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Die UN- Charta der Menschenrechte, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, und nicht zuletzt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sollen die Ebenbürtigkeit, die moralische und juristische Gleichberechtigung aller Menschen auf diesem Staatsgebiet gewährleisten. Das diese theoretischen Gebilde nicht ansatzweise dazu in der Lage sind, beweist nicht nur der letzte EU- Bericht zur Menschenrechtslage in Deutschland, sondern auch die vielfach am eigenen Leib erfahrene Benachteiligung von Einzelpersonen und Gruppen. Unsere Arbeit bietet folgende Hilfestellungen: - Individuelle Unterstützung/ psychosoziale Beratung - Vermittlung von Rechtsbeiständen - Rechtsbeistaende und Prozessvorbereitung - Spendensammlung zur Unterstützung Betroffener - Aufklaerungs- und Dokumentationsarbeit Diese Angebote werden zukünftig auf diese Seite gestellt. Wir bitten um ein wenig Geduld, aktuell ist nur ein Teil der Inhalte verfügbar.
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