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Silvia Stolz,
Rechtsanwältin und Dissidentin
Am 14. Januar 2008 ist die Münchner
Rechtsanwältin Sylvia Stolz (44) im Saal des Landgerichtes Mannheim nach
Verlesung eines Haftbefehls verhaftet worden.
Frau Stolz hat bekannte Revisionisten wie Ernst Zündel und Germar Rudolf
verteidigt, die beide inzwischen im Gefängnis sitzen.
Jetzt ist sie selber mit dem Vorwurf der Holocaustleugnung zu dreieinhalb
Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Zusätzlich wurden fünf Jahre
Berufsverbot gegen sie verhängt. Laut Richter Rolf Glenz hat Frau Stolz
„den millionenfachen Mord während der Zeit des Nationalsozialismus wider
besseres Wissen geleugnet“ und so gegen den „Volksverhetzungsparagraphen“
verstoßen.
Diese Anschuldigung läßt sich aber nicht aufrechterhalten.
Es ist nämlich nicht der Fall, daß es eine klare Lehre gibt, was man
glauben muß respektive nicht glauben darf, um nicht als Holocaust-Leugner
bestraft zu werden.
Auch der Paragraph im Strafgesetzbuch schweigt sich aus.
Wie immer man zu Stolz und zur Holocaust-Frage
steht: Ein Verfahren, in dem der Richter der angeklagten Partei und ihrer
Verteidigung immer nur den Mund verbietet und somit die Öffentlichkeit aus
einem so bedeutsamen Verfahren ausschließt, wäre in einem Rechtsstaat
völlig undenkbar.
Verweis:
Silvia Stolz, Bericht
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