www.jeanne-d.de

Jeanne-D.info

Startseite

Inhalte

Beispiele

Kontakt

Impressum




 

Iris Niemeyer, Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin

Sie leitete seit April des Jahres 2007 einen Kinderbereich innerhalb eines kommunalen Jugendzentrums in eigenverantwortlicher Arbeit. Ihr Vorgesetzter und seine Kollegen lobten die anspruchsvolle pädagogische Arbeit und die Form der Umsetzung. Ihre Tätigkeit sorgte binnen weniger Wochen dafür, das sich die Anzahl der Kinder in der Betreuung verdoppelte und erhielt sogar Pressemitteilungen innerhalb der Lokalzeitung. Eltern kamen zu ihr, wollten sie kennenlernen und vertrauten Frau Niemeyer ihre Kinder an.

Am 28.09.2007 erhielt sie vom Leiter der Einrichtung einen Anruf, in dem er Iris zu einem Gespräch bat Auf Nachfrage worum es ginge, erhielt sie keine Antwort. Um 18 Uhr wurde sie dann von ihrem Chef und drei weiteren Kollegen in Empfang genommen. Iris wurde eine Kopie vorgelegt, auf der sie zum einen auf einer Demonstration zu sehen ist und zum anderen an einem Stand des RNF (Ring Nationaler Frauen) steht. Ihr wurde mitgeteilt, dass am Vormittag ein Informant in das Jugendzentrum gekommen sei und mitteilte, dass sie aktives Mitglied der NPD sei. Was folgte waren unsachliche Äußerungen, etwa über die NS-Zeit, den Ausländerhass und die Verherrlichung von Gewalt. All` das sei Programm der NPD und sie würde diese Ansichten teilen. Frau Niemeyer sei nicht tragbar für das Haus und überhaupt im Bereich der sozialen Arbeit nicht einsetzbar. Ihr wurde fristlos gekündigt und sie erhielt Hausverbot. Das Ausstellen eines Zeugnisses wurde ihr mit der Begründung verwehrt, dass sie nicht wissen, was sie dort hinein schreiben sollen. Ihr wurde mitgeteilt, dass die Stadt Rheine, das Jugendamt und der Jugendhilfeausschuss informiert seien und das Haus den Druck erhielt, dass entweder sie zu gehen habe oder die Institution geschlossen würde. Da ihre Kollegen Angst um ihren Broterwerb hatten und der Druck enorm war und sehr wahrscheinlich noch ist, entschieden sie sich gegen Iris Niemeyer. Das Gespräch im Verhörstil war unsachlich und erdrückend. Immer wenn sie sich zu erklären versuchte und die Politik der NPD vertrat, wurde ihr der Mund verboten.
Man teilte ihr mit, dass sie keinen Fuß mehr innerhalb des sozialen Bereiches an den Boden bekäme. Die pädagogische Arbeit hingegen wurde erneut gelobt. Iris Niemeyer wurde nahe gelegt, dass sie sich rein waschen könne, indem sie sich abtrünnig zur NPD bekenne und öffentlich zu ihrem Fehldenken stehe.

Es folgte eine Klage vor dem Arbeitsgericht Rheine.

Die vorsitzende Richterin stellte fest, dass die fristlose Kündigung nicht rechtmäßig war. Leider wurde damals versäumt, dass der Prozess lediglich die arbeitsrechtlichen Zusammenhänge, in diesem Fall die Form der Kündigung, verhandelte. Der politische Grundsatz der Gleichbehandlung war ausgeschlossen und von dem Anwalt Frau Niemeyers nicht explizit eingefordert worden. Trotzdem endete die Gerichtsverhandlung mit einem Urteil zugunsten der Klägerin. Ihr wurde ein Honorar für die ausgesetzte Betreuungstätigkeit zugesprochen.

Verweis: Iris Niemeyer, Bericht

Weitere Berichte zum Thema im Medienarchiv!