kurze Positionierung:

Die Journalistin Frau Bjurwald hat im Interview am 25. August 2009 dieselbe und durchaus berechtigte Frage gestellt, ob sich Jeanne D. auch für Antifaschisten, Muslime, etc. engagieren würde. Selbstverständlich gilt unser Idealismus auch diesen Menschen, sofern sie in der Ausübung ihrer idealistischen Tätigkeit Sanktionen erfahren.  Jemand der strafbare Handlungen im Sinne von willkürlichen Gewaltakten begeht und diese politisch-argumentativ zu rechtfertigen versucht, kann nicht mit einer Unterstützung durch Jeanne D. rechnen. Ein Bankräuber wird nicht zum Freiheitskämpfer, nur weil er sein Tun auf einen geglaubten "Zwang des liberalkapitalistischen Systems" bezieht, daß ihm scheinbar keine Alternative bietet. Ein affektiver Gewalttäter wie Werner Braeuner, der nach Abbruch seiner Qualifizierungsmaßnahme und der darauffolgenden Streichung seiner Arbeitslosenhilfe in einer körperlichen Auseinandersetzung seinen Sachbearbeiter tötet und zu zwölf Jahren Haft verurteilt wird, steht nicht unter dem Schutz unserer Interessen und Moral. Aktionen von PKK und Kurden,  die gegen die Lage der Kurden in der Türkei und das PKK-Verbot demonstrieren, dann aber gegen Polizisten und Zivilisten gewalttätig vorgehen, haben nichts mehr mit Auseinandersetzungen zwischen Türken und Kurden in Deutschland zutun, sondern mit Gewalt von Kurden gegen Deutsche. Der vielfach bemerkte Einwand, daß es sich bei den von Jeanne D. dokumentierten Fällen in erster Linie um sogenannte "Rechtsextreme" handelt, begründet sich schlichtweg auf der Tatsache, daß es in der BRD keine relevanten Dissidenten mit entsprechender politischer Herkunft gibt. Politische Systeme wandeln sich. Es ist aber gleichgültig, ob es sich um ein Verbot der HDJ  oder ein Soziallistengesetz  handelt, es geht immer um die Repressionen gegen Andersdenkende !

Nach den kurzfristigen Ungereimtheiten bezüglich der Seitenverwaltung und einer nicht ganz so kurzfristigen Schaffenspause folgt an dieser Stelle eine knappe Aktualisierung. Die Urlaubsvertretung.

Aktuelles Oktober 2009

Bereits am siebten Oktober wurde Horst Mahler, wegen seiner „verbrecherischen“ Meinung zu fast 12 Jahren Haft verurteilt, erneut in eine andere Haftanstalt verlegt. Seine aktuelle Anschrift lautet:

Horst Mahler

JVA Brandenburg / Havel

Anton-Saefkow-Allee 22

14772 Brandenburg/Havel

Tel: 03381/7610

Poststelle.BRB@justizvollzug.brandenburg.de

Auch das Urteil gegen seine Vertraute, die Anwältin Sylvia Stolz, ist vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. Sie war im Zuge des Zündel- Prozess wegen ähnlicher Gesinnungsdelikte zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. In beiden Fällen bestätigten die Gerichte auch das Berufsverbot. Damit dürften sämtliche Spekulationen, ob es ein solches aufgrund von unliebsamen Meinungen in der BRD tatsächlich gibt, hinfällig sein. Da Frau Stolz bereits im Januar 2008 medienwirksam in Handschellen aus dem Gerichtssaal heraus verhaftet wurde, hat sie einen Großteil ihrer Strafe bereits verbüßt.

Andere haben diese Prozedur noch vor sich

Am 23. Oktober soll der Prozess gegen Dirk Zimmermannam Amtsgericht Heilbronn stattfinden. Er hatte sich im bereits November 2007 selbst wegen „Volksverhetzung“ angezeigt. Herr Zimmermann beweist dadurch sicherlich eine mutige Haltung und provoziert die Justiz sich einmal mehr zu demaskieren. Wie viele diesem Beispiel noch folgen müssen, um die breite Öffentlichkeit zu mobilisieren, gar eine Änderung der Gesinnungsjustiz zu erwirken, bleibt jedoch ungewiss.                                                                                                                                              Dirk Zimmermann: „Der Trieb der Freiheit geht halt auch sonderbare Wege. Vielleicht auch so in meinen Fall. Der Zweck meiner Selbstanzeige, eine mündliche Verhandlung zu erzwingen um somit die Justiz zur Stellungnahme zu drängen, realisiert sich nun.

Am Freitag, dem 23.Oktober um 13.30 Uhr im Amtsgericht Heilbronn, Saal 148 / 1.Stock, wird nun gegen mich wegen Volksverhetzung verhandelt. Wer auch der Meinung ist, daß die BRD-Gesetzgebung dazu missbraucht wird, ein nationales Einheitsbewusstsein in den Köpfen der Deutschen zu verhindern, um sie international und global einzutakten, kann mir nun am besagten Tage durch seine persönliche Anwesenheit Beistand leisten.

Ich bitte um gesittetes Auftreten und um ein ordentliches Erscheinungsbild, so dass wir uns von dem antideutschen und dekadenten Menschentum eindeutig Unterscheiden können. Unmutskundgebungen bei einer Verurteilung sind ebenso unangebracht, wie übertriebene Freude bei einem Freispruch. Das Urteil ist nicht kampfentscheidend, sondern soll nur den Hebelpunkt für unseren Weg zur Freiheit aufzeigen und unser Verhalten kalibrieren. Es wird angestrebt, noch am selben Tage zum Urteil zu kommen. Es wird also keine langwierige Beweisaufnahme meinerseits angestrebt. Der Beweis findet im Kopf statt.“

 

„In Diktaturen werden Bücher verbrannt und verboten“

Angesichts der oben geschilderten Tatsachen möchte ich ein paar Zeilen der alten und neuen Bundeskanzlerin Angela Merkel zitieren, die sie zur Eröffnung der Frankfurter Buchmesse verlauten ließ:

„Es kann, und ich bin sicher, es wird keine Tabus in den Diskussionen geben.“ Dies sei Kern der Meinungsfreiheit, für die kaum ein Kunstgenre so sehr stehe wie die Literatur.

Die Motivation für diese Zeilen ist irgendwo zwischen dem totalen Wahnsinn und tiefgründiger Bösartigkeit zu verorten. Hierzulande braucht es kein Buch, es reichen schon ein paar E-mail aus, um jahrelang in den Kerker zu kommen.

Im Fall John Demjanjuk hat das Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Prozess abgelehnt. Nach aktuellem Kenntnisstand geschah dies aus formellen Gründen. Nach den Worten der Karlsruher Richter ist die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts zur Eröffnung des Verfahrens aber schon deshalb unzulässig, weil solche prozessualen Zwischenentscheidungen nicht unmittelbar beim Verfassungsgericht angegriffen werden können. (Az: 2 BvR 2331/09 u. 2332/09 - Beschlüsse vom 15. u. 16. Oktober 2009)

10. September 2009: Spendenaufruf durch H. Lutz: Im heutigen Klein-Deutschland grassiert eine neue Inquisition, die sich auf einen § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) stützt und als „Volksverhetzung“  bekannt ist. – Der § 130 wird auch als der „Auschwitz-Paragraph“ bezeichnet. - Alle Holo....-Verfahren, die grundsätzlich zu Verurteilungen führen, beruhen darauf Bekannteste Opfer dieses § 130 sind Ex-OStRat Günter Deckert (5 Jahre Gesinnungshaft 1995 – 2000), Dipl.-Politologe Udo Walendy (fast 2 Jahre Haft – 1996 – 1998?), StDir. Ernst Günther Kögel (fast 2 Jahre Haft), Ernst Zündel (2005 – 2010/März, JVA Mannheim), Dipl.-Chemiker Germar Rudolf (2006 – 2010/Februar; 2 Verurteilungen von 14 und 30 Monaten; JVA Rottenburg/Neckar), Gerd Honsik, Ing. Fròhlich,  RAin Sylvia Stolz (42 Monate ab 1/20 seit dem 18.3.2009 08; Neuverhandlung in Bezug auf die Hohe des Strafmaßes; es dürften einige Monate weniger werden), RA Horst Mahler (seit 2/2009 – aus 3 Urteilen fast 13 Jahre; Strafzusammenzug nach Rechtskraft aller Urteile wohl bei 7 – 8 Jahren). Ernst Zündel wie Germar werden seit langem in jeder Hinsicht gut bis sehr gut betreut, da bereits vor der Verurteilung ein großer Unterstützerkreis vorhanden war. – Bei Sylvia Stolz wie Horst Mahler sieht es weniger gut aus, auch weil sich die Zahl derer, die den REVISIONISMUS nicht nur mit Worten unterstützen, sich nicht beliebig vermehren läßt, sondern auf Grund der „Biologie“, d.h. Abtreten der Kriegs- und Erlebnisgeneration, verringert. Die Forschungsergebnisse der REVISIONISTEN, nicht nur aus den Reihen der Deutschen, haben eine von vielen noch immer nicht richtig erkannte Grundsatzbedeutung. Es geht nicht nur um die Klärung strittiger zeitgeschichtlicher Fragen, sondern um POLITIK, um MACHTPOLITIK, um um politischen wie finanziellen Einfluß und MACHT!!! – Auch der jüngste Gaza-Krieg wie die Palästina-Frage insgesamt haben mit „AUSCHWITZ“ zu tun. Jeder, der sich als Teil einer größeren Blut- wie Gesinnungsgemeinschaft sieht, kann helfen, helfen im Rahmen seiner Möglichkeiten, wenn er nur will. Ich rufe daher alle Gutgesinnten, alle Deutschbewussten vor allem die fern der (alten) Heimat auf, sich in den Kreis der Förderer und Unterstützer einzureihen. Jede Spende hilft! Viel „Klein“ gibt auch ein „Groß“!!!

Spenden an: Günter Deckert / Kto. Nr.: 134345754/G / Deutsche Postbank KA, BLZ 660 100 75

23. August 2009: Presseinformation anläßlich des Eintritts der Rechtskraft der Verurteilung von Horst Mahler zu 12 Jahren Freiheitsentzug. Horst Mahler hat die gegen die Urteile des Landgerichts München II vom 25. Februar 2009 (6 Jahre Freiheitsentzug),  des Landgerichts Potsdam vom 11. März 2009 (5 Jahre und 2 Monate Freiheitsentzug) und  des Landgerichts Landshut vom 11. Februar 2009 (10 Monate Freiheitsentzug) eingelegten Rechtsmittel zurückgenommen. Die Urteile sind damit rechtskräftig. Die Rücknahme der Revision gegen das Urteil des Landgerichts München II hat sich mit der Entscheidung des BGH zur Verwerfung der Revision gekreuzt. Mahler verfaßte einen offenen Grundsatzbrief, der hier eingesehen werden kann.

14. August 2009: Horst Mahler wurde in eine andere Haftanstalt verlegt. Seine neue Anschrift lautet: Horst Mahler / JVA Kaisheim / Abteistraße 10 in 86687 Kaisheim.

Der australische Revisionist Dr. Fredrick Toben wurde für drei Monate inhaftiert. Schon am 13. Mai 2009 hatte eine Gericht in Südaustralien dieses Urteil gesprochen, da Dr. Toben die gerichtliche Anweisung missachtete, die es ihm verbot, judenkritisches Material sowie zeitkritische Thesen zu gewissen Details der Zeitgeschichte auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

12. August 2009: Dem Dissidenten Ernst Zündel wird seit seinem Haftantritt das Aushändigen einem Großteil seiner persönlichen Post verweigert. Diese Briefzensur wurde bereits am 19. Dezember 2008 vom Oberlandesgericht in Karlsruhe beschlossen. Seit 2005 wurden 1700 Briefe zurückgehalten. Die Vorenthaltung eines Schreibens wird u. a. damit begründet, das Zündel in diesem eine „heilvolle Julzeit“ gewünscht wurde. Auch die Besuche von Freunden und Unterstützern werden von unserer "gerechten" Justiz unterbunden. Verweis!

11. August 2009: Horst Mahler scheitert mit seinem Revisionsantrag vor dem Bundesgerichtshof. Mahler wurde am 25. Februar 2009 zu sechs Jahren Haft verurteilt, da er den "Holocaust" als die "gewaltigste Lüge der Weltgeschichte" bezeichnete. Mahler erhielt wegen reiner Meinungsdelikte eine Gesamtfreiheitsstrafe von fast zwölf Jahren. Hier ein Kommentar von Randulf Johan Hansen!

Lebenslang für einen 90-Jährigen: Das ist das Urteil des Landgerichts München in einem der letzten NS-Kriegsverbrecherprozesse. Der Rentner Josef Scheungraber sei als Wehrmachtssoldat für die Ermordung von zehn Italienern 1944 in der Toskana mitverantwortlich gewesen, entschied das Gericht heute. Kommentar von Randulf Johan Hansen!

Am 22. September 2009 stehen Professor Robert Faurisson und der ehemals sehr berühmte (jetzt sehr verfemte) schwarze Kabarettist Dieudonné [was soviel wie gottergeben heißt] vor einem französischen Ketzergericht. Dieudonné überreichte Professor Faurisson während seiner Vorstellung im Pariser Zenith-Theater am 26. Dezember 2008 vor über 5000 Anwesenden und unter tosendem Applaus den "Preis der Schamlosigkeit". Damit wollte der Künstler gegen die Verfolgung des Professors öffentlich protestieren. Er wollte damit den Menschen ins Gedächtnis rufen, daß es der Professor selbst nach vielen Mordversuchen und unzähligen Verurteilungen immer noch nicht aufgegeben hat, gegen das Holocaust-Dogma Beweise vorzubringen. Erstveröffentlichung dieses Artikels: 11/08/2009 - Quelle: NJ-Autoren und Heine-Bericht

10. August 2009: Das Land Brandenburg will eine Gesetzesänderung verabschieden, die unterbinden soll, das "extremistische Schöffen" künftig an deutschen Gerichten tätig werden. Der Direktor des Amtsgerichts Riesa, Herbert Zapf, bestätigte, daß eine NPD-Anhängerin als sogenannte Hilfsschöffin am Gericht beschäftigt sei. Nach Bekanntwerden des Falls sei am Montag ein Verfahren eingeleitet worden, um die Frau wieder von der Schöffenliste zu streichen. Es handele sich laut "Fakt" dabei um die NPD-Kreistagskandidatin Ines Schreiber, deren Mann für das NPD-Organ "Deutsche Stimme" arbeitete. Verweis!

07. August 2009: Nach der Interview-Anfrage des WDR erhielt ich heute eine weitere Einladung zu einem Interview seitens des "Institute for Human Sciences" mit Sitz in Wien. Lisa Bjurwald ist eine schwedische Journalistin, Schriftstellerin und Forscherin im Themenfeld Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Sie stellte folgende Anfrage an mich: "Sehr geehrte Frau, erstens, bitte entschuldigen Sie meine schlechte Übersetzung aus dem Englischen. Ich bin ein Forscher in Wien und würde sehr gerne ein Interview mit ein Vertreter Jeanne D. für ein Projekt über nationalistische Frauen in Europa. Das Gespräch wird nicht mehr als 30 Minuten. Natürlich werde ich reisen, um dort, wo es bequemer für Sie. Es ist kein Problem, vereinbaren Sie ein Englisch Dolmetscher, wenn Sie es wünschen. Ich hoffe, von Ihnen zu hören! Mit besten Grüßen, Lisa Bjurwald." Sie hat das Buch "Guten Morgen Kampf Schwester! Frauen in der extremen Rechten" (Juni 2009) zusammen mit der Journalistin Maria Blomquist publiziert. Ich habe dem Interview zugesagt und bin überaus gespannt, wie es sich anchließend liest. Institute for Human Sciences (Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IVVM)), Spittelauer Lände 3, 1090 Vienna, Austria.

06. August 2009: Jeanne D. gratuliert der inhaftierten Dissidentin, Silvia Stolz, zum 46. Geburtstag. Frau Stolz wurde am 14. Januar 2008 wegen der grundlegend unerwünschten Meinungsäußerung zu historischen Themen zu dreieinhalb Jahren Gesinnungshaft und fünf Jahren Berufsverbot verurteilt. Wer Kontakt zu Frau Stolz aufnehmen möchte, wende sich an die Justizvollzugsanstalt Heidelberg, Oberer Fauler Pelz 1, 69117 Heidelberg.

05. August 2009: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte heute das Verbot des Collegium Humanums, der Bauernhilfe e.V. und des Vereins zur Rehabilitierung der wegen des Bestreitens des Holocaust Verfolgten e. V. (VRBHV). (AZ: BVerwG: 6 A 2.08 und 6 A 3.08 – Urteile vom 5. August 2009). „…Die Richter erklärten, der Verein habe in zahlreichen Beiträgen den Holocaust geleugnet, damit sei der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Dabei seien dies nicht Ausnahmen, sondern die Volksverhetzung habe den Charakter des Vereins geprägt, urteilte der 6. Senat. Zudem richte sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik, weil er «eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist». Die NS-Herrschaft sei glorifiziert, die bestehende demokratische Ordnung verunglimpft und zu untergraben versucht worden. …“ Im Zuge dieser Entscheidung wurde das Spendenkonto für den Prozeß Haverbecks bei der Kasseler Sparkasse durch die Behörden gesperrt.

03. August 2009: Folgende Anfrage erreichte mich heute: " Sehr geehrte Frau Niemeyer, der Kommunalwahlkampf ist bereits im vollen Gange und gleich danach folgt die Bundestagswahl: Ich plane eine längere WDR "Hier und Heute" Reportage über die NPD und deren Aktivitäten in diesem Wahlkampf-Marathon. In diesem Zusammenhang interessiert mich auch, ob es in NRW engagierte Frauen gibt, die sich für die politischen Ziele der NPD einsetzen. Von Ihrer Geschichte mit der Kündigung habe ich gelesen und kenne auch Ihre Homepage Jeanne-D: Da stand, dass Sie auch beim RNF aktiv sind. Bitte melden Sie sich doch kurzfristig bei mir und teilen mir mit, ob Sie ggf. Interesse hätten, bei einer Fernsehreportage  mitzuwirken und wie ich Sie am besten telefonisch erreichen kann. Mit freundlichen Grüßen, C.H., Freie Autorin für den WDR." Frau H. gilt als kompetente und seriöse Journalistin. Ich reagierte auf ihre Anfrage, teilte allerdings mit, daß ich Anfang dieses Jahres die NPD verließ und dem RNF lediglich zuarbeite. Nach einem einstündigen, telefonischen Austausch fragte Frau Haas an, ob ich Interesse an einer "Hier und Heute" Reportage hege, die unabhängig von den anstehenden Wahlen meine persönliche Perspektive beleuchtet.

Dem NPD Kreisrat, Janus Nowak (ehrenamtlicher Betreuer der F3-Jugend in Stuttgart), wird aufgrund seiner politischen Tätigkeit und Weltsicht das Ehrenamt aufgekündigt. Nowak äußerte sich zu diesem Vorfall: "In den 30er Jahren machte die Politik keinen Hehl daraus, daß man aus gewissen Gründen undemokratisch sei und deshalb z.B. Juden aus dem öffentlichen Leben ausgrenzen müsse. Heutzutage werden aber die Methoden der Nationalsozialisten von angeblich politisch neutralen Vereinen angewandt und dies sogar unter dem Deckmantel der ‘Demokratie’". Wieder einmal wird der Artikel 3 des Grundgesetzes mit Füßen getreten. Hier heißt es nämlich, "niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

28. Juli 2009: Der Deutsche Presserat hat meine Beschwerde gegen die "linke" Zeitschrift "Jungle World" im Ausschuß behandelt. Das Ergebnis ist mehr als ernüchternd. Alle von mir aufgeführten Verstöße gegen den Pressekodex wurden abgeschmettert. Nun, wenn man sich die ehrenamtlichen Mitglieder dieser Ethik-Kommission näher anschaut, verwundert es nicht. Alle Mitglieder stammen aus größeren Häusern der Systempresse. Ich werde die verquerten Darstellungen zur Gründung von Jeanne D. erneut beim Presserat einreichen. So schnell gibt Jeanne D. nicht auf. Hier die Antwort des Beschwerdeausschußes!

27. Juli 2009: Über einen Verweis kam ich mit Randulf Johan Hansen in Kontakt. Herr Hansen ist Norweger und Maschinenbauingenieur. Er bekam ein zehnjähriges Verbot auferlegt, da das Aussprechen seiner Sicht auf das BRD-System und das Verbreiten seiner Weltanschauung unerwünscht war und ist. Er lebt in Norwegen, " weil ich hier sagen und tun kann was ich möchte. Wir haben noch nicht diese wahnsinnigen Gesetze, die man in der BRD oder sonst in Europa hat." Er korrespondierte vor vielen Jahren mit Peter Töpfer. Töpfer ist ein Berliner Rechtsextremist und propagiert seit etwa 1998 eine „nationale Anarchie“ als politisches Ziel. Er verfasste ein nationalanarchistisches Manifest dazu. Auf seiner Webseite beschreibt Töpfer, "daß es keine nationalanarchistische Organisation und keine Doktrin gebe. Jeder Nationalanarchist spreche selbstbestimmt für sich allein. Der Nationalanarchismus sei an verschiedenen Orten der westlichen Welt (Troy Southgate in Großbritannien, Hans Cany in Frankreich und Töpfer in Deutschland) als Ausdruck des radikalen Antimodernismus und des radikalen individuellen und kollektiven Selbstbestimmungswillens entstanden." Ein interessanter Kontakt, den es zu pflegen lohnt.

20. Juli 2009: Aufruf von Ursula Haverbeck zur Unterstützung des inhaftierten Dissidenten Horst Mahler. Mahler schreibt, daß seine "Haftbedingungen durch die Pfändung (des Anstaltskontos) auf das denkbar niedrigste Niveau" gesetzt wurden. Spenden bitte auf das Konto: RA Nahrath, Fremdgeldkonto, Berliner Volksbank, KN: 5216 254 025, BLZ: 100 900 00 für PKH Horst oder auf das Spendenkonto Jeanne D.. 

19. Juli 2009: Šime Tolić nahm Kontakt zu mir auf.  Herr Tolić wurde 1987 in Bosnien und Herzegowina geboren. 1992 kam er als Kriegsflüchtling nach Deutschland. Er arbeitet als Fachkraft für Schutz und Sicherheit. 2007 gründete er den Stuttgart Zweig der Kroatischen Partei A-HSP (damals noch HP-HPP). Die Partei A-HSP (Autochthone Kroatische Partei des Rechts) ist bekannt dafür,  daß es die erste Partei war, die gegen einen EU beitritt Kroatiens ist. Außerdem ist die A-HSP für einen NATO Austritt Kroatiens und möchte ein Kroatien nach den sozial Lehren der Katholischen Kirche,  selbstverständlich ist die Partei auch gegen Abtreibungen und gleichgeschlechtliche Ehen. Herr Tolić äußerte in seinem Schreiben, "daß das internationale Freimaurertum so stark ist, das nationale Kräfte, die für Wahrheit und Gerechtigkeit kämpfen, gar keine Chance mehr haben. Deswegen müssen wir Patrioten aus allen Europäischen Ländern gemeinsam für ein Europa der Vaterländer kämpfen, denn wer nicht kämpft, hat schon verloren, und so lange es noch eine kleine Chance gibt, sollten wir nicht aufgeben." Eine Zusammenarbeit wurde auf beiden Seiten beschlossen. Verweis: http://hpstuttgart.blog.hr/

07. Juli 2009: Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Steinfurt, Frau Lütke-Brinkhaus regierte auf mein Anschreiben. Sie hat sich in ihrer Recherche irklich überaus Mühe gegeben, läßt mich mit ihren Äußerungen allerdings im Regen stehen. Hier die Antwort!

04. Juli 2009: Herr M. Selim Sürmeli (Europäischer Hochkommissar für Menschenrechte) und Herr Andreas Clauss (Novertis Foundation) reagierten auf meine Anschreiben. Ich werde beide Herren in den kommenden Woche telefonisch kontaktieren. Herr Clauss äußerte Interesse an einer Zusammenarbeit.

24. Juni 2009: Aufgrund meiner fristlosen Entlassung im September 2007 und der Verweigerung der Stadt Rheine und zahlreicher sozialer Institutionen mich wieder in Lohn und Brot zu bringen, schrieb ich die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Steinfurt, die Landesgleichstellungsbeauftragte NRW, den Arbeitsminister NRW, Karl-Josef Laumann und unsere Bundeskanzlerin an. In diesen Schreiben schilderte ich meine Erlebnisse und verwies auf den Artikel 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz), den Artikel 4 GG (Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit), den Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit) sowie die Charta der Menschenrechte. Auf mögliche Reaktionen bin ich sehr gespannt.

23. Juni 2009: Ich hege Interesse an einer Zusammenarbeit mit Andreas Clauss. Andreas Clauss zeigt mit Hilfe aktueller Daten, wie z.B. dem Verhältnis von Krediten zum Bruttoinlandsprodukt wichtige Zusammenhänge auf, denn die Tatsache, daß dann, wenn in der Wirtschaft kein Geld verdient wird, die Aktienmärkte steigen - denn dann verlagert sich alles auf die Spekulation - betrifft uns alle. Eine weitere überraschende Tatsache mag für manchen sein, daß in der Krise Schulden getilgt werden - durch Gläubiger-Verzicht (sprich: indem Anleger von ihrer Bank ihr Guthaben nicht mehr bekommen). Der Referent enthüllt Strategien (innerhalb des bestehenden perversen Systems) für die Zukunft, um im nahezu unvermeidlichen Crash, der sich immer konkreter andeutet wie zuletzt z.B. im Zusammenbruch der Lehman Bank, nicht zu den Verlierern zu gehören.

22. Juni 2009: Heute schrieb ich M. Selim Sürmeli an. Mustafa Selim Sürmeli ist ein in Stade lebender türkischer ehemaliger Programmierer, der sich als selbsternannter Europäischer Hochkommissar für Menschenrechte bezeichnet. Desweiteren fungiert Sürmeli auch als Präsident eines Zentralrates Europäischer Bürger. Bekannt wurde er wegen eines Prozesses gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Sürmel stellte 2007 einen Insolvenzantrag gegen die BRD. Seiner Ansicht nach  ist "die Bundesrepublik Deutschland kein wirksamer Rechtsstaat, sondern eine Illusion." Ich interessiere mich für seine Aktivitäten und prüfe den Gehalt einer Zusammenarbeit.

20. Juni 2009: Gastkommentar von Gerrit Gerdes: "Ein souveräner Staat trägt die in Institutionen geformte Verantwortung für die im Staatsgebiet lebenden Menschen. Versorgung mit Wasser und Nahrung, Arbeit, Infrastruktur, Gesundheitsversorgung, Nothilfe in sozial schwierigen Lagen, Unterstützung und Beratung in komplexen Lebenssituationen, allgemeine Orientierungsleistung und, vor Allem: das Recht auf eine freie Entfaltung. Dies sind die Kernpunkte einer staatlichen Verantwortung, um dem Verfall in einen skrupellosen Sozialdarwinismus vorzubeugen. Die Bundesrepublik ist kein souveräner Staat, wie der europäische Hochkommissar für Menschenrechte, Herr M. Selim Sürmeli, in seiner Videobotschaft im Netz sachlich und stringent darstellen konnte. Die aktuell konstruierte Lebenslage in der BRD dient lediglich der Nivellierung des europaweiten Wirtschaftsraumes. Völker aber sind kein Spielball des Raubtierkapitalismus. Dieser absurde Zustand muss unterbrochen werden. Die globale Verantwortung einer großartigen Kulturnation, zum Nutzen aller Völker, sollte wieder zur gelebten Praktik werden! Freie Meinung, eine Garantie auf die Versorgung lebensnotwendiger Grundbedürfnisse und Souveränität für einen jeden Staat sind das globale Ziel. Ohne Kompromisse und Einschränkungen."

19. Juli 2009: Eigentlich hätte ich das Beispiel Eva Herman gerne in die politische Verfolgung aufgenommen, doch wenn ich auf ihrer persönlichen Netzseite lande, kann ich diese Dame nicht weiter unterstützen. Sie versucht sich scheinbar reinzuwaschen, um noch einen Platz im System zu finden. Fr. Hermann fabuliert wie der Rest der Möchtegern-Deutschen: "Laut gegen Nazis - Wir müssen laut gegen Nazis sein, um Freiheit und Grundverständnis für jeden Menschen zu gewähren. Respekt, Toleranz und Empathie müssen zu unseren grundsätzlichen Umgangsformen gehören. Nur wer andere gerecht behandelt, hat auch einen Anspruch auf dieselben Rechte. Laut gegen Nazis geht laut gegen Nazis vor - gehen Sie mit!" Eva irritiert zutiefst: Wurden sie in ihren Äußerungen denn respektvoll behandelt? Wo bleibt das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf eine frei gelebte Weltanschauung? Wo bleibt ihre Empathie, Frau Herman?

18. Juni 2009: Meine ehemalige Arbeitskollegin, M. Wolff (Diplom-Pädagogin) im Jugendzentrum HOT (Haus der Offenen Türen) "Alte Dame" in Rheine-Mesum hält heute bundesweite Vorträge zu meiner Person: "Fachtagung Erlebniswelt Rechtsextremismus: Berichte und Erfahrungen aus der Praxis der Offenen Kinder und Jugendarbeit am Beispiel der Sozialarbeiterin Iris Niemeyer. Erfahrungsaustausch der Teilnehmer/-innen ; abends: Film: "Platzangst", Projekt "Wölfe im Schafspelz", anschl. Diskussion." Frau Wolff hat nach meiner Denunziation und der Aussage, "ich werde dafür Sorge tragen, daß Du nie wieder einen Fuß in die soziale Arbeit bekommst", die Leitung des Jugendzentrums übernommen. Fr. Wolff veranstaltet zudem Präventionsabende, um Kinder zwischen 6 und 13 Jahren über Rechtsextremismus "aufzuklären". Hier stellt sich die Frage, wer wenn indoktriniert und wer dafür finanziell aufkommt?

17. Juni 2009: Der Deutsche Presserat hat den Eingang meiner Beschwerde gegen die "linke" Zeitschrift "Jungle World" bestätigt. Diese wird nun anhand des Pressekodex geprüft und im Falle der Begründung im Beschwerdeausschuß behandelt. Da der Auschuß nur viermal jährlich tagt, muß ich mich nun in Geduld üben.

14. Juni 2009: Jeanne D. richtet "mobile Kinderbetreuung" ein - Interessententreffen am Bayerntag: In dem wirklich luxuriösen Ambiente des diesjährigen Bayerntages, das schon eher Messe- statt Sommerfestcharakter hatte, trafen sich erste Interessenten der "mobilen Kinderbetreuung". Umrahmt von spielenden Kindern wurde spontan beschlossen gleich bundesweit zu werben und aufzubauen. Ziel ist der Aufbau eines KDs, Kinderdienstes, analog zum OD, Ordnerdienst, der für Veranstaltungen abrufbar ist. Inhaltlich soll der Kinderdienst mittels Schulungen eine einheitliche Linie in Kultur und Gemeinschaftsarbeit verfolgen und für Kinder und Familien so ansprechend sein, daß er zum eigenständigen Anziehungspunkt für Besucher wird. In seiner endgültigen Form soll der KD eine Kinder-, Jugend- und Familienorganisation der NPD werden, die auch unabhängig von Parteiveranstaltungen Freizeiten und Fahrten unternimmt. Auf dem Sommerfest in Sachsen am 27.6.09 findet bereits das zweite Interessententreffen statt. Wir laden herzlich dazu ein. Kontakt unter info@npd-bayern.deinfo@npd-bayern.de info@npd-bayern.de

06. Juni 2009: Es wird immer noch ein Video, welches die NPD im Rahmen des ursprünglich angestrebten Kommunalwahlkampfes in Rheine im Jahre 2008 von mir erstellte, auf "youtube" präsentiert. Verweis: http://www.youtube.com/watch?v=6nZgSJNW8kM  Zumeist erfahre ich dort übelste Beschimpfungen, so auch am 7. Mai 2009. Ich widmete mich diesen Beschimpfungen des "Witwenkillers" und erfuhr im Nachhinein, daß es sich um keinen anderen, als Claus Christian Malzahn handelt. Malzahn ist ein deutscher Journalist und Redakteur bei "Spiegel Online" und treibt sein Unwesen unter dem Pseudonym "Witwenkiller". Malzahn gilt als Kritiker der 68er-Bewegung und empfahl eine neue Re-Education des deutschen Volkes. Gleichwohl fordert er eine Annäherung an die USA. Ich möchte den Dialog zwischen ihm und mir keinem vorenthalten, da dieser sich überaus amüsant gestaltete. Hier der Dialog!

05. Juni 2009: Cottbus/ Brandenburg: Kleiner Teilerfolg für den inhaftierten Meinungsdissidenten Horst Mahler: Das Oberlandesgericht Cottbus verwarf zwar die Revision gegen ein Urteil des Landgericht Cottbus, verwies aber ungeachtet dessen darauf, daß bei der „Strafzumessungserwägung“ Fehler gemacht worden seien. Somit muss die Strafsache, laut PRIGNITZER ZEITUNG, am Landgericht neu verhandelt werden. (Prignitzer Zeitung vom 04.06.2008)

04. Juni 2009: Einen herzlichen Dank an den anonymen Brief-Versender aus dem Kreis Fulda. Das Informationsmaterial ist überaus interessant und vervielfältigungswert. Die beiliegende DVD bereitete mir ein wenig Sorge - woher soll ich wissen, ob diese nicht virenverseucht ist? Mein Problem: Ich kann das silberne Scheibchen auf keinem der drei Rechner öffnen. Bitte mal bei mir melden, ich bin doch so neugierig!

03. Juni 2009: Die linke Zeitschrift "Jungle World" verbreitet in ihrem Artikel "Düütsche Deerns, wir kriegen euch!" übelste Lügen zu der Gründung von Jeanne D.. Hier heißt es: "Und kürzlich gründete sich unter dem Motto »Frauen, die sich trauen« eine »Selbsthilfegruppe« für Frauen, die wegen rechter Straftaten bereits Ärger mit den Ermittlungsbehörden hatten und sich deshalb als »politisch verfolgt« bezeichnen. Die Gruppe nennt sich Jeanne D. (Jeanne Deutschland)." Meiner Aufforderung der Richtig- bzw. Gegendarstellung kam der Verantwortliche, Bernd Beier nicht nach. Da diese Hetzzeitschrift gleich gegen mehrere Ziffern des Pressekodex verstieß, wandte ich mich an den Deutschen Presserat. Dieser prüft nun und unterrichtet mich in den kommenden Tagen über ein weiteres Vorgehen.

02. Juni 2009: Heute erreichte mich ein Schreiben einer gesellschaftswissenschaftlichen Einrichtung, die Forschungsarbeiten zur Arbeit der Kinder- und Jugendämter durchführte.

"Wir haben an unserer gesellschaftswissenschaftlichen Einrichtung Forschungsarbeiten zur Arbeit der Kinder- und Jugendämter (hier abgekürzt "JA") durchgeführt. Die Ergebnisse sind so erschreckend, dass wir sie nicht veröffentlichen können. Ganz im Gegenteil sind die Ergebnisse so brisant, dass wir selbst zur Zielscheibe werden können und um unsere Person selbst sehr  besorgt sein müssen. Wir können uns nur schützen, indem die Öffentlichkeit alarmiert wird. Unser  Anliegen ist es daher, in diesem Beitrag die wichtigsten Ergebnisse unserer Arbeit bekannt zu geben." Verweis: Das Schwarzbuch der Kinder- und Jugendämter Deutschlands  - die unheimliche Macht hinter der Justiz.

11. März 2009: Eine Gruppe politisch interessierter Aktivistinnen aus Tschechien hat Interesse an einer europaweiten Ausgestaltung von "Jeanne-D." bekundet. In diesem Zusammenhang können wir nun die zweite Anfrage aus dem europäischen Ausland verzeichnen. Wir sind an einer Kooperation selbstverständlich interessiert, um unser Anliegen zu vertreten und auszuweiten. Weitere Informationen folgen.

10. März 2009: Eine Gruppe junger Frauen aus der Hansestadt Bremen möchte ausdrücklich "Jeanne-D." unterstützen und einen regionalen Verband gründen. Die gute "Jeanne" fühlt sich geehrt und in ihrem Anliegen bestätigt. Wie werden den Kontakt wahren und den Mädels aus Bremen bei der Ausgestaltung der ersten "Jeanne-D." - Ortsgruppe (obwohl hier auch durchaus von einem Landesverband gesprochen werden kann ;) ) zur Seite stehen.

06. März 2009: Ein wohlwollender Mensch aus dem europäischen Ausland ist begeistert von der Idee und hat uns eine Spende von 75 Euro überwiesen. Das hat uns die Möglichkeit einer weiteren Netzseite eingeräumt und Notarhonorar zur Gründung des "Jeanne-D." e.V. sichergestellt. Wir danken dem Spender aufs herzlichste und hoffen in seinem Sinne gehandelt zu haben. Einen Gruß an die grüne Wiese des Empires!